Wasserbereitstellungskostenreduzierung durch Zisterne?
BAU-Forum: Wassersparen / Regenwassernutzung

Wasserbereitstellungskostenreduzierung durch Zisterne?

Hallo Miteinander,
unsere Gemeinde hat Kosten für die Verbesserung der Wasserversorgung auf Ihre Mitbürger umgelegt.
Der Schlüssel für diese Kosten setzte sich aus Grundfläche des Wohnraumes und Grundstücksfläche zusammen.
Parallel zu den Aktivitäten der Gemeinde wurde unser Haus aufgestockt und somit mehr Grundfläche des Wohnraumes geschaffen.
Die Gemeinde fordert jetzt eine Einmalzahlung für die Wasserbereitstellung, die Verbesserung der Wasserversorgung und Kanalanschlussgebühren für den neugewonnen Wohnraum.
Weiterhin wurde im Zuge der Umbaumaßnahmen eine Zisterne zur Gartenbewässerung installiert.
Jetzt die eigentliche Frage:
Kann man diese Kosten (ich denke da vor allem an die Kosten für die Wasserbereitstellung) Aufgrund der Tatsache, dass man sich durch die Zisterne in einem gewissen Rahmen autark von der Wasserversorgung macht reduzieren und gibt es dafür Regelungen in welchen Rahmen sich solche eventuellen Reduzierungen belaufen?
PS:
Falls es hierzu regional unterschiedliche Regelungen geben sollte; das Objekt steht in Bayern.
Schönen Gruß und vielen Dank vorab für zahlreiche Beiträge
Frank
  • Name:
  • Francesco_44
  1. Warum sollen sich ...

    die einmaligen Kosten für die Verbesserung der Wasserversorgung (Baukostenzuschuss) durch die Zisterne reduzieren?
    Die Gemeinde stellt Ihnen, wie auch den anderen Bürgern, den verbesserten Hausanschluss zur Verfügung. Diese Kosten sind entstanden. Wenn Sie diesen Anschluss nicht voll nutzen, ist das Ihr Vergnügen, reduziert aber nicht die Kosten des Anschluss.
    Dies ist vergleichbar mit den Grundgebühren für Müllabfuhr, Anliegerkosten Baukostenzuschuss für Kanal, Straße etc., die unabhängig von der tatsächlichen, persönlichen Nutzung anfallen.
    Zu dem Thema solcher einmaligen "Grundgebühren" gibt es eine Vielzahl von Grundsatzurteilen von Verwaltungsgerichten, die alle nach dem Tenor geurteilt haben, dass eine Reduzierung solcher Grundkosten nicht möglich ist, da die Gemeinde die Leistung zur Verfügung stellt. Hierbei ist es unerheblich ob der Anlieger diese Leistung dann tatsächlich nutzt. Er hätte aber jederzeit die Möglichkeit diese Leistung nutzen zu können.
    Wenn ich meinen Müll selbst entsorge und kompostiere, dann zahle ich zwar weniger Entsorgungsgebühr, aber trotzdem die gleiche Grundgebühr.
  2. klingt einleutchtend wenngleich nicht gerecht Vielen Dank ...

    klingt einleutchtend wenngleich nicht gerecht
    Vielen Dank
  3. ungerecht

    Ungerecht ist höchstens die Umlage nach Quadratmeter und nicht nach der Personenzahl oder reinem Verbrauch.
    Schmutzwasser fällt nach Personenzahl an, Regenwasser nach Dachfläche.
    Eine Zisterne könnte nur Kosten für Regenwasser reduzieren durch Minderverbrauch an Frischwasser, wenn Regenwasser für Gartenbewässerung und Toiletten genutzt wird.
    Natürlich haben Sie Recht, die Berechnungsart klingt nach Abzocke der Gemeinde.
    Gerecht ist nur eine Abrechnung nach Frischwasserverbrauch.
    Eine Verbesserung ist nur notwendig, wenn bei einer Abnahme der Druck zu stark abfällt.
    Lesen Sie doch mal in der Gemeindesatzung nach, ob das alles Rechtens ist.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
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