Duschgeräusche aus oberen Wohnung
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Duschgeräusche aus oberen Wohnung

Guten Tag!
Wir sind vor gut 2 Monaten in unsere neue Eigentumswohnung (Neubau) gezogen und waren anfänglich auch sehr glücklich mit unserem Kauf (Hanglage, untersten Geschoss). Kurz nach uns sind unsere Nachbarn über uns eingezogen und damit war die Ruhe hin. Deren Bad befindet sich direkt über unserem Schlafzimmer. Sobald dort morgens geduscht wird, werden wir wach  -  das Prasseln des Wassers auf die Duschwanne ist hörbar, ebenso wie das Abfließen des Wassers (plätschern). Genauso ist zu hören, wenn der Klodeckel geöffnet wird und gegen die Vormauerung schlägt oder wenn Gegenstände auf der Vormauerung abgestellt werden.
Wir haben uns schon beim Architekten beschwert, der darauf hin den Haustechniker, Fliesenleger und Ingenieur zum "Probehören" vorbeigeschickt hat. Doch leider hatten wir da den sog. "Vorführeffekt". Unser Nachbar hat sogar "probegeduscht", doch leider war so gut wie nichts zu hören ... Die Dusche und anschließende Badewanne wurden eingemauert  -  vielleicht spielt das eine Rolle bei der Schallentwicklung?
Der Bauträger weist jegliche Verantwortung von sich. Da wir auf einem Gutachten bestehen, hat er vorgeschlagen, dass der Architekt ein Angebot einholt. Falls das Gutachten einen Mangel zu Tage fördert, würde er den Mangel beseitigen und die Kosten für das Gutachten übernehmen. Andernfalls müssten wir die Kosten tragen. Er hat auch etwas von Toleranzen gesprochen ...
Nun meine Fragen:
1. Sollen wir juristischen Beistand einholen (wir sind im Rechtsschutz)?
2. Was würde solch ein Gutachten kosten?
3. Ist es besser, wenn wir einen "unabhängigen" Gutachter beauftragen? Wir wohnen in Baden-Württemberg (Stuttgart) und wären über eine Empfehlung, wo man einen kompetenten Gutachter findet, sehr dankbar.
Unsere Nachbarn neben uns haben ebenfalls ein Bad über ihrem Schlafzimmer und die hören von oben rein gar nichts. Das ist doch schon merkwürdig!?
  1. Schallschutz ist immer ein Problem

    Als erstes sollten Sie sich bei der Versicherung erkundigen ob der Schaden gedeckt ist. Bausachen sind meist ausgeschlossen.
    Ein eigener Gutachter ist "Partei" und das führt zu weiteren Gutachtern.
    Sie brauchen einen Fachanwalt und müssen erst mal klären lassen ob es ein Vertragsmangel ist, d.h. eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt oder es ist ein Baumangel welcher aus fehlender Qualifikation oder fehlender Überwachung herrührt.
    Gesucht wird die Schallbrücke elektronisch mit einem Lautsprecher im Duschraum darüber und einem Mikrofon in Ihrem Schlafzimmer sowie einem bestimmten Frequenzgang.
    Probeduschen bringt also nichts.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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