Bauabnahme einer Werkstatt
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Bauabnahme einer Werkstatt

Liebe Forumsmitglieder,

ich wurde vor kurzem von meinem Studentischen Verein in NRW mit der Bauabnahme unserer Werkstatt beauftragt. Die Werkstatt ist zweigeschossig, mit Duschbädern, einer Küche und mehreren Räumen (teils auf einer Empore, bisher noch ohne Geländer) in denen unter anderem geschweißt, geharzt und mit Chemikalien gearbeitet wird. Ein weiterer Teil dieser Werkstatt ist an einen freischaffenden Künstler vermietet. Nun weiß ich nicht ob sich die Gesetze bezüglich Brandschutz, Standsicherheit, Abluft und Notausgänge für diesem Fall von denen einer Wohnimmobilie unterscheidet bzw. was gesondert zu beachten ist? Die Werkstatt wird, ausgenommen dem vermieteten Teil, ausschließlich von unserem Verein genutzt. Über jegliche Hilfe, Erfahrungen oder Links bin ich sehr Dankbar. LG, Anna

  • Name:
  • Anna Müller
  1. Grundlagen

    Grundlagen einer Bauabnahme ist die Baugenehmigung mit den entsprechenden Auflagen. Darin stehen auch die weiteren gesetzlichen Vorschriften. Weiterhin müssen Sie abklären, wer an der Abnahme teilnimmt. Die Berechtigung für Abnahmen müssen Sie nachweisen, denn Sie haften 30 Jahre lang. Dann müssen Sie ein Abnahmeprotokoll fertigen und unterschreiben, inkl. Bauherr, Bauleiter und Architekt. Für jegliche falsche Angaben gehen Sie in Untersuchungshaft. Gruß
  2. Wie schräg sollen Ihre Antworten eigentlich noch werden ...

    " ... gehen Sie in Untersuchungshaft ... ". Wissen Sie überhaupt, wann ein Richter U-Haft anordnet? IN der Baugenehmigung stehen auch nicht alle Auflagen und einzuhaltende Vorschriften. Die stehen erstmal in der Landesbauordnung, ggf. der dazugehörigen Durchführungsverordnung, den Arbeitsstättenrichtlinien, den DINAbk.-Normen usw.

    @ Anna

    1) Herrn Kirschner nicht allzu enrst nehmen, der schreibt hier immer wieder mal Unfug

    2) Alleine schon das fehlende Geländer einer Empore steht einer Abnahme entgegen.

    3) Wenn Sie nicht wissen, was alles bei einer Bauabnahme zu beachten ist, wann die Abnahme möglich ist, was es überhaupt für eine Abnahme ist (eine öffentlich-rechtliche sicher nicht, die macht das Bauamt), dann geben Sie zu Ihrem eigenen Schutz den "Auftrag" zurück. Es hilft weder dem Verein noch Ihnen, wenn Sie aus Unwissenheit Dinge übersehen oder vergessen.

    Der Verein möge  -  auch bei Studentens Geld immer knapp ist  -  sich jemanden nehmen, der das kann! Auch in seinem Interesse!

    MfG

  3. ist doch ganz einfach

    Wenn eine Abnahme bescheinigt, dass alles in Ordnung ist und alle relevanten Vorschriften eingehalten sind und es kommt zu einem Schaden, so ist der Leiter der Abnahme haftbar. Und wer öffentlich fragt, was bei einer Abnahme zu beachten hat schon verloren. Bei nahezu allen Fragen sollte man erst mal warnen und keine Ferndiagnosen versuchen. Wahre Hilfe und Beratung ist immer kostenpflichtig und es gibt oft mehrere Wahrheiten und mehrere Lösungen. Bevor jemand ins Wasser springt sollte der doch wissen dass das Wasser kalt sein könnte oder spitze Steine unter der Oberfläche lauern. Warum also so gehässige Kommentare gegen Leute die nur helfen wollen? Gruß
  4. Da lässt man die Finger davon

    Man soll schon gestandene Architekten etliche Jahre nach der Abnahme mit Bußgeld belegt haben, weil die Geländer zu niedrig waren. (Im Treppenhaus von Erich Mielkes Dienstgebäude hat man sie nachträglich erhöht)

    Ähnliche Folgen entstehen, wenn die Fluchtwege (Schweißen) nicht den Vorschriften entsprechen.

    Eine solche Abnahme muss man den Fachleuten überlassen, die auch eine Haftpflichtversicherung haben.

    Vor wenigen Jahren kam es bei Behinderten zu einem Brand in deren Werktatt mit einigen Toten. Dann werden alle Vorschriften ganz genau überprüft.

    Dazu kommen die finanziellen Folgen für den Verein wenn § 12 VOBAbk./B bzw. 640 BGBAbk. (Abnahme) nicht sorgfältig beachtet werden. Das soll der Vorsitzende mit einem Fachmann selbst durchführen.

  5. Wie sagte mein alter Kunstlehrer immer

    "Warum also so gehässige Kommentare gegen Leute die nur helfen wollen? " Kunst kommt von Können, nicht von Wollen, denn dann hieße es Wunst!

    Hr. K und Fr. N labern hier in jedem Beitrag mehr Mist als früher in einem ganzen Monat von allen BAU.DE-Aktiven geschrieben wurde! Sie sollten einmal prüfen, ob es etwas gibt, was Sie KÖNNEN und Ihre Hilfe dorthin wenden!

  6. helfen und beraten

    Helfen und Beraten bedeutet hier "die Finger davon zu lassen". Eine Abnahme ist ein Rechtsakt mit Beweislastumkehr. Bauherr und Behörde werden sich darauf Verlassen. Wenn jemand aus "Nichtwissen" eine falsche Abnahme bescheinigt so hat das rechtliche Folgen. Deshalb kann man das Nichtwissen nicht unterstützen und muss raten, die Finger davon zu lassen. Von Herrn D. würde ich keinen Rat annehmen. Gruß

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