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Zisterne als Brauchwasser  -  Abwassergebühr?
BAU-Forum: Wassersparen / Regenwassernutzung

Zisterne als Brauchwasser  -  Abwassergebühr?

Wir tragen uns mit dem Gedanken eine Zisterne einbauen zu lassen. Für die Gartenbewässerung soll sie auf jeden Fall genutzt werden. Wenn ich das Regenwasser aber auch für die Toilettenspülung oder Waschmaschine nutzen will, bekomme ich Probleme mit dem Abwasserzweckverband. Der will nämlich, dass ich das Abwasser zähle, sonst wird die Anlage nicht abgenommen. Im Moment befindet sich unser Haus noch im Bau. Ich freue mich auf jede hilfreiche Antwort.
  1. Leider rechtens

    Foto von Ralf Sparwel

    Leider hat der Zweckverband das Recht das ein Wasserzähler eingebaut wird. Gilt auch der Gleichberechtigung das sie das Abwasser ja dem Klärwerk zuführen. Nachteil der geringeren Einsparung es werden nur die Trinkwasser kosten gespart, welche im Regelfall weit niedriger sind als die Abwasser kosten. MfG Ralf Sparwel
  2. Wasseruhren 2-fach

    Bei dieser Art der Abwasserberechnung benötigen Sie 2 Wasseruhren zusätzlich. Die erste ermittelt die Trinkwassermenge, die durch Ihre Nachspeisung läuft. (Uhr A). Die zweite (Uhr B) auf der Druckseite Ihrer Pumpe ermittelt die Wassermenge (Trinkwasser + Regenwasser) die durch Ihr Regenwasser-Hausnetz in den Kanal läuft. Die Kanalgebühren errechnen sich dann "Hauptwasserzähler-A+B". Achtung: den Abzweig für die Gartenbewässerung zwischen Pumpe und Zähler B installieren, sonst zahlen Sie für das Wasser auf Ihrer Wiese Kanalgebühren. Anders sieht es aus, wenn Ihr Grundstück in ein Mischsystem entwässert wird, was eigentlich ein Auslaufmodell ist. Dann allerdings verringert sich die tatsächlich in den Kanal eingeleitete Wassermenge um die Menge, die Sie als Regenwasser im Haus nutzen, was allerdings nicht in allen Ämtern immer so ganz klar ist. Die Uhren sind dann nicht mehr gerechtfertigt. Mit freundlichen Grüßen. Peter Brendler  -  Ihr Regenwasserfachmann -
  3. Abwassergebühren für Regenwasser?

    Die Frage die es zu klären gilt, ist doch, warum man jetzt auf einmal für das gleiche Regenwasser Gebühren bezahlen soll, während man vor Installation einer Regenwasseranlage das gleiche Wasser kostenlos in den Kanal einleiten durfte. Ganz im Gegenteil wird die Kläranlage durch private Zisternen von Oberflächenwasser entlastet.
  4. nochmal Abwassergebühr

    Ihr Einwand ist richtig, vorausgesetzt Sie entwässern in ein Mischkanalsystem. Dann verringert sich die Gesamtabflussmenge um den Betrag, den Sie an Trinkwasser einsparen. Aber wie gesagt, das ist nicht in allen Ämtern so klargeworden. Im Trennkanalsystem aber macht die Ermittlung des Regenwasseranteils Sinn, da die Schmutzwassermenge die gleiche bleibt, der Trinkwasserbezug aber geringer wird. Eigentlich sollten aber die Kanalgebühren für das Regenwassers über die versiegelte Flächen des Grundstückes ermittelt werden. Abgabepreis dann DM/m² versiegelte Fläche und nicht DM/m³ Trinkwasserbezug. Wenn Sie bisher noch keine Gebühren für das eingeleitete Regenwasser (ohne Regenwassernutzungsanlage) bezahlt haben, dann haben Sie mit Ihren Kanalgebühren, die sich nach Ihrem Frischwasserverbrauch richten, die Oberflächenwasserentsorgung der Supermärkte, Gewerbebetriebe etc. in Ihrer Gemeinde subventioniert. Ihrem Haus mit vielleicht 120 m² versiegelter Fläche und dem Trinkwasserverbrauch von 4 Personen steht die Fläche der Halle und des Parkplatzes des Supermarktes mit dem Trinkwasserverbrauch von vielleicht 5 Angestellten gegenüber. Und der Supermarkt zahlt dann genauso viel wie Sie. Mit freundliche Grüßen. Peter Brendler -Ihr Regenwasserfachmann-
  5. Fragen zu Abwassergebühren

