Außentreppe zu steil: Normen, Rutschgefahr & Rechte bei zu hoher Steigung?
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern

Außentreppe zu steil: Normen, Rutschgefahr & Rechte bei zu hoher Steigung?

Guten Tag,

wir befinden uns in der Endphase unseres Bauprojekts. Unser Bauträger hat nun die Außenanlage und die Eingangsteppe hergestellt.

Der Bereich vor der ersten Treppenstufe wurde gepflastert. Der gepflasterte Bereich ist unserer Meinung nach viel zu steil. Er hat eine Länge zur nächsten Treppenstufe von ca. 30 cm und eine Höhe von 10 cm. Wir sehen hier eine starke Rutschgefahr vor allem bei Witterungsverhältnissen. Rechts neben dem Pflasterbereich befindet sich unsere Grundstücksgrenze und der öffentliche Bereich. Wir haben am Mittwoch unsere Abnahme mit dem Bauträger, an dem auch ein Bausachverständiger teilnimmt. Gibt es eine DINAbk. oder auch eine Norm, die eine maximale Steigung dieses Bereichs vor gibt? Wir wollen dies auf jeden Fall so nicht lassen ... Das ist doch Pfusch. Wir denken, dass hier noch eine Treppenstufe verlegt werden muss.

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Außentreppe zu steil: Normen, Rutschgefahr & Rechte bei zu hoher Steigung?" im BAU-Forum "Treppen, Rampen, Leitern"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Frage "Außentreppe zu steil: Normen, Rutschgefahr & Rechte bei zu hoher Steigung?" im BAU-Forum "Treppen, Rampen, Leitern"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Tom Bo
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Eine zu steile Treppe birgt erhöhte Rutschgefahr, besonders bei Nässe oder Eis.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Bedenken bezüglich der Steigung Ihrer neuen Außentreppe haben. Eine zu steile Treppe kann besonders bei Nässe oder winterlichen Witterungsverhältnissen eine erhebliche 🔴 Gefahr darstellen.

    Es gibt tatsächlich Normen und Richtlinien für die Steigung von Außentreppen, die eingehalten werden müssen. Diese sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und der DINAbk. 18065 (Gebäudetreppen) festgelegt. Die zulässige Steigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Treppenlänge und der Nutzung (öffentlich oder privat).

    Ich empfehle Ihnen, die genauen Maße der Treppe (Steigungshöhe und Auftrittstiefe) zu nehmen und diese mit den geltenden Normen zu vergleichen. Da Sie bereits Bedenken haben, ist es ratsam, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann die Situation vor Ort beurteilen, die Einhaltung der Normen überprüfen und Ihnen gegebenenfalls Handlungsempfehlungen geben.

