Hallo Forumsteilnehmer,
wir sind letzten Sommer in unser Einfamilienhaus eingezogen, das wir mit Architekt (Planung und Bauüberwachung) gebaut haben. Im Dezember fing es an zu tropfen (Kondensatproblem-Vollsparrendämmung Flachdach), wir zeigten den Mangel zunächst beim Architekten an mit der Aufforderung, die Mangelbeseitigung durch die ausführenden Firmen zu organisieren. Bei gemeinsamen Ortsterminen mit teilw. Öffnung der schadhaften Stellen und unserer Analyse des Bauablaufs wurde uns klar, dass es Versäumnisse in der Ausführungsplanung, im technologischen Ablauf und der Bauüberwachung gegeben hat, die wesentlich zum Schadensbild beitrugen. Daraufhin haben wir dem Architekturbüro eine Mängelanzeige hinsichtlich Planung und Bauüberwachung sowie eine Fristsetzung zur Erstellung einer mangelfreien Ausführungsplanung mit nachfolgendem Umbau entspr. der neuen Planung geschickt. Der Architekt hat nun die Sache an seine Haftpflichtversicherung geschickt und wird sich erst nach deren Konsultation wieder äußern. Einen Gutachter haben wir bisher wegen der dann noch verzwickteren Patt-Situation noch nicht hinzugezogen.
Womit müssen wir von Seiten der Haftpflichtversicherung des Architekten rechnen? Reagiert sie überhaupt erst, wenn eine gerichtliche Klärung eingeleitet ist?
Wie reagiert Architektenhaftpflicht?
BAU-Forum: Bauversicherung
Wie reagiert Architektenhaftpflicht?
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ist denn Ihre Frist zur Mängelbeseitigung abgelaufen?
erst einmal ist Ihr Architekt Ihr Ansprechpartner, wenn die Mängelbeseitigung jetzt zügig läuft und Sie den Erfolg sehen, ist ein externer Gutachter erst einmal nicht unbedingt erforderlich.
Für den Fall, dass die beteiligten Firmen und der Architekt nicht kurzfristig ein schlüssiges Sanierungskonzept vorlegen können (und es dann auch durchführen), wird ein externer Gutachter in aller Regel die dann oft entstehende 'Patt-Situation' lösen helfen können, oft ist dann ein selbständiges Beweisverfahren die Lösung der Wahl, lassen Sie sich vorher technisch und juristisch beraten. -
zurückhaltend ...
Zunächst wird die Versicherung sich des Stillschweigens des Versicherungsnehmers (hier Architekt) versichern, des weiteren wird sie Ruhe bewahren (wichtige Tugend aller Versicherungen!), getreu nach dem Motto: "kommen lassen" (gemeint ist der Anspruchsteller). Wenn Sie dann den Gutachter der Versicherung im Hause haben, wird er Ihnen sicherlich begreiflich machen können, dass alles nicht so schlimm ist. Anmerkung: Der Architekt ist zum Schweigen bzw. Untätigkeit verurteilt, weil er sonst jeglichen Versicherungsschutz verliert.
Viel Vergnügen beim Warten wünscht Ihnen Ch. Kraft, Architekt
PS: Nichts gegen Versicherungen! , denn die handeln nach den gleichen Gesetzmäßigkeiten wie Sie es auch täten, Motto:
"Schaden gering halten" -
Frühere Fristsetzungen vorbei, letzte läuft noch
Danke - Herr Feldwisch-Drentrup für die Hinweise. Hier noch ein paar weitere Infos:
Gegenüber den Firmen hatten wir direkt keine Fristsetzungen vorgenommen, sondern auf die Anweisungen des Architekten verwiesen. Die Fristsetzung gegenüber dem Architekten ist jetzt die Dritte, zu den beiden vorherigen gab es immer noch "rechtzeitig" vor Ablauf der Frist ein Schreiben, dass hochgradig am Sanierungskonzept gearbeitet werde, meist dann noch ein Gespräch, in dem Teilvorschläge gemacht worden, aber nie ein insgesamt schlüssiges Konzept.
Die dritte Frist (Ende April) wurde vor einigen Tagen quasi außer Kraft gesetzt - mit dem Schreiben des Architekten, dass er die Reaktion und Konsultation seiner Haftpflichtversicherung abwarten würde.
