kanalanschlussgebühren  -  einmalige oder jähliche Abgabe?
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

kanalanschlussgebühren  -  einmalige oder jähliche Abgabe?

hallo.
als ich auf der Homepage unserer Gemeinde gesurft bin, habe ich entdeckt, dass es kanalanschlussgebühren gibt (in Höhe von 3,68 € je m² Grundstück)
sind damit einmalige kosten beim bau eines Hauses gemeint,
oder kommt dieser Betrag zu den grundgebühren für Abwasser + Regenwasser Entsorgung dazu?
MfG Daniel
  • Name:
  • dan
  1. Eimalig

    würde ich sagen. Müsste auch in der Frischwasser- und Abwassersatzung (Frischwassersatzung, Abwassersatzung) stehen. Und auch was sonst noch an Kosten dazkommen (Kanal graben, Leitung etc.).
  2. laufend

    und die müssen auch Grundstücke tragen, die gar nicht bebaut, aber anschließbar sind.
    Haben se neu ausgeheckt-X1234Xgeht aber (angeblich) von den bisherigen m³-Gebühren ab.
  3. hmm. was heißt denn, geht von den ...

    hmm.
    was heißt denn, geht von den bisherigen m³ ab?
    ich finde das ganz schön heftig. fast 1400 € im Jahr für kanalgebühren, obwohl man schon Abwasser grundgebühr + m³, + eine gebühr für abgeführtes Regenwasser zahlt ...
    aber so richtig wisst ihr das nicht, oder?
    • Name:
    • Daniel
  4. wusste es NICHT mehr genau -

    hier
    • Web-Link>%20unberechtigte%20Gebühren%20

    hatte ich schon mal was drüber geschrieben:

    • ******************************************************+

    Achtung!
    Neben

    • Erschließungsgebühren (eben Kosten für Trassen, Straße ...)
    • Wasser-, Abwassergebühren (laufende (Unterhalts) kosten)

    können die Versorger laut Kommunalabgabengesetz auch

    • ANSCHLUSSBEITRÄGE verlangen. Dadrinne sind wohl die einmaligen Kosten für die Errichtung der Trassen, Kläranlagen, Pumpen, Quellfassung, Filter ... enthalten (und diese Kosten müssten dann eigentlich aus den GEBÜHREN 'rausgerechnet werden). Und zwar von jedem anschließbaren (!) Grundstück- auch unbebauten.

    Voraussetzung ist eine "Globalberechnung". Die ist bei unserer Gemeinde grad' in Auftrag gegeben worden :-(
    ANGEBLICH ist das jetzt Pflicht.
    Bin noch am mich einarbeiten ... für einen potentiellen Widerspruch ;-)
    Einführung in's Kommunalabgabenrecht-

  5. man ist das nen käse. meine Freundin und ...

    man ist das nen käse.
    meine Freundin und ich sind beide 25. haben jetzt eine doppelhaushälfte gekauft (Baujahr 2001, Erschließungskosten natürlich alle vom Vorbesitzer bezahlt).
    und ich dachte schon ich hätte mich möglichst umfassend über das informiert was da an "nebenkosten" zu den "nebenkosten" noch auf einen zu kommt.
    in 2 Wochen soll Übergabe sein und ich habe jetzt schon meine ganze vorfreude verloren.
    also ob das nicht reicht, dass man für Wasser, AbWasser und RegenWasser eine grundpauschale + tatsächlich verbrauchtem abgibt. kommt jetzt vielleicht noch eine gebühr auf die gebühr ...
    was mal eben so ca. 1324 € jährlich macht (360 m² grundst. * 3,68 euro)
    • Name:
    • Daniel
  6. Das

    sind einmalige Gebühren.
    Einfach mal den Bescheid über die Kanalanschlussbeiträge in Ruhe lesen.

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