Bodenplatte 10 cm zu hoch: Schadensersatzanspruch, Minderung & Lösungsmöglichkeiten?
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Bodenplatte 10 cm zu hoch: Schadensersatzanspruch, Minderung & Lösungsmöglichkeiten?
unser Bauunternehmer - nur Rohbauauftrag - hat die Bodenplatte ca. 10 cm zu hoch gebaut. Er ist noch bei den Rohbauarbeiten. Als wir Ihn nun fragten, was er denke wie hoch der weitere Bodenaufbau (EGAbk. nicht unterkellert) sei, antwortete er ca. 17 cm. Dämmung 10-12/Estrich 3-5 /Folie/Bodenbelag. Damit fehlen an Raumhöhe 10 cm. Es handelt sich um einen Anbau von ca. 60 m²/zwei-stöckig, der an ein bestehende Haus anschließt. Der Architekt hat vom Altbau zum vorbezeichneten Neubau Stufen nach unten mit 50 cm angegeben. im Augenblick liegt die Bodenplatte 58 cm unter dem Altbau. Mit Bodenbelag wären es dann nur 40 cm.
Jetzt Meine Frage: Bei Plänen geht man doch nicht von Bodenplatte, sondern von fertigem Bodenbelag aus oder?
Welche Minderung der Kosten kann ich hier gegenüber dem Bauunternehmer geltend machen? Bausumme ca. 55.000 € netto. Eine Mängelbeseitigung ist hier wohl ohne Abriss nicht mehr möglich
Danke für die Rückantwort
leo
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Eine fehlerhafte Bodenplatte kann die Statik des Gebäudes beeinträchtigen. Eine Prüfung durch einen Statiker ist ratsam.
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Ich verstehe, dass die Bodenplatte 10 cm zu hoch gebaut wurde und Sie sich fragen, welche Möglichkeiten Sie haben.
🔴 Gefahr: Eine zu hohe Bodenplatte kann zu Problemen mit der Raumhöhe, dem Anschluss an angrenzende Bauteile (z.B. Treppen, Außengelände) und der Entwässerung führen.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Prüfung der Baupläne: Vergleichen Sie die tatsächliche Höhe der Bodenplatte mit den genehmigten Bauplänen.
- Dokumentation: Halten Sie den Mangel schriftlich fest und informieren Sie den Bauunternehmer unverzüglich.
- Fristsetzung: Setzen Sie dem Bauunternehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
- Kostenvoranschlag: Holen Sie einen Kostenvoranschlag für die Mängelbeseitigung (z.B. Abriss und Neubau der Bodenplatte) ein.
- Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) prüfen zu lassen.
Die Höhe der Minderung hängt von den konkreten Beeinträchtigungen ab. Faktoren sind z.B. die Reduzierung der Raumhöhe, notwendige Anpassungen an anderen Bauteilen und der Wertverlust der Immobilie.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Situation von einem Bausachverständigen begutachten und holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bodenplatte
- Die Bodenplatte ist die tragende Grundlage eines Gebäudes, die direkt auf dem Erdreich aufliegt. Sie dient als Fundament und verteilt die Lasten des Gebäudes gleichmäßig.
Verwandte Begriffe: Fundament, Streifenfundament, Kellerdecke - Estrich
- Estrich ist eine Schicht, die auf die Rohdecke aufgebracht wird, um einen ebenen Untergrund für den Bodenbelag zu schaffen. Er dient auch zur Aufnahme von Fußbodenheizungen und zur Verbesserung des Schallschutzes.
Verwandte Begriffe: Zementestrich, Anhydritestrich, Heizestrich - Dämmung
- Dämmung dient dazu, den Wärmeverlust eines Gebäudes zu reduzieren und den Energieverbrauch zu senken. Sie wird in verschiedenen Bereichen des Gebäudes eingesetzt, z.B. in der Fassade, im Dach und unter der Bodenplatte.
Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Schallschutzdämmung, Perimeterdämmung - Minderung
- Minderung ist eine Reduzierung des Kaufpreises aufgrund eines Mangels an der Kaufsache. Sie ist ein gesetzliches Recht des Käufers, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadensersatz, Rücktritt - Schadensersatz
- Schadensersatz ist ein Ausgleich für Schäden, die durch ein schuldhaftes Verhalten einer anderen Person entstanden sind. Im Baurecht kann Schadensersatz z.B. für Mängelbeseitigungskosten oder Mietausfall geltend gemacht werden.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Minderung, Verzugsschaden - Rohbau
- Der Rohbau umfasst alle tragenden Bauteile eines Gebäudes, wie z.B. Fundamente, Wände, Decken und Dach. Er stellt die Grundstruktur des Gebäudes dar, bevor der Innenausbau beginnt.
