Unberechnete Feuerstättenschau: Muss ich die Rechnung des Schornsteinfegers bezahlen?
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Unberechnete Feuerstättenschau: Muss ich die Rechnung des Schornsteinfegers bezahlen?

Unangemedeter Besuch vom Bezirksschornsteinfeger, der, auf meine Frage was er machen wolle antwortete: "den Kamin vom Kachelofen fegen"

Da sich das Ende des Kaminzuges auf der selben Ebene befindet wie der daran angeschlossene Kachelofen, sah er natürlich den selben als er den Russ aus dem Kaminzug entnahm.

Beiläufig sagte er mir, dass der Kachelofen nur noch bis Ende 2024 betrieben werden dürfe, und das mir das ja aus dem Feuerstättenbericht meiner Kaminfegerin bekannt sei, dass war alles, mehr hat er in Sachen Kachelofen nicht getan.

Erklären muss ich noch, dass ich während seiner Anwesenheit glaubte, dass er ein Mitarbeiter meiner Schornsteinfegerin sei, mit der ich den Kehrvertrag habe.

Erst als die Rechnung kam stellte sich heraus, dass er auf eigene Rechnung tätig ist und den Bezirk von meiner bisherigen Schornsteinfegerin kommisarisch übertragen bekam, er selber hilt es nicht für nötig, sich entsprechend bei mir vorzustellen und mich darüber zu informieren.

Als dann seine Rechnung kam staunte ich nicht schlecht, denn außer den Kehrgebühren stellte er eine Feuerstättenschau in Rechnung, in der Prüfungen von waagerechten und senkrechten Luftführungen, sowie Feuchtemessungen von Heizmaterial und weiteres für um die 70 € aufgeführt waren.

Schriftlich widersprach ich diesem Rechnungsposten und nahm ihn von der Bezahlung aus.

Er schrieb 3 Mahnungen und auf seine 1. antwortete ich mit den bereits ihm mitgeteilten Argumenten, dass diese Feuerstättenschau weder durchgeführt, noch von mir beauftragt worden wäre und das er, wenn er sie denn hätte durchführen wollen, mich davon in Kenntnis setzen müssen, auch mit dem Hinweis, dass es sich dann um eine kostenpflichtige Leistung handeln würde.

Wie gesagt, hat er alles nicht gemacht, also er hat auch alles das nicht gemacht, was in seinem Feuerstättenbescheid als Leistungen aufgeführt ist (z.B. hätte er garkeine Messung des Feuerholzes machen können, weil garkein Feuerholz vorhanden war, denn den Kachelofen hatte ich in dem Jahr garnicht in Betrieb gehabt).

Vor 3 Tagen kam ein Schreiben des Kreises, in dem ich zur Zahlung aufgefordert werde, ansonsten würde der Betrag zu einer amtseigenen Vorderung.

Das Schreiben nennt sich zwar Anhörung und gibt mir 2 Wochen Zeit für eine Stellungnahme, aber das der Kreis ohne zu fragen ob denn die Leistung wirklich erbracht wurde, direkt mit Zwangsmaßnahmen droht, finde ich schon unverschämt.

Was ratet ihr mir?

Bezahlen wäre nätürlich das Einfachste, aber mir widerstrebt es, mich über'n Tisch ziehen zu lassen.

Denn eins ist ja wohl klar: Er kam sicher nur mit der Absicht zu fegen, als er dann aber den Kachelofen sah, sprang seine Phantasie an, wie er noch ein paar extra Euros machen könnte.

Werde auf das Schreiben des Kreies mit den hier geschilderten Argumenten antworten.

Möchte mich aber auch über das Verhalten des Mannes beschweren, nur bei wem? (Kreis, Innung, oder beiden)

  • Name:
  • HG
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

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    Die Berechnung einer Feuerstättenschau ohne tatsächliche Durchführung wirft Fragen auf. Grundsätzlich gilt: Für Leistungen, die nicht erbracht wurden, besteht keine Zahlungspflicht.

    🔴 Gefahr: Ignorieren Sie die Rechnung nicht! Eine Nichtbeachtung kann zu Mahnungen und letztendlich zu rechtlichen Schritten führen.

