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Eternitdach selbst abdecken und entsorgen
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Eternitdach selbst abdecken und entsorgen

Hallo,
ich stehe vor dem Problem eines Abrisses einer alten Scheune.
Die Eindeckung besteht aus Wellasbestplatten (ca. 700 m²).
Nun die Frage: Darf ich als Besitzer das Dach selbst abdecken
und die Platte dann (natürlich ordnungsgemäß) entsorgen?
Die Platten befinden sich in einem relativ guten Zustand (kaum
abgewittert). Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften würde
ich natürlich auch einhalten.
Oder müssen solche Arbeiten generell von Fachfirmen erledigt
werden?
Vielen Dank
Sören Svenson
  • Name:
  • Sören Svenson
  1. Arbeiten mit Asbestzementbauteilen

    Foto von Hans-Joachim Rüpke

    Lieber Sören Svenson, Sie dürfen solche Arbeiten nicht selbst ausführen. Die Ausführung dieser Arbeiten, Abbau und Entsorgung von zementgebundenen asbesthaltigen Bauteilen, ist in der TRGS 519 geregelt. Also nur Fachbetriebe, die einen Sachkundenachweis haben, beim Gewerbeaufsichtsamt geführt sind und regelmäßig zu den Asbestuntersuchungen der Berufsgenossenschaft gehen. Solche Maßnahmen, wie Sie planen, sind beim Gewerbeaufsichtsamt anzumelden und die Entsorgung ist nachzuweisen und zu belegen. Bitte lesen Sie sich mal die Neufassung / Ausgabe 1995 (gemäß AGS-Beschluss vom 9.1 1.1994) "Technische Regeln für Gefahrstoffe, Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (Sanierungsarbeiten, Instandhaltungsarbeiten), TRGS 519" (Link 3 unten) durch.
    Viele Grüße
  2. @Herr Rüpke

    Danke für die schnelle Antwort,
    Das die TRGS 519 die ganze Sache regelt ist mir schon bekannt.
    Meines Erachtens sagt diese Vorschrift jedoch nur folgendes aus:
    "Abbruch- und Sanierungsarbeiten (Abbrucharbeiten, Sanierungsarbeiten) an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die! schwach gebundene Asbestprodukte! enthalten, dürfen nur von Unternehmen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind4). "
    Ist das bei zementgebundenen Asbestprodukten auch so?
    Ich habe im Internet mehrere Seiten gefunden auf denen die
    Aussage gemacht wird, dass Privatpersonen an ihrem Eigentum den
    Abbau selbst vornehmen dürfen. (natürlich unter Auflagen)
    Viele Grüße
    Sören Svenson
    • Name:
    • Sören Svenson
  3. alles so Sachen

    Foto von Martin Kempf

    Ich habe vor etlichen Jahren (war 1993 oder 1994, und hinterher nicht aufgefrischt ...) den ASI-Schein nach TRGS 519 Anlage 4 gemacht, waren 2 Tage und hinterher war ich immer noch nicht zuständig für schwach gebundene Asbestprodukte, sondern durfte lediglich Asbestzementsachen bearbeiten. Die fallen also sehr wohl unter diese Vorschriften. Ein Punkt, der mir aber aus diesem Lehrgang in Erinnerung geblieben ist: die Einhaltung der Grenzwerte bei der Bearbeitung etc, die Verbote, etc. greifen alle nur bei _Betrieben_ und nicht bei Privatpersonen. Die Gewerbeaufsicht ist für die Betriebe zuständig, was ein Privatmann macht auf seinem Grundstück macht, war mit der TRGS nicht abgedeckt. Das führte im Endeffekt dazu, dass bei Versiegelungen von Asbestzementfassaden, bei denen ein paar Platten beschädigt waren und ausgetauscht werden mussten, diese Arbeiten hausseits ausgeführt wurden und so hinterher nur noch die Beschichtung vom Betrieb ausgeführt wurde  -  auf diese Art fiel das Objekt nicht unter "Asbestbaustelle" und war nicht mehr meldepflichtig. Ob das heute noch so ist, kann ich nicht sagen.
  4. Rechtslage kenn ich nicht

    aber Sie sollten sich
    1. Gedanken machen, ob Sie sich der Gesundheitsbelastung überhaupt aussetzen wollen (700 m² ist ja schon eine ganze Menge)
    und
    2. wenn ja, sich entsprechend schützen.
    • Name:
    • Daniel
  5. Das sollten Sie vielleicht vor Beginn Ihrer Arbeiten wissen!

