ich wollte bei einem Neubau eines Einfamilienhauses eine Regenwasserzisterne planen um die Toilette(n) und die Waschmaschine damit zu betreiben.
Erstaunt las ich folgendes auf der Internetseite des lokalen Wasserversorgers (Bundesland Thüringen):
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"Laut Wasserbenutzungssatzung des Wasserverbandes muss der gesamte Bedarf an Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz entnommen werden.
Gesammeltes Niederschlagswasser darf für die Gartenbewässerung genutzt werden."
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Die Bürgen werden somit dazu gezwungen die Toilette mit Trinkwasser zu spülen.
Mal abgesehen davon, dass das eine Umweltsünde ist, stellt sich mir die Frage: Dürfen Wasserversorger bestimmen was ich mit dem Niederschlagswasser, das auf meinem Grundstück fällt, mache?
Um die Abwassermenge zu bestimmen kann man ja für das Niederschlagswasser einen zweiten Zähler einbauen.
Dies ist wohl eher eine juristische als technische Frage.
An wen wendet man sich in so einem Fall überhaupt?
Danke für alle hilfreichen Hinweise!