    🔴 Gefahr: Eine nicht normgerechte Treppe kann nicht nur ein Sicherheitsrisiko darstellen, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn es zu Unfällen kommt.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Bausachverständigen, um die Situation beurteilen zu lassen und Ihre Rechte zu wahren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN 18065
    Die DIN 18065 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an Gebäudetreppen regelt. Sie legt unter anderem die zulässigen Maße für Steigungshöhe, Auftrittstiefe und Treppenbreite fest. Die Einhaltung der DIN 18065 ist wichtig, um eine sichere und komfortable Begehbarkeit von Treppen zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Treppennorm, Treppenbau, Steigung, Auftritt.
    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes regelt. Sie enthält unter anderem Vorschriften über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden. Die LBO kann auch spezifische Anforderungen an Treppen enthalten, die über die DIN 18065 hinausgehen.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften, Baugenehmigung.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bauwesen verfügt. Er kann Gutachten erstellen, Mängel an Gebäuden beurteilen und Bauherren bei der Planung und Ausführung von Bauprojekten beraten. Ein Bausachverständiger kann auch bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Bauträgern hinzugezogen werden.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauwesen, Mängelgutachten.
    Verkehrssicherungspflicht
    Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht eines Eigentümers, dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahren für Dritte ausgehen. Dies umfasst auch die Pflicht, Treppen und Wege auf dem Grundstück in einem sicheren Zustand zu halten. Bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann der Eigentümer für Schäden haftbar gemacht werden.
    Verwandte Begriffe: Haftung, Sorgfaltspflicht, Gefahrenquelle, Schadenersatz.
    Steigungshöhe
    Die Steigungshöhe ist das vertikale Maß zwischen zwei aufeinanderfolgenden Trittstufen einer Treppe. Sie wird in der Regel in Zentimetern angegeben und ist ein wichtiger Faktor für die Begehbarkeit und Sicherheit einer Treppe. Eine zu große Steigungshöhe kann das Treppensteigen erschweren und das Sturzrisiko erhöhen.
    Verwandte Begriffe: Treppensteigung, Stufenhöhe, Treppenmaß, DIN 18065.
    Auftrittstiefe
    Die Auftrittstiefe ist das horizontale Maß einer Trittstufe, also die Fläche, auf die man den Fuß beim Treppensteigen setzt. Sie wird in der Regel in Zentimetern angegeben und ist ein wichtiger Faktor für die Begehbarkeit und Sicherheit einer Treppe. Eine zu geringe Auftrittstiefe kann das Treppensteigen erschweren und das Sturzrisiko erhöhen.
    Verwandte Begriffe: Trittfläche, Stufentiefe, Treppenmaß, DIN 18065.
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist in der Regel für die gesamte Bauausführung verantwortlich und übergibt das fertige Gebäude an den Bauherrn. Der Bauträger haftet für Mängel an der Bauleistung im Rahmen der Gewährleistung.
    Verwandte Begriffe: Bauunternehmen, Projektentwickler, Bauherr, Gewährleistung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Normen gelten für die Steigung von Außentreppen?
      Die Steigung von Außentreppen wird durch die DIN 18065 (Gebäudetreppen) und die jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Diese legen unter anderem die maximal zulässige Steigungshöhe und die Mindestauftrittstiefe fest, um eine sichere Begehbarkeit zu gewährleisten. Die genauen Werte können je nach Bundesland variieren.
    2. Was kann ich tun, wenn die Treppe nicht den Normen entspricht?
      Wenn die Treppe nicht den Normen entspricht, sollten Sie dies dem Bauträger umgehend schriftlich mitteilen und eine Nachbesserung fordern. Dokumentieren Sie die Mängel genau und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzu.
    3. Welche Rolle spielt die Verkehrssicherungspflicht?
      Als Eigentümer eines Grundstücks haben Sie eine Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass Sie dafür sorgen müssen, dass von Ihrem Grundstück keine Gefahren für Dritte ausgehen. Eine nicht normgerechte Treppe kann eine solche Gefahr darstellen und Sie im Schadensfall haftbar machen.
    4. Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
      Einen geeigneten Bausachverständigen finden Sie beispielsweise über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Online-Portale. Achten Sie darauf, dass der Sachverständige über eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung im Bereich Treppenbau verfügt.
    5. Was kostet ein Gutachten eines Bausachverständigen?
      Die Kosten für ein Gutachten eines Bausachverständigen hängen vom Umfang der Begutachtung und dem Stundensatz des Sachverständigen ab. Holen Sie am besten mehrere Angebote ein und vergleichen Sie die Leistungen und Preise.
    6. Kann ich die Abnahme verweigern, wenn die Treppe nicht in Ordnung ist?
      Ja, Sie können die Abnahme verweigern, wenn die Treppe Mängel aufweist, die die Gebrauchstauglichkeit oder Sicherheit beeinträchtigen. Dokumentieren Sie die Mängel schriftlich und lassen Sie diese von einem Bausachverständigen bestätigen.
    7. Welche Rechte habe ich gegenüber dem Bauträger?
      Als Bauherr haben Sie gegenüber dem Bauträger Gewährleistungsansprüche. Das bedeutet, dass der Bauträger verpflichtet ist, Mängel an der Bauleistung zu beseitigen. Setzen Sie dem Bauträger eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung und fordern Sie ihn schriftlich dazu auf.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Steigungshöhe und Auftrittstiefe?
      Die Steigungshöhe ist der vertikale Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Trittflächen. Die Auftrittstiefe ist die horizontale Tiefe einer Trittfläche, auf die man den Fuß setzt. Beide Maße sind entscheidend für die Begehbarkeit und Sicherheit einer Treppe.

    🔗 Verwandte Themen

    • Treppenbeleuchtung im Außenbereich
      Sichere und stilvolle Beleuchtung für Außentreppen, um Stolperfallen zu vermeiden.
    • Materialien für Außentreppen
      Geeignete Materialien für Außentreppen unter Berücksichtigung von Witterungsbeständigkeit und Rutschfestigkeit.
    • Handlaufhöhe bei Außentreppen
      Die richtige Höhe für Handläufe an Außentreppen für sicheren Halt.
    • Entwässerung von Außentreppen
      Effektive Entwässerungssysteme, um Staunässe und Glatteisbildung zu verhindern.
    • Barrierefreiheit bei Außentreppen
      Gestaltung von Außentreppen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
  2. Achtung! Stolpergefahr durch ungleiche Trittstufen

    Foto von Gerhard Partsch, Prof. Dr.

    Nur zu Info: Ungleiche Trittstufen ...
    Nur zu Info: Ungleiche Trittstufen sind auch ein "Ärgernis" / Stolperquelle. Leider habe ich keine befriedigende Lösung anzubieten, aber vielleicht ein anderer Forumsschreiber.
    • Name:
  3. Ursachenforschung: Falsche Höhenannahmen bei Außentreppe?