    Hallo Herr Sören,
    in der Regel dürfen Eigenheimer sogar die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen steuersparend geltend machen. Eine wichtige Voraussetzung für den Steuerabzug ist allerdings, dass der Eigentümer zuvor ein entsprechendes Gutachten hat anfertigen lassen, das die Asbestverseuchung und die Notwendigkeit einer Sanierung bestätigt. So lautet das Fazit aus einem Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz unter dem Aktenzeichen 1 K 1195/99.
    Fragen Sie Ihr Finanzamt!
    Mit freundlichen Grüßen aus dem Taubertal
    Institution Gesundes Leben und Wohnen
    Hellinger Klaus-D
  6. Und noch was dazu aus dem Saarland

    Foto von Lieselotte Tussing

    Guten Tag! Neueste Initiative des Umweltministeriums ist ein Förderprogramm zur Entsorgung von Asbestteilen (Fassade und Dacheindeckungen). Die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern (Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern) erhalten eine feste Förderung von 20,- DM / m² für sanierungsbedürftige Flächen. Höchstförderung = DM 2.000,- / Mindestförderung DM 500,-.
    Es ist ausdrücklich erlaubt, die Platten in Eigenleistung zu entfernen, jedoch müssen die Bestimmungen eines Merkblattes für den Umgang mit Asbestzement-Produkten beachtet werden. Die Entsorgung des Materials muss über einen Nachweis (Rechnung eines anerkannten Entsorgungsunternehmens) belegt werden.
    Infos gibt es bei info@umwelt. Saarland.de
    Vielleicht gibt was Ähnliches bei Ihnen?
  7. ich mag es nicht glauben

    Foto von Stefan Ibold

    Moin zusammen,
    wenn ich das so lese, mag ich es nicht glauben. Firmen MÜSSEN zu Seminaren und Schulungen gem. TRGS 519 und Gefahrenstoff-Verordnung, geben einen Haufen Geld dafür aus und jeder Hinz und Kunz bekommt vom Land Geld dafür, wenn er es selber macht.
    Deutschland, Deine Behörden und Gesetzgeber : ((
    MfG
    Stefan Ibold
  8. ein typisch saarländisches Problem, si!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Saarländer sind Häuslebauer (die höchsten Anzahl Eigenheimbesitzer gemessen an der Zahl der Einwohner).
    Die Leute, die 'uff da Grub' geschafft haben, haben sich ihr Häuschen in den meisten Fällen mit eigenen Händen gebaut (und mit Kollegen ...). Der Baustoff Asbestzement war hier überaus beliebt und wurde an jeder Ecke eingesetzt.
    Im Zuge der Sensibilisierung wurde halt von einem Großteil der Eigentümer Selbsthilfe betrieben in der Form, dass die Platten abgenommen, mit dem Hammer zertrümmert wurden und im Hausmüll landeten. Da Verbote nicht viel nutzten, versucht die Landesregierung das Problem über Geld in den Griff zu bekommen.
    Gegenstimmen gibt es genug hierfür, angefangen von der Handwerkskammer über verschiedene Parteien. Hauptgrund ist das von Ihnen angesprochene 'Gesellenstück', unbedarfte Laien mit einem Merkblatt bewaffnet auf Asbest loszulassen. Die saarländischen Grünen allerdings billigen und begrüßen das Vorhaben!
    • Name:
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