Durchgehender Riss zwischen Fensterfront und Decke - Wer ist für den Schaden zuständig? Eigentümer oder WEG?
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Durchgehender Riss zwischen Fensterfront und Decke - Wer ist für den Schaden zuständig? Eigentümer oder WEG?
In der Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus ist ein Riss an der Innenseite zwischen der Fensterfront und der Decke aufgetreten. Der Riss geht von Wand zu Wand und ist stellenweise nach außen durchgehend. Wenn der Riss nur an der Innenseite wäre, ist es eindeutig, dass es zum Sondereigentum gehört. Da der Riss aber auch nach außen durch geht und die komplette Anbindung Fensterfront zur Decke erneuert werden muss, betrifft es, meiner Meinung nach, Fenster und Außenfassade und ist somit eine Reparatur am Gemeinschaftseigentum. Hierzu meine Frage: Ist das ein Schaden, der den Eigentümer oder die WEGAbk. betrifft?
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Durchgehender Riss
Ich vermute, es ist Sache der WEGAbk.. Benachrichtige den Verwalter und warte auf seine Antwort. -
Innenputz ist Sondereigentum
Ein Riss in der Wand wirkt sich auf den Putz aus, dieser Riss ist aber kein Schaden, sondern eine gewollte Schiebefuge. Damit ist keine Tätigkeit notwendig, außer sie füllen den Riss innen bei einer Renovierung aus (Schönheitsreparatur). Der Verwalter wird nicht tätig. -
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte
Reden wir hier von einem Neubau? Wohnung in der obersten Etage unterhalb eines Flachdaches?Wenn es sich um einen horizontalen Riss zwischen Außenwandmauerwerk und Stahlbetondecke handelt, dann liegt die Rissursache im Gemeinschaftseigentum.
Natürlich muss sich der Verwalter darum kümmern, wenn außen in der Putzfassade Rissbildungen auftreten. Sowas ist weder "normal" noch "hinnehmbar".
Innen ist es "nur Kosmetik" aber außen ist es ein technischer Mangel, der behoben werden muss um weitere Schäden am Außenputz zu verhindern!