Meine Frage zielte jetzt darauf, was man von Seiten der Versicherung erwarten darf? Sie wird sich ja wahrscheinlich nicht direkt mit uns in Verbindung setzen. Wird sie einen (meist parteiischen) Gutachter einsetzen (bzw. im Hause haben)? Wird sie dem Architekten empfehlen, uns einen Vergleich anzubieten? Wird sie überhaupt erst nach rechtsanwaltlichen oder gerichtlichen Schreiben verhandlungsbereit sein?
Gibt es dazu noch weitere Tipps, Erfahrungen usw.? -
wenn's denn so ist ...
die Versicherung ist einerseits auf die Aussagen des Architekten zu dem Schaden angewiesen, von sich aus wird sie normalerweise keinen Gutachter schicken, sondern je nach der Einschätzung des Architekten die Angelegenheit weiterverfolgen.
Auf der anderen Seite ist jeder Versicherungsnehmer gehalten, ohne seine Versicherung eine Verantwortlichkeit zu bestätigen.
Wenn Ihr der Schaden entsprechend geschildert wird, sind Versicherungen durchaus an einer 'friedlichen' Schadensregulierung interessiert, normalerweise ist die Verantwortlichkeit bei einem komplexeren Problem jedoch nicht so eindeutig (oder wird nicht von allen Beteiligten so gesehen), dann ist oft ein gerichtliches Beweisverfahren die Grundlage für eine neutrale Regulierung.
Wichtig ist es dann, beim Beweisantrag die richtigen Fragen an die richtigen Beteiligten zu stellen, dazu ist es oft sinnvoll, die Schadensursachen vorab vorzuklären und sich auch rechtlich beraten zu lassen.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenhaftpflicht, Architekt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kann ich den Architekten jetzt noch haftbar machen?
- … Kann ich den Architekten jetzt noch haftbar machen? …
- … Hallo , nach einem Brandschaden in 2004 haben wir unser Haus mit Hilfe eines Architekten wieder aufbauen lassen. Wir hatten mit diesem einen Vertrag …
- … Kann ich den Architekten für diesen Fehler haftbar mittels seiner Architektenhaftpflichtversicherung machen …
- … Adresse. Gehen Sie zu einem Baurechtsanwalt und nehmen Sie Statik, und Architektenvertrag mit. …
- … Architekten, Vorsatz oder Unfähigkeit des Bauleiters oder wegen verstecktem Mangel. …
- … Daher wäre zunächst zu klären, ob der Architekt überhaupt noch etwas mit der Ausführung zu tun hatte und wenn …
- … Architekten, die freie Grundrisse planen ohne dabei an Durchbiegungen der Bauteile und aussteifende Bauteile zu denken. …
- … Statiker, die nur Vertikallasten im Blick haben und die Weiterverfolgung der Horizontallasten konsequent ignorieren. Die Zufrieden sind wenn der Spannungsnachweis von zu dünnen Deckenplatten nach Einbau von Unmengen Baustahl irgendwie gelingt, ohne die Durchbiegungen zu beachten. Die sich nicht trauen, dem Architekten zu sagen, dass der Entwurf aus statischer Sicht Mist …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Pflicht einer Architektenhaftpflicht?
