60 cm tiefe Frostschürze, ist das Ok?
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
60 cm tiefe Frostschürze, ist das Ok?
Hallo! Wir bauen ein Einfamilienhaus ohne Keller. Laut Bodengutachten sollten wir Boden 80 cm Boden austauschen. Um die Kosten zu sparen haben wir für unterste Schicht ca. 40 cm Recycling (gebrochener Beton unbelastet) und oben 40-50 cm Basalt verwendet. Die Bodenplatte sollte laut Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) 20 cm dick und mit Frostschürze 40 cm breit, 80 cm tief ausgeführt werden. Der Bauunternehmer hat die Bodenplatte betoniert, aber für die Frostschürze hat er nur oberste Schicht (Basalt) ausgekoffert und zwar 50-60 cm tief. Meine Frage , , warum die Frostschürze nur 50-60 cm tief ist'' hat er mit seiner Meinung beantwortet, dass es genügend wäre, weil die unterste Schicht nicht anderes wie ein kappilarbrechendes Material ist, also auf eden Fall frostfrei. Ich betrachte diese Abweichung als Mangel. Habe ich Recht?
-
Sie haben Recht,
Auf eine Frostfreie Gründung kann nur dann verzichtet werden, wenn hier eine Eislinsenbildung ausgeschlossen ist.
Eine kapillarbrechende Schicht verhindert aber nur das aufsteigen von Wasser gegen die Schwerkraft.
Wenn aber Sickerwasser nicht abgeführt wird, kommt es hier zu Eisbildung.
Ob diese nun einsetzt oder nicht, ist auch abhängig davon, wie gut der Wärmetransport aus den beheizten Bereichen unterbunden wird.
Ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik und dem Vertrag ist hier aber draus abzulesen. -
Danke für die Hilfe, aber
Hallo, Herr Carden! Danke für ihre Antwort, aber unser Bauunternehmer behauptet, dass er die Frostschürze nicht unbedingt aus Beton ausführen muss, er dürfte dafür auch ein anderes Material nehmen z.B. Basalt/Schotter. Der kam angeblich mit seinem kleinen Bagger (1,5 t) nicht klar, die unterste Schicht (20-50 mm, ganz unten Grobschlag 30-80 mm) auszuschachten. An Beton hat er nicht gespart (er hat die Frostschürze etwas breiter gemacht, statt40 cm hat er 50 cm gemacht) und das kann er auch mit Lieferschein nachweisen, er habe nichts gegen Regeln gemacht und technisch wäre es zugelassen. Es mag ja sein, aber ich bin der Meinung, da hat ein Architekt und der Baustatiker das Haus geplant, das Bauamt hat es so genehmigt und ich habe schließlich dafür bezahlt, und ich möchte die Ware bekommen , die ich gekauft habe. In der Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) steht es schwarz auf weiß , , Die Frostschürze wird entsprechend der statischen Erfordernissen ebenfalls aus Beton C 25/30 hergestellt''. Die Sache habe ich der Fertighausbaufirma sriftlich gemeldet, warten wir ab, was für Antwort ich bekomme. Wenn die negativ wird, was kann ich da überhaupt verlangen und wenn positiv - was kann man da überhaupt machen, was gemacht ist, ist schon gemacht, . ändern kann man es sowieso nicht mehr oder? Gruß Alex! -
Warum kann man da nichts dran ändern?
Nur weil der Beton hart ist?
Das wäre ja noch schöner.
Tatsachen schaffen mit Harten Beton? -
außer Tatsachen aus Harten Beton?
Hallo, ich habe noch keine Antwort von der Baufirma bekommen. Was kann man in diesem Fall tun außer , , Tatsachen aus Hartem Beton schaffen''? Zusätzliche Dämmung/Abdichtung vielleicht? Gruß Alex. -
So leid es mir auch tut,
aus der Entfernung nicht Möglich.
Es gibt Fragen, die zu Beantwortung deren immer mehr Fragen aufwerfen.
Es denkt hoffentlich keiner schlecht von mir, wenn ich als öbuvAbk. Sachverständige eben dieses Gewerks zu einen eben solchen rate.
Dieser kann vor Ort, anhand der Planungsunterlagen und unter Beisein des Auftragnehmers, Feststellungen treffen, Fragen stellen und Antworten geben.
Kostet leider Geld.
Erst einmal Ihres.
Aber am Ende des ganzen, könnte, wenn alles nicht nützt auch mal ein Totalabriss stehen.
Negativster Fall:- Binder Boden = Wasser staut also auf
- Keine Möglichkeit das Wasser abzuleiten = Eislinsengefahr
- Eine Nennenswerte Erwärmung der Fundamente aus abfliesender Wärme aus der beheizten Fläche ist nicht zu erwarten (wer heizt schon gerne für die Fundamente, moderne Planer versuchen gerade das zu verhindern) = Dämmung der Fundamente würde somit den Auskühlungsprozess nur verschieben
Eine denkbare Möglichkeit wäre
- kraftschlüssiges Unterbetonierung eines weiteren Abschnitts des Streifenfundaments (sehr Aufwendig = teuer)
- Abriss und Neuerstellung = nun aber Richtig
Wie gesagt - Negativstes Beispiel aber denkbar.
