Handlauf Treppe im Mietshaus: Pflicht laut Bauordnung NRW? Kosten & Montage
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Handlauf Treppe im Mietshaus: Pflicht laut Bauordnung NRW? Kosten & Montage

Folgende Ausgangssituation und Frage:
  • bewohne ein Einfamilienhaus zur Miete in NRW
  • ins 1. OGAbk. gelangt man natürlich über eine Treppe
  • ist bei der Treppe zwingend ein Handlauf zu montieren (z.B. auch "gegenüber" einer Putzfrau / Dritten?)?

Die Landesbauordnung NRW (§ 36) ist mir bereits bekannt und auch mein zuständiges Bauamt habe ich kontaktiert; hier die wesentliche Antwort: "§ 36 Abs. 6 Bauordnung NRW besagt, dass Treppen mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben müssen. Absatz 11 dieses Paragraphen besagt, dass dies nicht für Treppen innerhalb von Wohnungen und demnach auch nicht in der abgeschlossenen Wohneinheit eines Einfamilienwohnhauses gilt. Dennoch handelt es sich immer um eine Einzelfallprüfung. "

Somit habe ich nach wie vor kein klares "ja" oder "nein" auf meine Antwort.

Ist hier vielleicht ein sachkundiger Architekt o.ä., der mir belastbar und sicher die Frage beantworten kann?

  • Name:
  • Everal
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ob ein Handlauf an einer Treppe in einem Mietshaus in NRW zwingend erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Landesbauordnung NRW (LBOAbk. NRW) §36 enthält Regelungen zu Treppen und Handläufen.

    Wichtige Aspekte:

    • §36 LBO NRW: Prüfen Sie die genauen Anforderungen der LBO NRW, insbesondere Absatz 6 und 11, bezüglich Handläufen.
    • Einzelfallprüfung: Die Notwendigkeit eines Handlaufs kann von einer Einzelfallprüfung durch das zuständige Bauamt abhängen.
    • Sicherheit Dritter: Auch wenn Sie selbst keinen Handlauf benötigen, kann die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten (z.B. Putzfrau) einen Handlauf erforderlich machen.

