Verfügung - Verfügung, Anordnung, Verfügbarkeit, Anweisung, Verfügungsgewalt

Kurz erklärt: Verfügung

Eine Verfügung bezeichnet eine Maßnahme, Anordnung oder Entscheidung, die von einer zuständigen Autorität getroffen wird. Es kann sich um eine behördliche Anordnung, eine gerichtliche Verfügung oder eine individuelle Entscheidung handeln. Eine Verfügung legt bestimmte Regeln, Bedingungen oder Vorgaben fest, die befolgt werden müssen. Im rechtlichen Kontext kann eine Verfügung auch die Übertragung von Eigentum oder Rechten auf eine andere Person bezeichnen.

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Synonyme für "Verfügung": Verfügung, Anordnung, Verfügbarkeit, Anweisung, Verfügungsgewalt

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