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Hausbaufirma Erklärung
Hallo Herr Carden. Nun steht der Rohbau. Nach Gesprächen mit Bauleiter und sriftlicher Reklamation habe ich Beschluss von Baufirma bekommen: Die von mir eingebaute Tragschicht muss laut Bodengutachten kapillarbrechende Wirkung haben. Die nach der Regel der Technik gefordete Frostschürze muss eine frostsichere und kapillarbrechende Wirkung haben. Dies ist bereits eingebauter Schotterschicht erfüllt. Die von der Firma zusätzlich (von wegen / auf keinen Fall zusätzlich?) ausgeführten Arbeiten (Streifenfundamente) unterstützen diese Wirkung. Die Arbeiten mit Frostschürze sind abweichend zum Ausführungsplan, aber dennoch den Regeln der Technik ausgeführt. Ich war mit der Antwort mehr oder weniger zufrieden, nun hat die Firma mit Garagenbau (angebaut an Haus) angefangen, dann habe ich die Frostschürze gesehen und Probeausschachtung gemacht. Ich habe jetzt volgendes Bild : Es wurde für Bodenplatte 20 cm ausgeschallt und dann für Fundamente ausgeschachtet 50.60 cm, dabei ist die Außenseite von Frostschürze nicht gerade (10 cm zurückstehend), wie soll ich jetzt isolieren oder Drainage verlegen? Ich glaube es ist Zeit Sachverständigen einzuladen. -
so
ganz bin ich aus dem gelesenen nicht schlau geworden -
anschaulich
und was ist unklar? ich habe Ihnen ein Paar Bilder geschickt. -
naja,
aus dem geschriebenen bin ich nicht sonderlich klug geworden.
Die Bilder sprechen eine andere Sprache.
Tatsächlich nicht so toll -
Nichts gebracht
Hallo Herr Carden! Heute war ein TÜV-Sachverständiger bei uns auf der Baustelle. Bei der Sache mit der Frostschürze hat er nur die Behauptung von dem Bauträger unterstützt, dass bei diesem Bodenaufbau (Bodenaustausch) die Bodenplatte ohne Frostschürze ausgeführt werden dürfte, vorausgesetzt sie ist dicker als 15 cm, und dass bei dieser leichter Hanglage und eingebauter Schotterschicht keine Gefahr von der Eislinsenbildung unter der Sohlplatte besteht. Also kein Grund für Streit mit der Baufirma. Der Gutachter muss allerdings noch alle Planungsunterlagen, Statik und Bodengutachten überprüfen, bis dahin wurden alle Arbeiten auf der Baustelle eingestellt. Außerdem wurden noch andere Mängel entdeckt: Auf Erstellen von Wandvorlagen (Innenwände im Verband mit dem Außenmauerwerk) im DGAbk. wurde verzichtet, die Innenwände wurden mit 100 mm Nägel (anstatt mit Flachanker) verankert. Aber das ist schon andere Geschichte (Chat mit Yilmaz Ayy hier im Bauforum unter Neubau-HEA100). MfG Alex -
Wenn Sie meinen
beim TÜV in sicher Händen zu sein.
Dann möchte ich denen nicht ins Handwerk pfuschen.
Wer hat den TÜV Menschen bestellt? -
Bauleiter
Hallo Herr Carden. Ich verstehe Ihre Ironie- den TÜV-Man hat der Bauleiter bestellt. MfG Alex.
Interne Fundstellen
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- … alternativ Frostschürzen vorhanden? …
- … @Herr Carden: …
- … Hallo Herr Carden, …
- … Aber Herr Carden, ich würde doch gerne konstruktiv von Ihnen hören wie der Aufbau …
- … zu Antworten, auch wenn ich nicht der Herr Carden bin. Er kann dann vielleicht noch ergänzen/korrigieren. …
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- BAU-Forum - Modernisierung / Sanierung / Bauschäden - Mängel AN EFH
- BAU-Forum - Tiefbau und Spezialtiefbau - 11456: 60 cm tiefe Frostschürze, ist das Ok?
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Statik
- … Die braucht je nach Unterbau (frostsicher/nioht frostsicher) so genannte Frostschürzen (bei nicht frostsicherem Unterbau), die statisch keinerlei Bedeutung haben! …
- … Eine Frostschürze muss in keine Statik, das wüssten Sie, wenn sie Ahnung hätten …
- … Und eine Frostschürze ist bei einem entsprechenden Unterbau ggf auch gar nicht erforderlich! …
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