ich hätte eine sehr spannende Frage.🙂
Dürfen übereinanderliegende Treppen unterschiedliche Steigungen /Auftritte haben.
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.
LG Jakob
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ich hätte eine sehr spannende Frage.🙂
Dürfen übereinanderliegende Treppen unterschiedliche Steigungen /Auftritte haben.
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.
LG Jakob
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Ob übereinanderliegende Treppen unterschiedliche Steigungen und Auftritte haben dürfen, hängt von den geltenden Bauvorschriften und Normen ab.
DIN 18065 regelt in Deutschland das Bauen von Treppen. Diese Norm legt unter anderem Anforderungen an die Steigung und den Auftritt fest, um eine sichere Begehbarkeit zu gewährleisten.
Abweichungen von den Normen sind grundsätzlich möglich, bedürfen aber einer gesonderten Prüfung und Genehmigung durch die zuständige Baubehörde. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Sicherheit der Treppe trotz der Abweichungen gewährleistet ist.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die spezifischen Anforderungen mit einem Architekten oder einem Treppenbauer und der zuständigen Baubehörde ab.
Worum genau handelt es sich bei den einzelnen Treppen?
Wenn es sich jedoch um eine baurechtlich notwendige Treppe (Fluchtweg) handelt und es sich bei den Treppen quasi um einzelne Abschnitte einer Treppenanlage handelt, die nur durch Podeste getrennt sind, dann wohl eher nicht.
Erklären Sie Ihren Fall genauer.
danke für die schnelle Rückmeldung.
Bei diesem Gebäude handelt es sich bei einem Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten, diese Treppenhaus ist der 1. Fluchtweg.
Mit den Geschossen: KG., EG, 1.0G., 2. OG. und DGAbk..
von KG - EGAbk. = 16 STG, 17,8/27,4
von EG - 1. OGAbk. = 20 STG, 18,3 /26,4
von 1. OG - 2. OG = 16 STG, 18/27
von 2. OG - DG = 16 STG, 18/27
Mir ist bekannt das es nicht die optimalsten Treppensteigungen sind!
Existiert dafür eine Norm, dass alle Trppenläufe auch übereinander gleich sein müssen. Mir ist nur bekannt das es eine Toleranz von 0,5 cm erlaubt ist.
LG Jakob
Ein unvoreingenommener Nutzer wird beim Begehen sicher keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Treppenläufen merken und auch keine Stolpergefahr "erfühlen", sodass hier wohl keine Einschränkung der Gebrauchseignung vorliegt.
Hinsichtlich der Bewertung "fühlbarer Störungen" sei darauf hingewiesen, dass bei Antrittsstufen (unterste Stufe eines Treppenlaufes) sogar 1,5 cm Abweichung zwischen soll- und IST-Maß zulässig ist. Somit dürften die meines Erachtens nach kleineren Differenzen zwischen den Treppenläufen verschiedener Geschoss erst recht tolerierbar sein. Wenn für die Antrittsstufe eine Maßabweichung von 1,5 cm zulässig ist, dann sollte diese Maßabweichung auch zwischen zwei durch Podest getrennten Treppenläufen zulässig sein (frei interpretiert).
Ein Streit lohnt sich hier vermutlich nicht.
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die zulässigen Toleranzen bei Treppensteigungen in einem Mehrfamilienhaus. Die DINAbk. 18065 erlaubt gewisse Abweichungen vom Sollmaß. Ein unvoreingenommener Nutzer wird die Unterschiede kaum bemerken. Die Geschosshöhen können variieren, was zu unterschiedlichen Steigungen führt.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut DIN 18065: Toleranzen bei Treppen – Mängelanzeige sinnvoll? liegen die Abweichungen innerhalb der zulässigen Toleranzen, sodass eine Mängelanzeige vermutlich nicht erfolgreich wäre.
✅ Zusatzinfo: Auch wenn die Kellertreppe direkt unter dem Haupttreppenhaus liegt, darf sie eine andere Steigung haben, wie im Beitrag Treppen Steigung: Toleranzen bei Kellertreppen erlaubt erläutert wird.
📊 Fakten/Zahlen: Im konkreten Fall handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten und einem Treppenhaus als Fluchtweg. Die Steigungen variieren zwischen 17,8/27,4 und 18,3/26,4, wie im Beitrag Treppenhaus Fluchtweg: Toleranzen Mehrfamilienhaus – Übersicht aufgeführt.
👉 Handlungsempfehlung: Bei Unsicherheiten bezüglich der Einhaltung der DIN 18065 sollte ein Fachmann hinzugezogen werden, um die Treppensicherheit zu gewährleisten. Die Beiträge in diesem Thread bieten wertvolle Einblicke in die Thematik.
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