Grundstückskauf - Grundstückserwerb, Immobilienerwerb, Grundstücksanlage, Grundstücksübernahme, Bodenerwerb

Kurz erklärt: Grundstückskauf

Der Grundstückskauf bezeichnet den Erwerb eines Grundstücks durch einen Käufer von einem Verkäufer. Dies kann sowohl für private als auch gewerbliche Zwecke erfolgen und umfasst den Kauf von unbebauten Grundstücken sowie von bebauten Immobilien. Der Grundstückskauf ist rechtlich durch einen Kaufvertrag geregelt und erfordert oft notarielle Beurkundung.

Synonyme für "Grundstückskauf": Grundstückserwerb, Immobilienerwerb, Grundstücksanlage, Grundstücksübernahme, Bodenerwerb

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