Brunnenanlage zur Trinkwassernutzung
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Brunnenanlage zur Trinkwassernutzung

Es würde mich sehr freuen einige Hinweise zu folgender Problematik zu erhalten.
Meine Oma hatte Jahrzehnte ein Nutzungsrecht für die Lieferung von Trinkwasser aus dem Nachbarhaus. Diese Anlage soll jetzt von Grund auf saniert werden und es würden anteilige Kosten von ca. 5000 € entstehen, die mitgetragen werden sollen. Da das Nutzungsrecht weder schriftlich fixiert ist, noch im Grundbuch eingetragen ist, möchte meine Oma u.U. einen eigenen Brunnen bohren.
Nach einigen Recherchen bin ich über die Genehmigungspflicht informiert.
Auch nach langen Recherchen konnte ich die ungefähren Kosten für eine Brunnenanlage nicht einschätzen.
Da das Wohnhaus nach der Nutzung meiner Oma (Sie ist 92 Jahre alt) nicht erhalten werden kann, müsste die Anlage auch für eine zukünftige Nutzung eines neuen Gebäudes ausgelegt sein.
Wer kann mir sagen was eine Anlage zur Nutzung für ein Einfamilienhaus kosten kann. Welche Mindestausstattung ist erforderlich (Bohrung ca. 15 m, Pumpe, Druckkessel oder Membrankessel, Filter, Anschlussleitungen, Genehmigung und Abnahmen)
Standort ist Nähe Ratzeburg.
Ich bedanke mich für die Auskünfte schon vorab ganz herzlich.
  • Name:
  • Jens
  1. Eigentlich ganz einfach

    wenn das Haus im "Einzugsbebiet" der öffentlichen Wasserversorgung ist (wo kam denn das Wasser vom Nachbarhaus her?), dann haben Sie gemäß der Frischwassersatzung wohl zu einen AnschlusZWANG. Also nichts mit eigenem Brunnen.
    Und dafür sind ggf. die Anschlusskosten zu zahlen. Einfach mal ggf. die Satzung anschauen. Dort sollte alles drin stehen.
    Sollte das Haus im Außenbereich sein und kein Zugang zur öffentlichen Wasserversorgung haben, dann wäre das ein anderer Fall. Der muss aber dann genehmigt werden.
    Aber ein Brunnen ist nicht ohne. Das wird das Gesundheitsamt ein Wörtchen mitreden wollen. Mindestens jährliche Untersuchung des Wassers etc.
    Keine Rechtsberatung, nur Laie.

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