    Foto von wiki

    Sieht aus, als ob die vorderen ...
    Sieht aus, als ob die vorderen Stufen etwas flacher sind als die oberen nach dem Podest, weil sie einen längeren Auftritt haben? Man kann da auch im Sommer leicht umknicken.

    Betrifft das die andere Treppe weiter hinten an der Straße auch? Wenn die Maße laut Zeichnung eingehalten wurden, müssen falsche Höhenannahmen die Ursache sein.

    Mit dem Bausachverständigen haben Sie ja fachliche Rückendeckung bei der Abnahme, oder bringt den der Bauträger mit?

    Na, dann viel Erfolg bei der Abnahme! Wir sind hier auf das Ergebnis gespannt!

  4. Alternative: Angleichung der unteren Treppenstufen

    Foto von

    Nicht perfekt, aber weil es vermutlich keine "ideale Lösung" mehr gibt, ...
    Nicht perfekt, aber weil es vermutlich keine "ideale Lösung" mehr gibt, würde ich vermutlich die unteren Treppen (3, nicht nur 2) mit einer gleichen Steigungshöhe einbauen  -  nach dem Podest sollte / könnte eine Veränderung der Steigungshöhe gegenüber der Haupttreppe "akzeptabel" / stolperfrei und rutschfrei begehbar sein.
    • Name:
  5. 🔴 Risiko: Treppenstufe an der Grundstücksgrenze problematisch

    Treppenstufe an der Grundstücksgrenze? Wohl nicht
    Das Ganze sieht nach einem Planungsfehler aus. Eine Stufe beginnend an der Grundstücksgrenze geht nicht. Das gibt ein Dauer-Abo für den Rettungswagen und Probleme mit der Privathaftpflichtversicherung.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. Planungsfehler: Dritte Stufe zur Bordsteinkante unzulässig?

    Foto von

    vermutlich ist eine weitere 3. Stufe ...
    vermutlich ist eine weitere 3. Stufe bis zur Bordsteinkante aber nicht zulässig. "Opel-Manta" könnte dort hängen bleiben.😉
  7. Erfahrung: Mangelhafte Pflasterung bereits reklamiert

    Foto von

    Erstmal danke ...
    Erstmal vielen Dank für die Beiträge. Der Gutachter ist vom Bauteäger gestellt jedoch werden wir auch einen dabei haben. Des Weiteren wurde der gepflasterte Bereich schon einmal so steil gepflastert. Nach dem Hinweis durch uns an den Bauträger wurde der Mangel aufgenommen. Das fertige Ergebnis seht ihr hier ...

    Wir werden dies definitiv bei der Abnahme reklamieren.

    Gibt es jedoch irgendwelche DINAbk."s oder Regelwerke auf die man sich berufen kann? Damit habe ich immer sehr gute Erfahrungen gemacht, wenn es um Mängel ging.

  8. Gefahrenquelle: Stolpern an der Treppe vermeiden!

    Foto von

    An den "Opel-Manta" ...
    An den "Opel-Manta" habe" ich nicht gedacht  -  danke  -  ja, der und auch Oma und Opa könnten daran stolpern  -  das soll natürlich nicht sein!
    • Name:
  9. 🔴 Warnung: 'Dauer-Abo für den Rettungswagen' vermeiden!

    Foto von

    "Dauer-Abo für den Rettungswagen" ...
    "Dauer-Abo für den Rettungswagen" auch nicht wirklich gut  -  danke!
    • Name:
  10. Prüfung: Straßen-/Gehwegplanung und Barrierefreiheit

    Straße / Gehweg
    Was ist denn mit der Straße / dem Gehweg geplant, soll das so geschottert bleiben oder kommt da noch ein Belag rauf? Eine 3. Stufe statt der Pflastersteine wäre doch neben dem Gehweg (ist das das eigene Grundstück?) Und was interessiert mich ein Manta ... Aber ein Bild das die Gesamtsituation zeigt wäre gut, mit Einfahrt und der gesamten Treppe. Barrierefrei sieht das nicht aus, oder?
  11. Empfehlung: Fachkundiger Sachverständiger und Anwalt ratsam

    Der Bauträger weiß schon
    warum er einen Sachverständigen mitbringt.

    Sie sollten sich neben einem fachkundigen Sachverständigen schon nach einem Anwalt umsehen.

    Und ihr Sachverständiger sollte wirklich fachkundig sein!

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  12. Anekdote: Manta A und die Treppenstufe – Unfallrisiko!