    Ich empfehle, sich direkt an das zuständige Bauamt oder einen Architekten zu wenden, um eine verbindliche Auskunft für Ihren konkreten Fall zu erhalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Handlauf-Pflicht mit dem Bauamt oder einem Architekten, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Landesbauordnung NRW (LBO NRW)
    Die LBO NRW ist das zentrale Gesetz für das Bauwesen in Nordrhein-Westfalen. Sie enthält Regelungen zu Bauvorhaben, Bauprodukten und der Sicherheit von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Bauamt, Baugenehmigung, Baurecht
    Verkehrssicherungspflicht
    Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet den Eigentümer oder Vermieter, dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück oder Gebäude keine Gefahren für Dritte ausgehen. Dies umfasst auch die Sicherheit von Treppen und Wegen.
    Verwandte Begriffe: Haftung, Schadensersatz, Sorgfaltspflicht
    Bauamt
    Das Bauamt ist die zuständige Behörde für alle Fragen rund um das Bauen. Es erteilt Baugenehmigungen, überwacht die Einhaltung der Bauvorschriften und berät Bauherren.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Baubehörde
    Einzelfallprüfung
    Eine Einzelfallprüfung ist die individuelle Beurteilung einer bestimmten Situation oder eines Sachverhalts durch eine zuständige Behörde oder einen Experten. Im Baurecht wird eine Einzelfallprüfung oft durchgeführt, um die Einhaltung der Bauvorschriften zu überprüfen.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Sachverständiger, Beurteilung
    Mietrecht
    Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern. Es umfasst unter anderem Regelungen zu Mietverträgen, Mietzahlungen, Instandhaltung und Kündigung.
    Verwandte Begriffe: Mietvertrag, Mieter, Vermieter
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden. Er berät Bauherren, erstellt Baupläne und überwacht die Bauausführung.
    Verwandte Begriffe: Bauplanung, Bauleitung, Bauingenieur
    Handlauf
    Ein Handlauf ist eine Stange oder Leiste, die an einer Treppe oder einem Geländer befestigt ist und dazu dient, sich beim Begehen der Treppe festzuhalten und das Gleichgewicht zu halten.
    Verwandte Begriffe: Geländer, Treppe, Absturzsicherung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Ist ein Handlauf in einem Einfamilienhaus zur Miete in NRW immer Pflicht?
      Nein, nicht immer. Die Pflicht hängt von der Auslegung der Landesbauordnung NRW (§ 36) und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort ab. Eine Einzelfallprüfung durch das Bauamt kann erforderlich sein.
    2. Was sagt die Landesbauordnung NRW (LBO NRW) zum Thema Handläufe?
      Die LBO NRW §36 regelt die Anforderungen an Treppen und Handläufe. Absatz 6 und 11 sind besonders relevant. Es ist wichtig, diese Bestimmungen genau zu prüfen, um die Pflicht zum Handlauf zu bestimmen.
    3. Spielt die Verkehrssicherungspflicht eine Rolle bei der Handlauf-Pflicht?
      Ja, die Verkehrssicherungspflicht kann eine Rolle spielen. Auch wenn der Mieter selbst keinen Handlauf benötigt, kann die Pflicht bestehen, um die Sicherheit von Dritten (z.B. Besuchern, Handwerkern) zu gewährleisten.
    4. Wer kann mir verbindlich Auskunft zur Handlauf-Pflicht geben?
      Das zuständige Bauamt oder ein Architekt kann Ihnen verbindlich Auskunft zur Handlauf-Pflicht in Ihrem konkreten Fall geben. Diese Stellen können die spezifischen Gegebenheiten vor Ort beurteilen und die LBO NRW korrekt auslegen.
    5. Welche Konsequenzen hat es, wenn ein Handlauf fehlt, obwohl er Pflicht wäre?
      Wenn ein Handlauf fehlt, obwohl er nach der Bauordnung oder aufgrund der Verkehrssicherungspflicht erforderlich wäre, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Im Schadensfall (z.B. Sturz auf der Treppe) kann der Vermieter haftbar gemacht werden.
    6. Muss der Vermieter die Kosten für die Montage eines Handlaufs tragen?
      Das hängt von der Vereinbarung im Mietvertrag und den Umständen ab. Wenn der Handlauf aufgrund einer gesetzlichen Pflicht oder zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich ist, ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, die Kosten zu tragen.
    7. Kann ich als Mieter den Einbau eines Handlaufs verlangen?
      Ja, wenn der Handlauf aufgrund der Bauordnung oder der Verkehrssicherungspflicht erforderlich ist, können Sie als Mieter den Einbau vom Vermieter verlangen. Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Erfüllung dieser Pflicht.
    8. Was ist, wenn der Vermieter sich weigert, einen Handlauf einzubauen?
      Wenn der Vermieter sich weigert, einen erforderlichen Handlauf einzubauen, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Konsultieren Sie einen Anwalt für Mietrecht, um Ihre Rechte und Möglichkeiten zu prüfen.

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  2. Handlauf Treppe: Brüstung ausreichend? – Einschätzung

    Fotos?
    Worüber reden wir hier eigentlich? Gibt es auf der Geländerseite einen Handlauf oder eine Brüstung an deren obersten Holm oder Abdeckung man sich festhalten kann? Ja? Gut! Das war"s dann.

    Wenn Sie dann für Ihre Kinder zusätzlich noch einen dünnen Handlauf haben wollen, dann gehen Sie doch in den nächsten Baumarkt und kaufen Sie Buchenholz-Rundhölzer samt Befestigungen und dübeln Sie den Salat an die Wand. Problem gelöst  -  noch ehe Sie hier eine Diskussion mit dem Vermieter anfangen.

  3. Treppe ohne Handlauf: Bauordnung vs. Sicherheit

    Meine Frage ist nach wie vor ...
    Meine Frage ist nach wie vor ungeklärt  -  ich hoffe, dass es hier kompetente Leute mit konstruktiveren Antworten gibt ...