    Aus dem Beitrag von Peter Brendler geht leider nicht hervor, ob die Gemeinde eigentlich zu einer gerechten Abrechnung der versiegelten Flächen verpflichtet ist? Auch der Begriff "versiegelte Fläche" ist mir bei Regenwassernutzung nicht ganz klar. Bei den meisten Zisternen erfolgt der Überlauf in den Regenwasserkanal. Somit können die Flächen, die an die Zisterne angeschlossen sind, eigentlich nicht vollständig als "entsiegelt" angerechnet werden. Wird das bei der Berechnung berücksichtigt? In unserem Neubaugebiet hatten sich alle Zisternenbenutzer zusammengeschlossen, um die Gemeinde davon zu überzeugen, dass die Zahlung einer Pauschale für das Abwasser aus ihrer Zisterne ausreichend wäre, was leider misslang. Das ist vor allem deshalb ärgerlich, weil die Gemeinde auf den Einbau geeichter Wasseruhren durch ihren Haus- und Hofinstallateur (Hausinstallateur, Hofinstallateur) besteht. Die Uhren sind unverhältnismäßig klobig, und es entstehen für Einbau und Miete weitere Kosten. Außerdem hatten schon einige Hausbesitzer Uhren eingebaut (von anderen Installateuren natürlich). Bei diesen ist es nun fraglich, ob sie von der Gemeinde anerkannt werden.
  6. Antworten

    Es gibt eine Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahr1985, nachdem eine Gebührenberechnung für Schmutz- und Regenwasser (Schmutzwasser, Regenwasser), die sich ausschließlich an der verbrauchten Trinkwassermenge orientiert, nicht mehr zeitgemäß ist. Eine getrennte Gebührenermittlung wird immer dann notwendig, wenn mehr als 12-18 % der Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung auf die Beseitigung von Niederschlagswasser entfallen (Vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom15.03.85, AZ: 8 B 11.84). Die Gemeinden sind angehalten, entsprechende Gebührenordnungen nach dem Splittinprinzip zu erstellen. Für die Gebühren entsprechend der versiegelten Fläche hat sich leider der negativ besetzte Begriff Regensteuer eingebürgert. Gemeindepolitiker tun sich schwer damit, die Vorteile dieses Gebührenmodells den Wählern zu vermitteln. Als Entsiegelt gelten nur die Flächen, die nicht an einen Kanal angeschlossen sind, sondern deren Abflusswasser auf dem Grundstück bleibt. Nur wenn der Überlauf der Zisterne nicht an den Kanal angeschlossen ist, gelten die Auffangflächen als entsiegelt. Der Anteil Regenwasser, der in der Regenwassernutzungsanlage dann zu Schmutzwasser wird, erhöht nicht die Gesamtschmutzwassermenge. Wenn das Überlaufwasser der Zisterne in einen Regenkanal geht, wird der Regenkanal entlastet. Geht der Überlauf mit in den Schmutzwasserkanal, wird die Gesamtbelastung um die Menge verringert, mit der Trinkwasser durch Regenwasser ersetzt wird. Es haben sich die verschiedensten Modelle entwickelt, um Abwasserkosten beim Einsatz von Regenwassernutzungsanlagen zu ermitteln. Die mit den vielen Uhren ist eigentlich eine der unökonomischsten. Die unbürokratischste Methode, zumindest beim Splittingmodell, gibt es in unsere Nachbargemeinde. Nämlich alles zu lassen, wie es ist: "Regenkanalgebühr" bezogen auf die versiegelte Fläche, Schmutzwasserabgabe anhand des Trinwasserbezuges, egal ob Regenwassernutzung oder nicht. Ersparnis bei Regenwassernutzung: Trinkwassergebühren und somit auch verringerte Kanalgebühr. Ohne bürokratischen Zusatzaufwand.
  7. Ergänzung

    Foto von Peter Brendler

    Jede Gemeinde hat eignen Ansichten eine gerechten Abrechnung. Das Problem z.B. bei uns ist, das Gebiete mit Trenn, Gebiete mit Misch, und Gebiete nur mit Schmutzwasservorhanden sind. Bei uns wird abgerechnet nach Trinkwasserverbrauch (völlig logisch;-)) Die Kunden ohne Regenwasseranschluss (eigner Teich oder Verrieselung usw.) Bekommen die Abwassergebühr um 25 % gesenkt (ca. 3,50 Dm/m³) die Kunden mit sogenanntem Notüberlauf 15 % (ca. 4 DM ) und der Rest zahlt 4,70. Wobei ein Abgabe für versiegelte Flächen von 1 DM pro Grundstück anfällt. (wirklich nur 1 DM, hat was mit dem Gemeindrecht zu tun um später ein größere Abgabe einführen zu können.) Frage wie hoch sind ansonsten die Abgaben für versiegelt Flächen?
  8. Abwassergebühren bei Regenwassernutzungsanlagen