    Ich empfehle Ihnen:

    • Schriftliche Stellungnahme: Verfassen Sie ein Schreiben an den Kreis (unter Fristsetzung), in dem Sie die Situation schildern und die Rechnung beanstanden.
    • Nachweis der Nicht-Durchführung: Dokumentieren Sie, dass die Feuerstättenschau nicht stattgefunden hat (z.B. durch Zeugen).
    • Prüfung des Feuerstättenbescheids: Vergleichen Sie die berechneten Leistungen mit den im Feuerstättenbescheid festgelegten notwendigen Arbeiten.
    • Gespräch mit dem Schornsteinfeger: Suchen Sie das Gespräch, um die Angelegenheit zu klären.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich Rat bei der Schornsteinfegerinnung oder einem Rechtsanwalt, um Ihre Rechte zu wahren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Feuerstättenschau
    Die Feuerstättenschau ist eine von einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführte, regelmäßige Kontrolle von Feuerungsanlagen in Gebäuden. Sie dient der Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit. Verwandte Begriffe: Feuerstättenbescheid, Kehrbezirk, Schornsteinfeger-Handwerksgesetz.
    Feuerstättenbescheid
    Der Feuerstättenbescheid ist ein Dokument, das vom Bezirksschornsteinfeger ausgestellt wird und die notwendigen Arbeiten an den Feuerungsanlagen festlegt. Er enthält Informationen über die Art und den Umfang der durchzuführenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten sowie die Fristen, innerhalb derer diese Arbeiten zu erledigen sind. Verwandte Begriffe: Feuerstättenschau, Kehrbuch, Schornsteinfeger.
    Kehrbezirk
    Ein Kehrbezirk ist ein geografisch abgegrenztes Gebiet, für das ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger zuständig ist. Innerhalb dieses Bezirks ist er für die Durchführung der Feuerstättenschau und die Ausstellung des Feuerstättenbescheids verantwortlich. Verwandte Begriffe: Bezirksschornsteinfeger, Feuerstättenschau, Schornsteinfeger-Handwerksgesetz.
    Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
    Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz regelt die Aufgaben und Pflichten der Schornsteinfeger sowie die Rechte und Pflichten der Hauseigentümer im Zusammenhang mit der Feuerstättensicherheit. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Feuerstättenschau und die Ausstellung des Feuerstättenbescheids. Verwandte Begriffe: Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, Kehrbezirk.
    Kehrgebühren
    Kehrgebühren sind die Entgelte, die für die Durchführung von Kehrarbeiten an Schornsteinen und Abgasanlagen erhoben werden. Die Höhe der Gebühren ist in der Regel durch Gebührenordnungen oder Verträge festgelegt. Verwandte Begriffe: Schornsteinfeger, Feuerstättenschau, Gebührenordnung.
    Anhörung
    Eine Anhörung ist ein Verfahren, bei dem einer Person die Möglichkeit gegeben wird, sich zu einem Sachverhalt zu äußern, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Im Zusammenhang mit der Feuerstättenschau kann eine Anhörung stattfinden, wenn Unstimmigkeiten oder Beanstandungen vorliegen. Verwandte Begriffe: Widerspruch, Stellungnahme, Verwaltungsverfahren.
    Zwangsmaßnahmen
    Zwangsmaßnahmen sind Maßnahmen, die von Behörden ergriffen werden können, um die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen durchzusetzen. Im Zusammenhang mit der Feuerstättenschau können Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, wenn Hauseigentümer ihren Pflichten zur Feuerstättensicherheit nicht nachkommen. Verwandte Begriffe: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Vollstreckung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Feuerstättenschau?
      Die Feuerstättenschau ist eine regelmäßige Überprüfung von Feuerungsanlagen durch den Schornsteinfeger. Dabei werden unter anderem die Abgasanlage, der Zustand der Feuerstätte und die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen kontrolliert. Ziel ist es, die Betriebs- und Brandsicherheit zu gewährleisten.
    2. Was ist ein Feuerstättenbescheid?
      Der Feuerstättenbescheid ist ein Dokument, das vom Schornsteinfeger ausgestellt wird und die notwendigen Arbeiten an den Feuerungsanlagen festlegt. Er enthält Informationen über die Art und den Umfang der durchzuführenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten sowie die Fristen, innerhalb derer diese Arbeiten zu erledigen sind.
    3. Muss ich eine Feuerstättenschau bezahlen, auch wenn sie nicht angekündigt war?
      Ja, die Feuerstättenschau ist eine Pflichtleistung, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden muss. Eine vorherige Ankündigung ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings sollte die Rechnung nur die tatsächlich erbrachten Leistungen umfassen.
    4. Was kann ich tun, wenn ich eine unberechtigte Rechnung erhalten habe?
      Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung ein und fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen. Verweisen Sie darauf, dass die Feuerstättenschau nicht durchgeführt wurde. Dokumentieren Sie Ihre Argumentation und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf.
    5. Welche Rechte habe ich als Hauseigentümer gegenüber dem Schornsteinfeger?
      Als Hauseigentümer haben Sie das Recht auf eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten, eine transparente Rechnungsstellung und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Sie können bei Unstimmigkeiten die Schornsteinfegerinnung oder eine Verbraucherberatung einschalten.
    6. Was passiert, wenn ich die Rechnung nicht bezahle?
      Wenn Sie die Rechnung nicht bezahlen, kann der Schornsteinfeger ein Mahnverfahren einleiten. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Zwangsvollstreckung kommen. Es ist daher ratsam, die Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen, anstatt sie einfach zu ignorieren.
    7. Kann ich den Schornsteinfeger wechseln?
      Ja, seit der Liberalisierung des Schornsteinfegermarktes können Sie den Schornsteinfeger für bestimmte Leistungen (z.B. Kehrarbeiten) frei wählen. Die Feuerstättenschau und die Ausstellung des Feuerstättenbescheids sind jedoch weiterhin dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.
    8. Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen für die Feuerstättenschau?
      Die gesetzlichen Grundlagen für die Feuerstättenschau finden sich im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) und in den jeweiligen Landesbauordnungen. Diese Gesetze regeln die Pflichten der Hauseigentümer und die Aufgaben der Schornsteinfeger.