- … Pflicht einer Architektenhaftpflicht? …
- … Mein Architekt hat ziemlich viel bei meinem Hausbau falsch gemacht. Ich führe im Moment einen Prozess gegen ihn, den ich wahrscheinlich gewinne, so wie es im Moment aussieht. …
- … ein Prozess läuft, führen den in der Regel die profianwälte der Architektenhaftpflicht für den beklagten ... …
- … BW muss der Architekt eine Haftpflicht haben, sonst kommt er nicht in die Kammerliste! …
- … Ein Bauvorlageberechtigter Architekt ... …
- … Ein Bauvorlageberechtigter Architekt MUSS haftpflichtversichert sein, egal in welchem …
- … Architektenhaftpflicht …
- … als Entwurfsverfasser nach der Landesbauordnung NRW und 2. falls er sich Architekt nennt, muss er Kammermitglied (AKNW) sein und gem. Kammerordnung eine Versicherung …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Haftpflichtversicherung für den Architekten
- … Haftpflichtversicherung für den Architekten …
- … nun, wir bauen ab März kommenden Jahres ein Haus und haben auch einen Architekten. Die Planung läuft an sich gut und vertrauensvoll, allerdings …
- … ist nun eine Unklarheit entstanden. Der Architekt bat uns, 1.000 zu überweisen, da er seine Haftpflichtversicherung abschließen möchte. Ich habe daraufhin im Web nach Informationen gesucht, aber nichts gefunden. Weiß jemand, ob wir als Bauherren überhaupt etwas zu tun haben mit der Architektenhaftpflicht? Sind die Kosten dafür Bestandeteil des Architektenhonorars oder …
- … dachte immer, dass sowohl er, als auch wir uns versichern sollten (Architekt müsste). …
- … Hat der Architekt Geldsorgen? …
- … Wenn ja, dann möchte er bestimmt eine erste Teilsumme von Ihnen. Sie sind aber nur dazu verpflichtet, wenn sie dies auch so vereinbart haben. Normalerweise - so war es bei mir - hat ein Architekt eine Versicherung, die auch ständig bezahlt werden muss. Sind sie …
- … langem sein erster Auftrag? Holen sie sich eine Wirtschaftsauskunft über den Architekten ein. …
- … Auf keinen Fall müssen Sie die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten zusätzlich zum Honorar bezahlen, auch wenn es eine Einzelobjektversicherung für …
- … Ihr Haus sein sollte. Nehmen Sie es als Stück Ehrlichkeit. Der Architekt ist nicht mit Reichtum gesegnet. Er hätte auch einfach eine Abschlagsrechnung …
- … Die Haftpflichtversicherung ist für den Architekten gesetzlich vorgeschrieben, z.B. Berufsordnung Bayern, Punkt 9: …
- … Der Architekt ist …
- … Dank. Bin jetzt schlauer! Ich nehme es als Stück Ehrlichkeit des Architekten. Wie gesagt, Planung etc. ist alles vorzüglich. …
- … Mir erscheint das Ansinnen des Architekten doch so, dass er Geldsorgen hat und seine notwendigen Versicherungsbeiträge …
- … dass eine ordentliche Teilrechnung ausgestellt werden muss. Aber was nützt ein Architekt, der während der Bauantragsphase pleite ist und demzufolge das gesamte Projekt …
- … noch Unterlagen nachzureichen? Sind noch Unterlagen zu erstellen? Oder bekommt der Architekt keine Unterlagen von den Statikern etc, da er hier hohe Außenstände …
- … Wird der Architekt während der Bauzeit das Handtuch werfen, können Fehler leicht auf diesen …
- … - und ich wollte nur auf Gefahren hinweisen. Kennen sie den Architekten und alle wichtigen Unterlagen liegen vor, dann ist doch möglicherweise …
- … diese Differenz etwas schrumpfen lassen. Aber auch hier half mir der Architekt weiter, welchen ich dann auch zur Bauüberwachung eingesetzt hatte. Ich hatte …
- … ist ein großer Aufwand an alles zu denken, und ohne meinen Architekten hätte ich nicht so viele Fehler vermeiden können. Deshalb ist …
- … eine guter, aber auch beständiger Architekt ebenso wichtig, wie eine gute Baufirma. …
- … schön, dass er dem Architekten zugesteht, vom Honorar zu leben, er darf sogar nach …
- … Ist ja schön, dass Hr. Zäh wenigstens eingesehen hat, dass ein Architekt ihm tatsächlich etwas gebracht hat, sogar die Tapeten hat er mit …
- … so eine gute Arbeitskraft sind, wie Sie hier von anderen (beispielsweise Architekten) einfordern. …
- … Abschlagsrechnungen sind jederzeit vom Architekt stellbar (sofern er eine entsprechende Leistung erbracht hat) und zu zahlen. …
- … es in der Tat etwas merkwürdig, wenn ein Architekt als erstes die Versicherungsprämie in Rechnung stellt - aber ich vermute …
- … mal, dass der Architekt es nicht so wörtlich meinte, sondern einfach die bitte auf einen frühen abschlag mit der Versicherung begründet hat. so sah es sicherlich auch fabian zäh im ersten Beitrag. das einzige, was am Beitrag säuerlich war, war sicherlich der Tipp, dass der Bauherr eine wirtschaftsauskunft einholen soll. naja, das kann im eifer des gefechts doch mal passieren, oder? :-). den Zahlungsplan von Herrn zäh finde ich eigentlich ganz vernünftig, so praktiziere ich es mit meinen Bauherren auch. 1. rate nach Bauantrag, 2. nach Ausführungsplanung bzw. Ausschreibung und dann die 3. nach Fertigstellung, evtl. zwischendrin noch eine (nach Rohbaufertigstellung. …
- … So hatte ich es gemeint. Die betreffende Ratenzahlung, die ich angegeben hatte, wurde mir von meinem Architekten auch so vorgeschlagen. Für mich war sie in Ordnung …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Nebenjob für A. im Ruhestand - wie funzt es?
