BAU-BG: Risiken bei Hilfe von Familienangehörigen auf der Baustelle – Was Bauherren wissen müssen
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BAU-BG: Risiken bei Hilfe von Familienangehörigen auf der Baustelle – Was Bauherren wissen müssen

Hallo,
ich bin in einem anderen Forum über einen Erfahrungsbericht gestolpert, welcher dem Fass den Boden ausschlägt.
Wenn von ihnen auf seiner Baustelle Familenangehörige helfen lässt und diese der BAU-BG gemeldet hat (was man ja muss!) bitte den Artikel unbedingt lesen und seine eigenen Schlüße ziehen, bzw. Maßnahmen einleiten.
Link:

Hoffentlich einen unfallfreien Bau wünscht
Stephan Holste

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Unfälle ohne Versicherungsschutz können existenzbedrohende finanzielle Folgen haben.

    🔴 Kritisch: Falsche Angaben gegenüber der BAU-BG können zu Strafen führen.

    GoogleAI-Analyse

    Wenn Familienangehörige auf Ihrer Baustelle helfen, müssen Sie diese bei der Berufsgenossenschaft Bau (BAU-BG) melden. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass sie im Falle eines Unfalls versichert sind. Versäumnisse können zu erheblichen finanziellen Risiken für Sie als Bauherr führen.

    🔴 Gefahr: Nicht gemeldete Helfer sind nicht versichert. Im Falle eines Unfalls haften Sie als Bauherr möglicherweise für die Behandlungskosten und Rentenzahlungen.