    🔗 Verwandte Themen

    • Rechte und Pflichten bei der Feuerstättenschau
      Informationen über die Rechte und Pflichten von Hauseigentümern und Schornsteinfegern im Rahmen der Feuerstättenschau.
    • Kosten der Feuerstättenschau
      Eine Übersicht über die verschiedenen Kostenfaktoren und Gebühren, die bei der Feuerstättenschau anfallen können.
    • Schornsteinfegerwahl
      Informationen über die freie Wahl des Schornsteinfegers für bestimmte Leistungen und die Aufgaben des Bezirksschornsteinfegers.
    • Feuerstättenbescheid verstehen
      Eine Erläuterung der Inhalte und Bedeutung des Feuerstättenbescheids für Hauseigentümer.
    • Sicherheitsmängel an Feuerungsanlagen
      Hinweise zu häufigen Sicherheitsmängeln an Feuerungsanlagen und wie man diese erkennt und behebt.
  2. Feuerstättenschau: Anfrage bei RP & Innung sinnvoll

    Feuerstättenschau berechnet
    Ich würde mal beim RP nachfragen. Es gibt bestimmt auch eine Innung der Schornsteinfeger.

    Die Feuchtigkeit des Holzes in Rechnung zu stellen, obwohl kein Holz vorhanden war, ist schon fresch. Ungewöhnlich finde ich es aber nicht. Er kann behaupten, daß er das außen vorgefunden und gemessen hat. Da kenne ich noch andere Sauerreien.

    Mit einem Augenaufschlag hat der Schornsteinfeger jahrelang den Frischluftkanal für ca. 16 € überprüft und nie bemerkt, daß der außen zugeputzt war. Bei 16 € rege ich mich nicht auf.

    Schornsteinfeger und Bauaufsicht sind zu sehr verbunden, als das es sich lohnt zu beschweren. Auch beim RP würde ich keine große Unterstützung erwarten. Probieren sollte man es aber schon.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  3. Feuerstättenschau: Zahlungspflicht & Beschwerderecht

    das ist rechtens
    Der Schorni ist der Bauaufsicht unterstellt und muß seine Tätigkeit nicht anmelden oder erklären. Beschwerden bei der Innung nützen nichts. Die Bezahlung verweigern würde ich nicht, es kann ihnen passieren, dass das Amt ihr Konto sperrt bis sie bezahlt haben, mit allen negativen Folgen einer Kontosperre und Schufa. Auf jeden Fall erst bezahlen und sich dann beschweren, auch wenn es nichts nützt. Den Feuerstättenbescheid gut aufheben. Sie haben keine Nachteile wenn er nicht aktuell ist oder nicht stimmt, naja, der Nachteil sind ein paar Euro. Man sagt auch, die Feuerstättenschau wird von einem Feuerstättenschauspieler gemacht der sich im Raum um 360 Grad dreht und alles erfasst. Kritisch wird es erst wenn nicht vorhandene Mängel behauptet werden.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. Feuerstättenschau: Historischer Hintergrund & Kritik

    Feuerstättenschau
    Die Feuerstättenschau ist ein Relikt des 3. Reiches, um im ganzen Haus nach versteckten Personen zu suchen. Eigentlich hätte man die Durchsuchung längst einschränken sollen. Aber da hat niemend ein Interesse. .
    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  5. Feuerstättenschau: Hoheitliche vs. privatrechtliche Aufgaben

