Hallo,
beim Tiefbau Grenzen im öffentlichen Bereich an unser Grundstück einige Parktaschen. Das Pflaster dort sowie die Randsteine sind vom Tiefbauer durch die Lkws beschädigt worden.
Direkt im Anschluss an die Parktaschen hat der Tiefbauer auf dem Grundstück 3 m weit RCL angeschüttet, sodass theoretsich RCL und Parktaschen auf einer Ebene waren.
Ich hatte vorab in einem ersten Ortstermin darauf hingewiesen, dass dort nichts zerstört werden soll, die Lkw waren aber wohl zu schwer.
Jetzt sind alle Randsteine niedergedrückt und beschädigt worden sowie ein Teil des Pflasters.
1. Ist der Tiefbauer dafür haftbar bzw. versichert?
2. Wird die Gemeinde sich zunächst an mich halten, oder kann ich auf den Tiefbauer verweisen?
3. Wir haben im Abnahmeprotokoll des Kellerbauers die Schäden vermerkt. Reicht das, oder muss ich noch explizite Schadensmeldungen an den Tiefbauer oder ähnliches verfassen?
4. Am Montag möchte der Tiefbauer mit mir das Aufmaß besprechen und eine Abschlagszahlung erhalten. Wenn ich zahle, kann ich dann trotzdem noch den Schaden reklamieren oder habe ich damit alles akzeptiert?
Vielen Dank schon mal und ein schönes Wochenende.
Wer haftet für Beschädigungen beim Tiefbau?
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
Wer haftet für Beschädigungen beim Tiefbau?
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Schwieriges Thema ...
Schwieriges Thema und unglücklich. Fakt ist, wenn die Bordsteine ein Handelsübliches Gewicht eines Lkw nicht aushalten, speziell für eine Grundstückszufahrt, dann hat der damalige Tiefbauer nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Jetzt kann natürlich die Gemeinde sagen, Schäden sind durch den Tiefbauer verursacht, also Regress. Da wird man sich dann vortrefflich streiten ...
)
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Ja, aber ...
Ja, aber ist denn der Tiefbauer prinzipiell haftbar? Er sagte auch etwas davon, dass die Randsteine nicht ordentlich gemacht worden seien, aber darauf lässt die Gemeinde sich wohl kaum ein.
Was ist mit meinen anderen Fragen, insbesondere zur Abschlagszahlung?
Vielen Dank für alle Tipps und Hinweise -
Das gibt ...
ein wunderschönes Kuddelmuddel!
Sie haften gegenüber der Gemeinde.
Ihr TB haftet Ihnen gegenüber.
Kann aber sein, dass der Tiefbauer sich auf die Haltbarkeit der Borde nach Üblichem verlassen durfte und Sie der Gemeinde trotzdem den Schaden ersetzen müssen.
Der Gemeinde schnellstens anzeigen und gleich die Haftung wg. mangelhafter Herstellung ablehnen. Und bis zur Klärung vom TB einen Teil einbehalten.
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