    Ich empfehle, sich umfassend über die Meldepflichten und den Versicherungsschutz bei der BAU-BG zu informieren. Klären Sie, welche Tätigkeiten von Familienangehörigen versichert sind und welche nicht.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie die BAU-BG direkt, um sich individuell beraten zu lassen und alle notwendigen Schritte einzuleiten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    BAU-BG
    Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BAU-BG) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Baubranche. Sie ist zuständig für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie für die Rehabilitation und Entschädigung von Versicherten nach Arbeitsunfällen. Verwandte Begriffe: Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung, Arbeitssicherheit.
    Meldepflicht
    Die Meldepflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Ereignisse oder Sachverhalte einer Behörde oder Institution zu melden. Im Zusammenhang mit der BAU-BG besteht eine Meldepflicht für Bauherren, die Helfer auf ihrer Baustelle beschäftigen. Verwandte Begriffe: Anzeigepflicht, Auskunftspflicht, Informationspflicht.
    Versicherungsschutz
    Der Versicherungsschutz umfasst den Schutz vor finanziellen Risiken im Falle eines bestimmten Ereignisses, beispielsweise eines Unfalls oder einer Krankheit. Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Verwandte Begriffe: Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung.
    Bauherrenhaftung
    Die Bauherrenhaftung bezeichnet die zivilrechtliche Verantwortung des Bauherrn für Schäden, die im Zusammenhang mit seinem Bauvorhaben entstehen. Dies umfasst beispielsweise Schäden, die durch mangelhafte Bauausführung oder durch Unfälle auf der Baustelle verursacht werden. Verwandte Begriffe: Produkthaftung, Verkehrssicherungspflicht, Gefährdungshaftung.
    Arbeitssicherheit
    Arbeitssicherheit umfasst alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die dazu dienen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung von Schutzausrüstung, die Durchführung von Schulungen und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Verwandte Begriffe: Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Risikomanagement.
    Sozialversicherungsnummer
    Die Sozialversicherungsnummer ist eine eindeutige Kennnummer, die jeder Person in Deutschland zugeteilt wird, die in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert ist. Sie dient der Identifizierung der Versicherten und der Zuordnung von Beiträgen und Leistungen. Verwandte Begriffe: Rentenversicherungsnummer, Krankenversicherungsnummer, Versicherungsnummer.
    Arbeitsunfall
    Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignet. Dazu gehören Unfälle, die sich auf dem Arbeitsweg oder bei der Ausübung der Arbeit ereignen. Verwandte Begriffe: Wegeunfall, Berufskrankheit, Personenschaden.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Müssen Familienangehörige bei der BAU-BG gemeldet werden, wenn sie auf meiner Baustelle helfen?
      Ja, grundsätzlich müssen alle Personen, die auf Ihrer Baustelle arbeiten, bei der BAU-BG gemeldet werden, auch Familienangehörige. Dies dient dem Versicherungsschutz im Falle eines Arbeitsunfalls.
    2. Welche Konsequenzen hat es, wenn ich Familienangehörige nicht bei der BAU-BG melde?
      Wenn Sie Familienangehörige nicht melden und es kommt zu einem Unfall, kann die BAU-BG die Kostenübernahme verweigern. Sie als Bauherr haften dann möglicherweise für die Behandlungskosten und Rentenzahlungen. Zudem können Bußgelder verhängt werden.
    3. Welche Tätigkeiten von Familienangehörigen sind durch die BAU-BG versichert?
      Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen. Dies umfasst beispielsweise das Tragen von Baumaterialien, das Mischen von Beton oder das Streichen von Wänden.
    4. Wie melde ich Familienangehörige bei der BAU-BG an?
      Die Anmeldung erfolgt in der Regel über ein Online-Formular auf der Website der BAU-BG. Sie benötigen dafür unter anderem die Namen, Adressen und Sozialversicherungsnummern der Helfer.
    5. Entstehen für mich zusätzliche Kosten, wenn ich Familienangehörige bei der BAU-BG melde?
      Ja, für die versicherten Helfer sind Beiträge an die BAU-BG zu entrichten. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Art der Tätigkeit und dem Umfang der geleisteten Arbeitsstunden.
    6. Was passiert, wenn ein Familienangehöriger einen Unfall auf meiner Baustelle hat?
      Im Falle eines Unfalls muss dieser unverzüglich der BAU-BG gemeldet werden. Die BAU-BG übernimmt dann die Kosten für die medizinische Behandlung und gegebenenfalls auch Rentenzahlungen.
    7. Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht bei der BAU-BG?
      Geringfügige Hilfsleistungen, die nicht regelmäßig und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erbracht werden, können unter Umständen von der Meldepflicht ausgenommen sein. Es ist jedoch ratsam, sich im Zweifelsfall bei der BAU-BG zu erkundigen.
    8. Kann ich mich als Bauherr gegen die finanziellen Risiken absichern, die mit der Hilfe von Familienangehörigen auf der Baustelle verbunden sind?
      Ja, Sie können eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen, die Sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen auf Ihrer Baustelle schützt. Diese Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Behandlung und Rentenzahlungen, wenn ein Helfer zu Schaden kommt.

    🔗 Verwandte Themen

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      Informationen zur Absicherung von Bauhelfern auf privaten Baustellen.
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      Tipps zur Vermeidung von Unfällen und zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
    • Meldepflichten bei der Berufsgenossenschaft
      Welche Fristen und Formulare sind zu beachten?
    • Unfallversicherung für private Bauhelfer
      Wie können sich Helfer auf der Baustelle absichern?
  2. BAU-BG: Link zum Unfallforum – Zugriffsprobleme

    Der Link funktioniert so nicht^
    Auch wenn man sich im Forum anmeldet bekommt man lediglich einen Hinweis, dass man zum Zugriff nicht berechtigt ist. Bitte den Text ggf. kopieren und hier direkt posten.
  3. BAU-BG: Todesfall Baustelle – Anspruch Hinterbliebenenrente