    Foto von Martin G. Halbinger

    Klarstellen
    Bitte die Rollen klären. "meine Schornsteinfegerin" und Kehrvertrag... privatrechtlich. "Bezirk übertragen" hoheitlich

    Hintergrund: das reine Kehren ist ähnlich einer Handwerksleistung "regelmäßige Wartung des Kamins", für das auch Schornsteinfeger aus anderen Bezirken (oder ohne eigene Bezirke) beauftragt werden können. Der Bezirksschornsteinfeger überwacht hoheitlich ob gekehrt wurde und macht ebenfalls hoheitlich eine Feuerstättenschau. Wenn es ne Vereinbarung gab ("Kehrvertrag") sollte dies in irgend einer Form geändert werden, i.d.R. schriftlich.

    Bei uns wird vom örtlich zuständigen Kaminkehrer zum Kehren im ersten Versuch geklingelt, wo keiner erreichbar war wird dann ein Termin vereinbart. Wer sich vorher von "Fremden" kehren hat lassen, muss das beim Bezirkskaminkehrer nachweisen.

    Die Feuerstättenschau wird bei uns schriftlich angekündigt, auch da dabei die gesetzlich besonders geschützten Wohnräume betreten / besichtigt werden müssen. (sonst werden sie nur passiert um zur Reinigungsöffnung zu kommen)

    Die Feuerstättenschau schließt grundsätzlich auch das Holz mit ein, kann aber auch ohne Holz durchgeführt werden. Die Gebühr ist i.d.R. eine Pauschale z. B. nach Anschlüssen, Leitungslängen und schließt auch die zugehörige Verwaltungsarbeit und Dokumentation mit ein. Auch wenn der Rechnungstext ohne Holz gewesen wäre, der Betrag bleibt unverändert.

    Fazit: Der Bezirkskaminkehrer ist evtl etwas hemdsärmlig und war bei ihnen vielleicht 5 min schneller fertig als im Durchschnitt aber nicht grundsätzlich rechtswidrig. Wenn was unklar ist oder man sich unsicher ist, sollte man vorher fragen.

  6. Feuerstättenschau: CO2-Gefahr durch moderne Öfen!

    kompliziert, aber notwendig
    Ungeliebte Feuerstätten sind Spaßöfen im Wohnzimmer und gefährlich durch dichte Fenster, Lüftungsanlagen und effektive Küchenabluft nach draußen. Geruchloses CO2 ist eine effektive Tötung und die neue Hinrichtungsmethode in den USA. Man sollte dem Schorni dankbar sein, wenn er über diese Technik bescheid weiß und Fensterkontakte oder andere Schaltungen verlangt, das erfolgt im Rahmen der Feuerstättenschau und hat nichts mit dem 3. Reich zu tun.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Unberechnete Feuerstättenschau: Rechnung bezahlen?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit einer berechneten, aber möglicherweise nicht vollständig durchgeführten Feuerstättenschau. Es wird erörtert, ob die Rechnung des Schornsteinfegers bezahlt werden muss und welche Rechte und Pflichten Hauseigentümer haben. Ein wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen hoheitlichen Aufgaben des Bezirksschornsteinfegers und privatrechtlichen Kehrverträgen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bezüglich der Zahlungspflicht wird im Beitrag Feuerstättenschau: Zahlungspflicht & Beschwerderecht darauf hingewiesen, dass eine Zahlungsverweigerung zu Kontosperrungen führen kann. Es wird empfohlen, die Rechnung zunächst zu begleichen und anschließend Beschwerde einzulegen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Feuerstättenschau: Hoheitliche vs. privatrechtliche Aufgaben klärt die Rollenverteilung zwischen dem Bezirksschornsteinfeger (hoheitliche Überwachung) und anderen Schornsteinfegern (Kehrarbeiten im Rahmen eines Kehrvertrags). Dies ist wichtig, um zu verstehen, welche Leistungen berechnet werden dürfen.

    🔴 Risiko: Im Beitrag Feuerstättenschau: CO2-Gefahr durch moderne Öfen! wird auf die Gefahr von Kohlenmonoxid (CO) durch moderne, dichte Öfen hingewiesen. Der Schornsteinfeger kann hier wichtige Sicherheitsaspekte prüfen und ggf. Maßnahmen verlangen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Unklarheiten bezüglich der Rechnung sollte man sich, wie im Beitrag Feuerstättenschau: Anfrage bei RP & Innung sinnvoll vorgeschlagen, an das Regierungspräsidium (RP) oder die Schornsteinfegerinnung wenden. Es ist ratsam, die Rechnung genau zu prüfen und gegebenenfalls eine detaillierte Aufschlüsselung anzufordern.

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