    Als Beispiel geben Sie bitte bei einer bekannten Suchmaschine "Treppe ohne Handlauf" ein und betrachten sich die Bilder. Dort werden Sie sehr minimalistische Treppen ohne Geländer, Handlauf u.ä. finden!

  4. Handlauf Pflicht: Bewertung der Treppe – Einzelfallanalyse

    Beantworten Sie doch einfach mal meine Fragen und/oder stellen Sie Bilder ein
    damit man (wie in der Landesbauordnung geschrieben) eine Bewertung des Einzelfalles vornehmen kann, ansonsten werden die hier als Berater tätigen kompetenten Fachleute keine konstruktiven Antworten geben können.
  5. Handlauf Treppe: Häusliche Sicherheit vs. Bauordnung

    da es
    in dem Fall keine (eine) eindeutige Vorschrift gibt sollte man eigentlich mehr an häusliche Sicherheit denken, Wenn Sie denken das keine nötig ist, gut dann lassen sie den Handlauf weg, allerdings wenn die Putzfrau , oder andere, mit samten Eimern die Treppe runter kullert und sich den Hals bricht? ich würde das nicht verantworten wollen. Grausiges Beispiel aus meiner Nachbarschaft : Kellertreppe ohne Geländer, die Bewohnerin rutscht auf den Stufen aus kracht gegen die Stirnwand und bricht sich den Hals, Tot. entscheiden sie mal selbst ja oder nein bleibt Ihre Entscheidung
  6. Handlauf-Pflicht: Basis für Zielführung unklar

    @ Hr. Tilgner: Wenn es auch ...
    @ Hr. Tilgner: Wenn es auch nur ansatzweise einen Handlauf, Geländer o.ä. geben würde, meinen Sie ich würde dann hier diese Frage stellen?! Nehmen Sie es nicht persönlich und ist auch nicht zynisch gemeint, aber ich glaube, wir finden keine Basis für eine Zielführung.

    @ Hr. Mattern: Grundsätzlich teile ich völlig Ihre Ansicht und Denkweise. Wenn es mir (bzw. dem Vermieter) eine Verordnung, Vorschrift, Gesetz o.ä. vorschreibt, wäre ich ja auch schon fertig mit der "Nummer". Allerdings sind wir uns womöglich einig, dass auch ein Handlauf keine 100 %ige Sicherheit gewährleistet ...! Bleibt also auch in diesem Fall meine Antwort nach wie vor unbeantwortet.

  7. Handlauf im Mietshaus: LBO NRW vs. Einzelfall

    Warum so bockig?
    Vorläufige Zusammenfassung

    1. Festzustellen ist, dass es nach DINAbk. 18065 diverse Regeln für Treppen gibt, dass letztlich bindend jedoch die Landesbauordnungen der Länder sind.

    2. Wie der Fragesteller nun selbst bereits festgestellt hat, gibt es in Einfamilienhäusern in NRW nach LBOAbk. keine Pflicht für Handläufe.

    3. Nachfragen zur genauen baulichen Situation will der Fragesteller weder durch Beschreibung noch durch Fotos ergänzen. Dies wäre jedoch erforderlich, um eine sachverständige Bewertung des Einzelfalles vornehmen zu können und somit auf Basis einer Sicherheitsanalyse den Einzelfall genauer bewerten zu können.

    4. Zwischen den Zeilen des Fragestellers lässt sich herauslesen, dass er einzig und allein Argumentationsgrundlage (Regel der Technik oder Vorschrift) sucht, um den Vermieter zum Einbau eines Handlaufes auffordern zu können.

    5. Auf den Vorschlag das Problem in Eigenregie zu lösen wird erst gar nicht eingegangen.

    Schauen Sie mal zur Auflockerung folgende Webseite an:

    Die dort dargestellten "offenen Treppen" sehen zwar toll aus, aber ich würde mich bei deren täglicher Nutzung auch nicht gerade sicher fühlen.