    bei mir geht's ...
    Hier der Text:
    Hallo,
    vor genau 5 Jahren ist mein Vater bei meinem Hausbau als freiwilliger Bauhelfer bei einem Wegeunfall zur Baustelle tödlich verunglückt. Meine Mutter hatte somit Anspruch auf Hinterbliebenenrente, da private Bauhelfer automatisch über die BG Bau versichert sind und hier auch Beiträge von der BG Bau erhoben und sogar rechtlich eingeklagt werden.
    Da die BG natürlich erstmal ablehnt und nichts zahlt mussten wir aufs Sozialgericht. Diese Verhandlung fand vor 4 Jahren statt und wir haben natürlich Recht bekommen. Berufsgenossenschaft hat aber Einspruch eingelegt, so ging der Vorgang ans Landessozialgericht.
    Nachdem wir beim Sozialgericht Recht bekommen hatten haben wir nun beim LSG in zweiter Instanz verloren. Die Berufungsverhandlung war eher eine Farce und dauerte nur rund 10 Minuten. Das Urteil selbst war für alle Beteiligten (auch der Vertreterin der BG Bau) eine Überraschung, für uns natürlich in negativer Hinsicht.
    Der Richter verlas bei der Verhandlung lediglich nochmal den Sachverhalt und das erste Urteil des SG, dann befragte er die Vertretung der BG: Wollen Sie Aufgrund der dürftigen Argumentationskette Ihre Berufung überhaupt Aufrecht erhalten? Nachdem die Vertretung der BG dies bejahte, meinte der Richter nur: Na gut, dann machen wir halt ein Urteil.
    Für uns war zu diesem Zeitpunkt eigentlich klar, das wir Recht bekommen. Auch die Vertretung der BG meinte, wenn Sie nicht die Weisung hätte, ein Urteil "mitzubringen", hätte Sie die Berufungsklage zurückgezogen.
    Nach 5 Minuten Besprechung kamen dann die Richter raus und gaben der BG Recht
    Begründet wurde es damit, dass mein Vater:
    a.) unternehmerisch tätig war, da er teilweise weisungsfrei gearbeitet hat und
    b.) es sich um einen Gefälligkeitsdienst mir gegenüber gehandelt hätte
    Eine Revision ist nicht zugelassen!
    Jetzt stehen wir mit leeren Händen und einem Berg Schulden (rund 2000 € Anwaltskosten) da.
    Alternativen wäre meines Erachtens jetzt nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht oder ein Zugunstenbescheid bei der BG Bau gewesen.
    Für die zweite Option würde allenfalls sprechen, das (meines Erachtens) Aufgrund dieser Urteilsbegründung die BG Bau ja ungerechtfertigterweise Beiträge von Familienangehörigen erhebt, da eine solche Leistung doch nun immer als Gefälligkeitsleistung abgetan werden kann und diese grundsätzlich so zu keinen Zahlungen verpflichtet ist. Ich denke auch, dass dies der breiten Öffentlichkeit kommuniziert werden sollte (z.B. über einschlägige Medien, Internetforen, Bauinnung, Reportsendungen im TV usw.)
    Dieses Urteil kann ja eigentlich auch nicht im Sinn der BG sein.
    Unser Budget ist Aufgrund der bisher angefallen Kosten erschöpft, auch glaube ich nicht, das meine Mutter noch die Kraft hat, den Rechtsstreit über weitere Jahre Aufrecht zu erhalten, zumal der Ausgang für eher wenig Erfolg spricht.
    Wir sind ziemlich verzweifelt, da meine Mutter nur eine sehr kleine Rente bezieht und eine Unterstützung meinerseits Aufgrund der hohen Hypothekenbelastung auch nicht erfolgen kann.
    Außerdem bin ich von der Rechtsprechung bei uns hier doch maßlos enttäuscht, da das Ganze jetzt so hingestellt wurde, als ob wir irgendwelche Leistungen erschleichen wollten.
    Falls wir hier vorher gewusst hätten, das hier kein Versicherungsschutz greift, hätte ich natürlich meine Bauhelfer anderweitig privat versichert.
    Nachsatz: Nachdem wir nun Einspruch beim Bundessozialgericht eingelegt hatten, wurde dieser auch von dieser Instanz abgelehnt. Somit haben wir keine rechtlichen Mittel mehr.
    Die gesamt Diskussion ist im Forum Recht unter:

    PS: mein Vater war mehr als 40 Std. tätig und geplant waren auch über 100 Stunden!
    Die BG Bau sichert sich mittlerweile (war damals noch nicht so) auch auf Ihrer Homepage mit der Gefälligkeitsklausel gegen Ansprüche ab, kassiert aber wohl fleißig weiter Zwangsbeiträge:
    Bauhelfer
    Wenn Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder Kollegen beim privaten Hausbau genauso wie 'echte' Arbeitnehmer mit anpacken, sind sie grundsätzlich automatisch bei der BG BAU gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Lohn arbeiten.
    Ausnahme: Gefälligkeitshandlungen
    Bei Helfern, die im Rahmen einer Gefälligkeitsleistung oder als unternehmerähnliche Person tätig werden, kann dieser Versicherungsschutz in Ausnahmefällen ausgeschlossen sein.
    Eine Entscheidung über den Versicherungsschutz dieser Personengruppen kann nur in Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse und gesamten Umständen über die Mithilfe erfolgen. Insofern behält sich die Berufsgenossenschaft hier ein Prüfungsrecht vor.
    Eine Konkretisierung des Begriffs Gefälligkeitsleistung kann nicht erfolgen, da dieser Begriff sich aus der Rechtsprechung entwickelt hat und nicht durch den Gesetzgeber festgeschrieben wurde.
    ____________________________________________
    Mittlerweile bin ich der Meinung, das dieser Sachverhalt und die damit verbunden Rechtsprechung in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollte.
    Zum Einen werden hier Beiträge (summiert wohl in Millionenhöhe) ohne Verpflichtungsleistung kassiert (Gefälligkeitsklausel) und zum Anderen sollte ebenso dringend auf eine zusätzliche private Absicherung (z.B. Bauhelferversicherung) hingewiesen werden.
    hatte mich diesbzgl. auch schon an einige TV und Print-Medien gewandt, besteht laut deren Auskunft aber kein Interesse dies bekannt zu machen ...
    => Der Anwalt der Kläger hat in der Zwischenzeit die 600 €, welche er für seine Brüder beim Hausbau gezahlt hat, von der BG erstattet bekommen.

    • Name:
    • S. Holste
  4. BAU-BG: Familienhilfe – Doppelte Diskussion im Forum

    gähn
    Hatten wir doch schon. Erst kürzlich.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    BAU-BG: Risiken und Versicherungsschutz für Familienangehörige auf der Baustelle

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Risiken und den Versicherungsschutz von Familienangehörigen, die als Bauhelfer auf Baustellen tätig sind. Ein zentraler Punkt ist die Meldepflicht bei der BAU-BG und die möglichen Ansprüche auf Hinterbliebenenrente im Todesfall. Zudem wird auf die Bauherrenhaftung und die Bedeutung der Arbeitssicherheit hingewiesen. Es wird auch auf ähnliche Diskussionen im Forum verwiesen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag BAU-BG: Todesfall Baustelle – Anspruch Hinterbliebenenrente wird ein tragischer Fall geschildert, bei dem ein Bauhelfer tödlich verunglückt ist und die Hinterbliebenenrente einklagen mussten. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer korrekten Meldung bei der BAU-BG und die Auseinandersetzung mit dem Thema Versicherungsschutz.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag BAU-BG: Familienhilfe – Doppelte Diskussion im Forum verweist auf eine ähnliche Diskussion im Forum, was zeigt, dass das Thema von hoher Relevanz für Bauherren ist. Es ist ratsam, sich auch dort zu informieren, um ein umfassendes Bild der Thematik zu erhalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich umfassend über ihre Pflichten bezüglich der Meldung von Familienangehörigen als Bauhelfer bei der BAU-BG informieren. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Haftungsfallen zu vermeiden und den Versicherungsschutz sicherzustellen. Lesen Sie dazu auch BAU-BG: Todesfall Baustelle – Anspruch Hinterbliebenenrente.

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