    Foto von Klaus-Hermann Ries

    Der Manta A ...
    war ein wunderschönes Auto, das erst durch den Manta B in Verruf geriet. Ich hatte einen, genau so wie nachstehend abgebildet, von 1974  -  2004. Nun steht er beim Restaurator und wird im Auftrag des Nachbesitzers wieder aufgehübscht. Es wäre wirklich zu schade, wenn so ein Auto an der Treppenstufe verunfallen würde.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Anekdote: Manta A und die Treppenstufe – Unfallrisiko!" auf die Frage "Außentreppe zu steil: Normen, Rutschgefahr & Rechte bei zu hoher Steigung?" im BAU-Forum "Treppen, Rampen, Leitern"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  13. Korrektur: Gehwegkante bei Planung übersehen

    Foto von

    nein,
    ich, wiki, hatte die Gehwegkante übersehen.
  14. Ziel: Barrierefreie Lösung für Bauherren und Verkehrsteilnehmer

    Foto von

    @ Ries / Manta A  -  ja, ...
    @ Ries / Manta A  -  ja, gefällt auch mir! Da hoffen wir doch, dass wir für alle Bauherrn und Verkehsteilnehmer eine barrierefreie Lösung finden😉
    • Name:
  15. Meinung: Manta A – cooler Oldtimer!

    Manta A,
    das war der einzig coole Manta. Kommt gleich nach dem Opel GT ... Glückwunsch an alle Besitzer, auch die ehemaligen.
  16. OT: Opel GT/E – damals schon elektrisierend?

    Foto von

    OT:
    GT/E ... damals schon "elektrisierend"?😉
  17. Nachfrage: Wie verlief die Abnahme mit dem Bauträger?

    Foto von

    Hallo Tom Bo,
    wie war die Abnahme heute mit dem "Bauträger"?
  18. ✅ Erfolg: Abnahme erfolgreich – Treppe wird ausgebessert!

    Foto von

    Abnahme erfolgreich
    Kurze Info.. Abnahme war erfolgreich. Der Bereich vor der Treppe wird ausgebessert bzw. platt gemacht.
  19. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Außentreppe zu steil: Normen, Rutschgefahr & Rechte

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine zu steile Außentreppe, die möglicherweise nicht den Normen entspricht und eine Rutschgefahr darstellt. Es wird die Notwendigkeit eines Bausachverständigen und die Rechte des Bauherrn gegenüber dem Bauträger erörtert. Zudem werden alternative Lösungen zur Anpassung der Treppensteigung und die Bedeutung der Barrierefreiheit thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 Risiko: Treppenstufe an der Grundstücksgrenze problematisch wird auf die potenziellen Gefahren und Haftungsrisiken einer Treppenstufe direkt an der Grundstücksgrenze hingewiesen. Dies kann zu Problemen mit der Privathaftpflichtversicherung führen.

    ✅ Zusatzinfo: Mehrere Nutzer empfehlen, neben einem Bausachverständigen auch einen Anwalt hinzuzuziehen, um die eigenen Rechte gegenüber dem Bauträger durchzusetzen (siehe Empfehlung: Fachkundiger Sachverständiger und Anwalt ratsam). Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, mögliche Baumängel und Planungsfehler zu beheben.

    📊 Fakten/Zahlen: Ein Nutzer berichtet von einer bereits reklamierten, zu steilen Pflasterung vor der Treppe (siehe Erfahrung: Mangelhafte Pflasterung bereits reklamiert). Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer genauen Prüfung der Steigung und Einhaltung der DINAbk.-Normen bei der Abnahme.

    🔧 Praktische Umsetzung: Als alternative Lösung wird vorgeschlagen, die unteren Treppenstufen anzugleichen, um eine gleichmäßige Steigung zu erreichen (siehe Alternative: Angleichung der unteren Treppenstufen). Dies könnte die Stolpergefahr reduzieren und die Begehbarkeit der Treppe verbessern.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Gesamtsituation mit Straße/Gehweg zu prüfen und die Barrierefreiheit zu berücksichtigen (siehe Prüfung: Straßen-/Gehwegplanung und Barrierefreiheit). Ein Foto der Gesamtsituation kann helfen, die Problematik besser zu beurteilen und eine passende Lösung zu finden. Die erfolgreiche Abnahme mit Ausbesserung der Treppe wird im Beitrag ✅ Erfolg: Abnahme erfolgreich – Treppe wird ausgebessert! bestätigt.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Außentreppe, Steigung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

    Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Außentreppe, Steigung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Außentreppe, Steigung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Außentreppe zu steil: Normen, Rutschgefahr & Rechte bei zu hoher Steigung?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Außentreppe: Zu steile Steigung? Was tun?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Außentreppe, Steigung, Norm, Rutschgefahr, Bauträger, Abnahme, Bausachverständiger, Baurecht
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. YouTube-Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN
✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