- … Wir stehen am Anfang von Verhandlungen mit einem Architekten, der in ein paar Wochen in den Ruhestand geht. Dieser …
- … suchte per Annonce einen Nebenjob. Es ist beabsichtigt, den (hoffentlich) erfahrenen Architekten mit LPH 9 und mit der Korrekturlesung meines LVAbk.'s …
- … zu betrauen (einige kleine Punkte aus LPH 1-5). Hauptaufgabe des Architekten soll also die baubegleitende Qualitätssicherung sein (2-3 x pro Woche Baustellenbesuche, AN auf die Hufe klopfen usw.). Ein schöner Nebenjob zum Auslaufen des Berufslebens …
- … Aus der Konstellation Architekt - Nebenjob - Ruhestand: Wie sieht es mit der Haftung …
- … Es wäre für uns ideal, da der Architekt nur 5 Minuten Fußweg von unserem Bauplatz entfernt wohnt, und wir …
- … Soll der Architekt Selbständig/Freiberuflich seinen Dienst tun oder soll er als (Teilzeit) -Angestellter arbeiten? …
- … Der Architekt ... …
- … Ein interessanter Aspekt für Sie wäre, ob der Architekt seine selbständige Tätigkeit in einem solch geringen Maße ausführt, dass er …
- … Bzgl. Ihrer Fragen zum Berufsrecht des Architekten und Haftung können Sie sich auch an die zuständige Kammer …
- … Versicherung zu Ihren Gunsten für den Fall des frühen Verscheidens Ihres Architekten. …
- … könnten noch daher kommen, wenn der Architekt die Vorgaben der Planung nicht oder nicht richtig umsetzt oder eigenverantwortlich ändert. Hier sollten Sie im Rahmen des Vertrages auch unbedingt die Fragen des Weisungsrechtes auf der Baustelle klären. Der eigentliche Planer ist unbedingt mit einzubeziehen. …
- … der Architekt muss natürlich nach HOAIAbk. abrechnen. was mich irritiert ist tatsächlich …
- … und suchen sie sich ihren Architekten bitte nicht danach aus, wie weit sein weg zur Baustelle …
- … zur Baustelle ist nicht das entscheidende Kriterium, aber ein Wettbewerbsvorteil des Architekten, sofern eilige Entscheidungen vor Ort anstehen. …
- … so ein Architekt- / Ingenieur-Rentner _kann_ eine gute Wahl sein; wenn er nämlich Spaß an …
- … Der Architekt soll sich meinen Quatsch im Vorfeld durchlesen, verinnerlichen, vielleicht noch die …
- … Objektüberwachung nach § 15 HOAIAbk.. Ersteres ist nicht unbedingt in einer Architektenhaftpflicht eingeschlossen. …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Honorar für Arch. (Lph 8) bei unzureichender Überwachung der Baufirma
- … Dioe Baufrma vernachlässigt sträflich Ihre eigene Überwachungs. - und Bauleitungstätigkeit. Der Architekt muss einspringen und auch Koordinierungstätigkeiten von Subunternehmern und weitere Leistungen (Abnahme …
- … Wer bezahlt diese zusätzliche Tätigkeiten des Architekten. …
- … der Objektüberwachung nach § 15 HOAIAbk. bei einem Projekt ausgeschlossen, da Architekt in diesem Fall in einen Interessenkonflikt geraten würde. Schließlich müsste er …
- … mit der Haftpflichtversicherung geben, da die Firmenbauleitung im Rahmen einer normalen Architektenhaftpflicht nicht unbedingt gedeckt ist (wohin mit den Lastzügen falsch bestellten …
- … beauftragte Firma ihren vertraglichen Leistungen nicht oder nur ungenügend nachkommt, muss Architekt - Bauleiter dann tatsächlich seine Objektüberwachung intensivieren - ohne dass dabei …
- … dann das Material oder kontrolliert die subunternehmer? wenn diese durch den Architekten kontrolliert werden sollen, muss dieser auch mehr Geld bekommen (logisch …
- … das sind keine Architektenleistungen, Herr Schmid! …
- … . haben definitiv nichts mit Architektenleistungen nach HOAIAbk. zu tun! …
- … solcherlei Leistungen des Architekten sind auf verlangen des auftraggebers zu honorieren, sofern er …
- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - berufhaftpflicht
- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Bauamt zwingt mich alle Wohnungseingangstüren zu ändern, aber die gehören mir gar nicht.