    Die Diskussion über die Abwassergebühren ist unbefriedigend, solang nicht eindeutig klar ist, um welches Kanalsystem es sich handelt und ob für Oberflächenwasser auch eine Gebühr erhoben wird. Zu diesem Thema ist bereits im Wasserspiegel 1/99 der fbr ein Artikel von mir erschienen. Dieser Artikel ist auf meiner Homepage unter

    nachzulesen. Grundsätzlich hat jede Gemeinde bei Abwasser die Gebührenhoheit, sodass allgemeingültige Aussagen nicht getroffen werden können. Bei Gebühren sollte der Bürger auf jeden Fall wachsam sein und den Gleichheitsgrundsatz nach § 3 Grundgesetz im Auge behalten. Öffentliche Gebühreneintreiber können evtl. illegale Gebühren immer so lange eintreiben, so lange sich niemand dagegen wehrt und die Rechtmäßigkeit einer Gebühr prüfen lässt.

  9. Regenwasser/Grauwasser

    Hallo allerseits! Wenn jemand am bauen ist, sollte er meines Erachtens auch die Möglichkeit der Grauwassernutzung einplanen. Dabei werden separate Abwasserleitungen von Badewanne oder Dusche in den Keller gelegt. Das dadurch fließende Wasser ist (normalerweise) nicht stark verschmutzt und kann über eine Filter/Pumpengruppe in einen Vorrats-Druckbehälter und von dort, über separate Leitungen, zu den Toiletten gepumpt werden. Das hat u.a. folgende 2 Vorteile :

    1. ist das Wasser bereits durch die Städtische Wasseruhr geflossen, d.h. gezählt worden, und braucht dadurch nicht noch einmal gezählt werden

    2. ist das Wasser aus der Wanne/Dusche immer noch so warm, das über einen Wärmetauscher die darin eintaltene Energie wieder zu Wärmezwecken benutzt werden kann. Das müsste normalerweise für die WC-Spülung ausreichen. Evtl. müsste man eine Nachspeisung installieren, falls nicht genug gebadet/geduscht wird. Kleine Beispielrechnung: 4 Personenhaushalt, 8 Liter/Spülgang, 4xtäglich /Person 4 Pers. x 4xTäglich x 8 Liter = 128 Liter/Tag Ein Vollbad ca. 130 l (Zahl richtig?). Das bedeutet, das bei entsprechendem Speicher für ein Vollbad nur noch die Heizenergie benötigt wird, da das Wasser ja noch für die Toilette verwendet wird. Ich finde die Sache gut; oder sehe ich etwas falsch? Bei 128 L*365 Tage ergibt das 46.72 m³/Jahr. Multipilziert mit den Kosten für Frisch/Abwasser (bei uns derzeit 5.-- DM/m³) sind das über 230.-- DM /Jahr gespart. Es gibt ja den "Club der Geizhälse" (er heißt wirklich so), dort läuft alles etwas einfacher: Sie haben einfach den Syphon abgeschraubt und einen Eimer darunter gestellt. Fazit: Wasserverbrauch unter 5 m³/Jahr*Person. Anlagen zur Grauwassernutzung gibt es ja schon, aber wo eine Eingebaut und wie gut diese Funktioniert, bin ich nicht unterrichtet. Wäre ja mal nicht schlecht, weitere Informationen dazu von den Betreibern zu erhalten ... Gruß

  10. Abwassergebühren / Grauwasser

    Die Grauwassernutzung ist eine sehr gute Ergänzung zur Regenwassernutzung. Viele Firmen arbeiten derzeit an einer sinnvollen Lösung des Problems für kleine Anlagen (Hauptproblem die Klärung und Stabilisierung des leicht verschmutzten Wassers ohne Chemie und großen Technik-Einsatz). Große Anlagen laufen bereits sehr erfolgreich in Berlin, sowie in einem internationalen Hotel in Frankfurt. Wer nicht warten will, bis ein breites Angebot an preiswerten, funktionsfähigen Kleinanlagen auf dem Markt ist, kann sich jetzt schon an die Firma Hansgrohe (Armaturenfabrik) wenden, die bereits kleinere Anlagen als Prototypen auf dem Markt haben. Ich muss als Regenwasserfachmann, der selbst an den Problemen von Grauwasseranlagen entwickelt, neidlos zugeben, dass die Firma Hansgrohe ihre Anlage auf dem technisch richtigen Weg entwickelt hat. Leider kosten diese Prototypen noch richtig Geld. Gewarnt sei vor "Öko-Bastlern", die gebasteltete Anlagen nach System "Fritzchen", oder "Geizhals" vermarkten wollen. Bei diesen Anlagen ist sicher ein hartes Öko-Bewusstsein erforderlich ist, um die Wasserqualität ertragen zu können.
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