Hallo liebes expertenforum,
ich habe eine grundsatzfrage und hoffe auf eindeutige Klärung.
ich habe mir ein voll erschlossenes Grundstück gekauft und die Gemeinde schreibt eine getrennte Nutzung von Regenwasser und schmutzwasser vor.
ein regenwasserSchacht liegt auf der str. ca. 2 vom Grundstück entfernt, nur hat dieser Schacht keinerlei Verbindung zum Grundstück. meine Frage lautet muss bei voll erchlossenen Grund nicht die geminde bis 1 m aufs Grundstück den Anschluss legen?
schmutzwasseranschluss liegt schon auf Grundstück.
wir müssen sonst die Straße öffnen lassen und den anschluus selbst bezahlen, laut bürgrmeister der Stadt (ist der Stadt zu teuer).
gibt es genaue Definitionen von voll erschlossen oder Gesetze?
MfG Sven
voll erschlossen, aber Anschluss bis auf Straße in Eigenleistung?
BAU-Forum: Wassersparen / Regenwassernutzung
voll erschlossen, aber Anschluss bis auf Straße in Eigenleistung?
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so ist es
Erschließung? - Wird ein Grundstück "voll erschlossen" verkauft, bedeutet dies, dass sämtliche öffentlichen Erschließungsmaßnahmen duchgeführt wurden (Straßenbau, Versorgungsleitungen in der Straße usw.). Zu dieser öffentlichen Erschließung kommt aber noch der Erschließung auf dem Grundstück selbst bzw. die Hausanschlüsse, also z.B. die Gas- oder Wasserleitung (Gasleitung, Wasserleitung) bis ins Haus. Erkundige Sie sich daher unbedingt bei den örtlichen Ver- und Entsorgern (Versorgern, Entsorgern) über die sog. Hausanschlusskosten.
Kleines Detail: das diese Maßnahmen durchgeführt wurden, heißt nicht, dass der jetzige Eigentümer diese Kosten auch bezahlt hat. Bei Verkauf des Grundstücks haftet nicht der Alteigentümer, sondern der aktuelle Eigentümer. Es kommt immer wieder vor, dass z.B. Gemeinden diese Erschließungskosten erst nach Jahren abrechnen. Erkundigen Sie sich also bei der Stadt/Gemeinde, ob noch sämtliche Erschließungskosten bezahlt sind! Dort kann man Ihnen auch Auskunft geben, ob in absehbarer Zeit weitere Erschließungsmaßnahmen geplant sind (z.B. Anlage von Fuß- oder Radwegen).
Zitat aus baufi Nord
Mit freundlichen Grüßen
jens raabe -
angeblich ist alles bezahlt
die Gemeinde hat uns das Grundstück verkauft, da wir oben auf einen Berg wohnen haben damals nur die unteren Häuslebauer einen regenwasseranschluss bekommen. (der Rest war wie gesagt der Gemeinde zu teuer )
da wir aber mit Keller gebaut haben (Garage drinnen ) müssen wir eine darinage machen und können nicht wie unsere Nachbarn (kein Keller ) das Wasser einfach auf die Straße leiten.
für mich ist wirklich nur wichtig wer bezahlen muss.
MfG Sven -
wenn die Leitung in der Straße liegt
Hallo,
wenn die Leitung in der Straße liegt - dann sie von der Straße bis ins Haus. erschlossen ist das Grundstück wenn die Leitung (auch in der Straße) an ihrem Grundstück vorbei führt.
so ist das leider.
Mit freundlichen Grüßen
jens raabe -
das mag
von Bundesland, von Gemeindee zu Gemeindee unterschiedlich sein. Auch wir haben "voll erschlossen" von der Gemeinde gekauft. Und als die Erdbauer dann auf unserem Grundstück/der Grundstücksgrenze dann keinen Anschlussstutzen gefunden haben, sachte die Gemeindee "Sorry, haben wir damals vergessen, lassen sie bis zur Straßenmitte graben, der Erdbauer soll dann das Stück in der Straße mit uns abrechnen". Ging erstaunlich unkompliziert, aber "voll erschlossen" bedeutet für unsere Gemeindee "bis aufs Grundstück". -
Schauen Sie mal..
Werter Fragesteller
hier:Teil 6 Erschließung.
Vielleicht hilft es ja weiter. -
dann haben sie es auch so bezahlt Herr Sigge
jo -
ja
klar, habe ich das über den Grundstückskaufpreis mitbezahlt. aber ich dachte es geht hier gerade um die Frage: "was ist unter voll erschlossen zu verstehen? Schuldet mit die Gemeinde das Stück Rohr vom Grundstück bis zur Straßengrenze? " Und das war bei uns so, beim Fragesteller sahr der Bürgermeister das anders, obwohl bei uns beiden steht "voll erschlossen", oder hatte ich da was falsch verstanden? -
ja vollerschlossen bedeutet nicht bis zur Grundstücksgrenze
so ist das. sie haben die Leistung sicherlich mitbezahlt oder einen gutmütigen Bürgermeister und/oder eine reiche gemeinde.
MfG
jens raabe -
ein rechtsanspruch auf Erschließung besteht nicht
danke Herr Dühlmeyer,
ihr Link zeigts wieder mal, ich habe die a-Karte, laut § 123 bsteht für den grundstückseigentümer kein rechtsanspruch auf Erschließung, was ich mir nicht erklären kann, da man ja vollerschlossene Grundstücke kaufen kann, also Bebauungspläne der Stadt einsehen oder von der Firma die die Anschlüsse gemacht hat, denn der Architekt hat oft unzureichende Pläne.
MfG Sven -
Sven - deine Aussage verstehe ich jetzt nicht
haste denn ein Grundstück gekauft was nun nicht vollerschlossen ist - oder wie? nochmal - vollerschlossen ist ein Grundstück auch dann - wenn - Wasser, AbWasser, Gas und Strom irgendwo in oder an der Straße am Grundstück vorbei läuft. vollerschlossen wäre es z.B. nicht - wenn - eines der Medien nicht zur Verfügung steht. dann nennt es sich teilerschlossen. gibt also keine a-Karten, sondern nur eine falsche Auslegung.
MfG
jens raabe -
A-Karte
Hallo Sven,
Du bist nicht der einzige, dem das so passiert. Auch unser Grundstück ist vollerschlossen, dennoch mussten wir auf unsere Kosten Straße + Gehweg aufmachen lassen, um an Kanal und Leitungen zu kommen.
Als Schmankerl hat unsere Stadt nicht alle Tiefbauer zugelassen, sondern nur speziell zertifizierte. Die Preise waren entsprechend(
Ist aber alles vollkommen legal - letztlich muss man als BH den Fehler bei sich selbst suchen, das Wort "vollerschlossen" falsch interpretiert zu haben.
Grüße
Oliver -
danke noch mal
vielen Dank für eure Antworten,
Oliver haz ganz recht, wenn man sich nicht vorher informiert was voll erschlossen eigentlich bedeutet dann wundert man sich vielleicht, warum nicht alle Medien bis aufs Grundstück gehen obwohl dies nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Hauptsache der Anschluss liegt "irgendwo" in der Straße.
obwohl eine Info von der Gemeinde darüber sehr hilfreich gewesen wäre
MfG an alle Sven
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