- … den Treppenraum verlegt werden, somit war auch eine Baugenehmigung einzuholen. Meine Architektin hat die Genehmigung eingereicht und wie haben sie auch bekommen. …
- … Rauchabzug vergößert wird, da der jetzige eben sehr klein ist. Meine Architektin hatte auf Bestandsschutz tendiert, aber das sieht das Bauamt nicht …
- … Wohnungseingangstüren Dicht schließend sein müssen und eine G30 Verglasung benötigen. Meine Architektin und Bauleiter sind bei dieser Auflage nie dazu gekommen, dass …
- … allein auf den osten sitzen bleiben, bleibt nur, den Schaden der Architektenhaftpflicht zu melden und sich von der dann rechtlichen beistand zu …
- … Erstens hat Ihr Architekt wenig Ahnung von den Zusammenhängen und hat schlecht nachgefragt und zweitens …
- … Architektenhaftung .. sehe ich nicht: Planungsdefizit wird durch sowiesokosten geheilt. …
- … Wenn es tatsächlich keine anderen Brandschutzprobleme im TH gibt, sollten Sie sich vielleicht einen Brandschutzsachverständigen schnappen, der sich die Situation anschaut und sie und ihren Architekt in einem persönlichen Gespräch mit dem Bauamt unterstützt. …
- … Rauchabzug vergößert wird, da der jetzige eben sehr klein ist. Meine Architektin hatte auf Bestandsschutz tendiert, aber das sieht das Bauamt nicht …
- … Und wenn das Bauamt jetzt nicht einsieht, dass sich die Architektin das zur Auflage hat machen lassen aber nun mit anderen …
- … Diesbezüglich könnte insgesamt eine Falschberatung der Architektin gegeben sein. …
- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - SIGEBO > Sicherheitsbauadministrator? Was ist das, Kosten etc.
- … Meinung, dass bei Einfamilienhaus bzw. Doppelhaushälfte das mit dem Honorar des Architekten (im Rahmen der Objektüberwachung) bzw. der Firma, die schlüsselfertig baut, …
- … Wie Sie aus meinem Anhang erkennen können, versuchen die Lobbyisten der Architekten, insbesondere die Architektenkammern, hier die Gelegenheit beim Schopfe zu …
- … Architektentätigkeit verschiedentlich im DAB berichtet. In der telefonischen Beratungspraxis der letzten Wochen wurde …
- … Dritten, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo)), übertragen. Architekten haben als sachkundige Beteiligte am …
- … Durch die neue Verordnung bekommt das Verhältnis Bauherr-Architekt-Unternehmer in Haftungsfragen bei Arbeitsunfällen eine neue …
- … Erfahrungen zeigen, fordern viele Bauherren ihren Architekten auf, das neue Aufgabengebiet zu übernehmen. Da es sich hierbei …
- … DAB hierüber berichtet werden. Parallel zur Arbeitsgruppe der BAuA erarbeitet die Architektenkammer …
- … Nordrhein-Westfalen eine Honorierungsempfehlung für Architekten. …
- … Bis zur Veröffentlichung der Interpretationshilfe und der Honorarempfehlung sollten Architekten folgende Hinweise beachten: …
- … Gesundheitsschutzkoordinators von einem Architekten übernommen, ist diese Leistung nicht …
- … grundsätzlich zugesagt, für die neuen Risiken im Rahmen der bestehenden Architektenhaftpflichtversicherung einzustehen. Dennoch …
- BAU-Forum - Bauversicherung - 10029: Wie reagiert Architektenhaftpflicht?
- … Wie reagiert Architektenhaftpflicht? …
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- … Viel Vergnügen beim Warten wünscht Ihnen Ch. Kraft, Architekt …
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- BAU-Forum - Bauversicherung - Architektenhaftpflicht
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