Hallo liebe Helfer!
Massivfertighaus / Grube wurde jetzt ausgehoben / ausheben der Baugrube von 14x10 m ist inkl. / Abfuhr+Entsorgung auf eigene Kosten / laut Architekt = Verkäufer der Firma wurden ca. 1.000,- hierfür veranschlagt / Verkäufer des Grundstücks ist die Volksbank > laut VOBA Grundstück ohne bekannten Altlasten.
Jetzt alle festhalten, es wird kompliziert: es wurden eine ca. 1 m dicke Bauschuttschicht gefunden (Steine/Holz?!) wurde abgefahren+entsorgt > ohne das ich, der Bauherr dies jemals sehen konnte / Rechnung kommt über brutto 3.239,- € (nur Abfuhr+Entsorgung = 9,80netto p. m³ )!
Natürlich wurden alle Beteiligten schon zur Rede gestellt, aber: VOBA sagt, nach besten Gewissen verkauft > es wurden unsererseits keine Bodenproben o.ä. genommen, selber Schuld // Können wir uns rechtlich auf die veranschlagten ca. Kosten der Massivbaufirma/Verkäufers berufen? Ist der Preis gerechtfertigt, die Höhe rechtens..? Habe ich eine Chance gegenüber dem Grundstücksverkäufer VOBA?
PS: die Rechnung hat keinerlei Hinweis darüber, das Bauschutt oder Sondermaterial entsorgt wurde, nur Hinweis dass statt 12,80 nur 9,80 Aufgrund mithilfe bei Entsorgung durch unserer Architekten berechnet werden > dieser war allerdings selber überrascht über Höhe ... und ich dachte, sowas gibt es nur bei uns in Italien ...!
Danke Euch für die Hilfe!
Gruß
Carmine vom Kaiserstuhl
Abfuhr + Entsorgung Baugrubenaushub!
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
Abfuhr + Entsorgung Baugrubenaushub!
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Bodenaushub +Abfuhr
Da Sie von Baugrube sprechen, bauen Sie mit Keller?
Dann haben Sie bei einer Baugrubengröße von 10x14 m und einer geschätzten Aushubtiefe von 2,80 m schon mal 350 m³ Bodenaushub.
Kosten, nur Abfuhr 9,80,- €/m³ x 350 m³=3430,- €.
Entsorgt der TB für diesen Preis auch noch den vorgefundenen gemischten Bauschutt mit, haben Sie ein richtiges Schnäppchen gemacht.
Die Kostenschätzung Ihres Bauträger-Archie mit 1000 € wäre somit von vornherrein falsch.
Das Bodenrisiko trägt grundsätzlich der Käufer, es sei denn Sie könnten nachweisen, dass der Verkäufer von der Bodenverunreinigung vor Kauftvertragsabschluss Kenntnis hatte. -
Weiter in Tiefbau 1124
Die Bauherrin erklärt das dort!
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