    Um dem Fragesteller mal eine Brücke zu bauen: Ist es wirklich so, dass die Einschränkung der LBO NRW

    § 36 Treppen (11) Die Absätze 3 bis 7 gelten nicht für Treppen innerhalb von Wohnungen.

    tatsächlich auf Einfamilienhäuser und Reihenhäuser anzuwenden ist?

    Bei Wohnungen zählt die Maisonette-Treppe nicht zum ersten Rettungsweg, da bei mehrgeschossigen Wohnungen zumeist in jeder Etage eine Tür zum Treppenhaus (erster Rettungsweg) vorhanden ist. Anders verhält es sich bei Einfamilienhäusern. Dort ist die Treppe ein Teil des ersten Rettungsweges für alle Aufenthaltsräume des Obergeschosses und sollte somit höheren Anforderungen hinsichtlich ihrer sicheren Benutzbarkeit genügen.

  8. Handlauf: Bauordnungsrecht vs. Arbeitsschutzrecht

    Foto von Martin G. Halbinger

    verschiedene Rechtsgebiete
    Es betrifft hier verschiedene Rechtsgebiete ...

    Das Bauordnungsrecht sagt (vor allem im Zuge der Deregulierung): "innerhalb von privaten Wohnräumen fordere ich verschiedenes nicht mehr; das soll der Bewohner selbst entscheiden dürfen ... " somit Eigenverantwortung ...

    Aus dem Arbeitsschutzrecht gibt es aber ganz andere Regeln, die auch je nach durchgeführter Arbeit unterschiedliche Vorgaben haben und in manchen Punkten sogar dem Bauordnungsrecht widersprechen. Der Arbeitgeber (grundsätzlich auch, wenn es eine Privatperson ist) muss die Sicherheit seiner Angestellten gewährleisten und dazu bestimmte Vorgaben einhalten. (ist in den ASR geregelt) Das kann je nach Gefährdungsbeurteilung dann ein Geländer, oder auch Schutzausrüstung oder ... sein.

    Wenn nun eine Putzfirma ihre geländerlose Treppe reinigen soll, könnte es sogar sein, das diese Firma für die Putzfrau ein temporäres Geländer montieren lassen muss z.B. durch Gerüstbauer, die dafür aber wiederum selber keins brauchen ...

    Für Hochseilartisten sind auch keine Geländer vorgeschrieben ...😉

    Dann gibt es noch verschiedene Begriffe ... Handlauf, Absturzsicherung usw ... auch hier sollte man wissen, was man will ...

  9. Treppensituation: Keine Gefahrenbeurteilung ohne Fotos

    Netter Hinweis
    aber der Fragesteller möchte offenbar von uns keine individuelle Gefahrenbeurteilung haben, denn er hat bis heute keine Fotos der tatsächlich vorhandenen Treppensituation online gestellt.
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Handlauf Treppe im Mietshaus: Pflicht und Sicherheit in NRW

    💡 Kernaussagen: In Einfamilienhäusern in NRW besteht laut LBOAbk. keine generelle Handlaufpflicht. Die Beurteilung der Notwendigkeit hängt vom Einzelfall ab. Arbeitsschutzrechtliche Aspekte können bei gewerblicher Nutzung relevant sein. Die Bereitstellung von Fotos der Treppe ist für eine fundierte Einschätzung essenziell.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Handlauf Treppe: Häusliche Sicherheit vs. Bauordnung wird auf die potentielle Haftung bei Unfällen hingewiesen, auch wenn keine direkte Handlaufpflicht besteht.

    ✅ Zusatzinfo: Die DIN 18065 enthält diverse Regeln für Treppen, jedoch sind die Landesbauordnungen der Länder bindend. Siehe auch Handlauf im Mietshaus: LBO NRW vs. Einzelfall.

    👉 Handlungsempfehlung: Stellen Sie Fotos der Treppensituation online, um eine individuelle Gefahrenbeurteilung zu ermöglichen, wie im Beitrag Treppensituation: Keine Gefahrenbeurteilung ohne Fotos gefordert. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Handlauf: Bauordnungsrecht vs. Arbeitsschutzrecht bezüglich des Arbeitsschutzrechts, falls zutreffend.

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