Verwandte Begriffe: Tragwerk, Mauerwerk, Betonbau - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse im Bauwesen verfügt und Gutachten zu Bauschäden, Baumängeln und anderen baurechtlichen Fragen erstellen kann.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauingenieur
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Konsequenzen hat eine zu hohe Bodenplatte?
Eine zu hohe Bodenplatte kann zu einer geringeren Raumhöhe führen, den Anschluss an andere Bauteile erschweren und die Entwässerung beeinträchtigen. Dies kann zu optischen Mängeln, funktionalen Problemen und Wertminderungen der Immobilie führen. - Kann ich Schadensersatz verlangen?
Ja, wenn der Bauunternehmer die Bodenplatte fehlerhaft erstellt hat und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht (z.B. Kosten für die Mängelbeseitigung, Wertminderung der Immobilie), können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. - Wie hoch ist die angemessene Minderung?
Die Höhe der Minderung hängt von den konkreten Beeinträchtigungen ab. Faktoren sind z.B. die Reduzierung der Raumhöhe, notwendige Anpassungen an anderen Bauteilen und der Wertverlust der Immobilie. Ein Bausachverständiger kann die angemessene Minderung einschätzen. - Was ist, wenn der Bauunternehmer die Mängelbeseitigung verweigert?
Wenn der Bauunternehmer die Mängelbeseitigung verweigert, können Sie ihn gerichtlich dazu verpflichten. Alternativ können Sie die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag geben und die Kosten vom Bauunternehmer zurückfordern. - Muss ich dem Bauunternehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen?
Ja, bevor Sie weitere Schritte unternehmen (z.B. gerichtliche Klage, Mängelbeseitigung durch Dritte), müssen Sie dem Bauunternehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. - Was ist der Unterschied zwischen Minderung und Schadensersatz?
Minderung ist eine Reduzierung des Kaufpreises aufgrund eines Mangels. Schadensersatz ist ein Ausgleich für Schäden, die durch den Mangel entstanden sind (z.B. Kosten für die Mängelbeseitigung, Mietausfall). - Welche Rolle spielt der Architekt in diesem Fall?
Der Architekt ist für die Planung und Überwachung der Bauarbeiten verantwortlich. Wenn der Architekt den Fehler verursacht hat (z.B. durch fehlerhafte Planung), kann er ebenfalls haftbar gemacht werden. - Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihre Ansprüche geltend machen.
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Bodenplatte: Fehlende Werkplanung – Minderung möglich?
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Bodenplatte zu hoch: Rohbauer spekulierte mit Höhe?
Vielleicht
hat sich ja der Rohbauer gedacht, dass er es oben etwas höher macht?🙂 -
Bodenplatte: Planungsfehler vs. Mindestwärmeschutz nach DIN 4108
vielleicht
hat sich nur der Chef, als er gefragt worden ist, getäuscht mit den 17 cm (das war die andere Baustelle) und der Polier hat richtigerweise gedacht: im Plan steht nix, wird wohl Mindestwärmeschutz nach DINAbk. 4108 werden: 3,5 cm Dämmung, 4 cm Estrich, 5 mm textiler Belag. -
Bodenplatte: PUR-Dämmung reduziert Aufbauhöhe – Mehrkosten?
nee
aber mal im Ernst Bruno, mit einer PURAbk.-Dämmung sind es nur noch 5 cm. Mehrkosten BU. Wenn nicht noch die dicken Rohre auf die Platte kommen: >)
Gruß -
Bodenplatte: OKFF im Plan? Aufbauhöhe Anbau definiert?
OKFF
Bevor Sie an Minderung denken, ist in den Plänen denn nun OKFFAbk. und die Höhe des Aufbaus im Anbau angegeben oder nicht. Oder ist es tatsächlich so, wie von Hr. Stubenrauch vermutet, dass der Rohbauer den Fußbodenaufbau schätzen soll? -
VOB-Vertrag: Höhenangabe vor Ort – Verantwortlichkeit?
VOB Vertrag?
Wer hat denn die Höhe vor Ort angegeben.
§ 3 Ausführungsunterlagen
1. Das Abstecken der Hauptachsen der baulichen Anlagen, ebenso der Grenzen des Geländes, das dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, und das Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlagen sind Sache des Auftraggebers.
2. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Geländeaufnahmen und Absteckungen und die übrigen für die Ausführung übergebenen Unterlagen sind für den Auftragnehmer maßgebend. Jedoch hat er sie, soweit es zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung gehört, auf etwaige Unstimmigkeiten zu überprüfen und den Auftraggeber auf entdeckte oder vermutete Mängel hinzuweisen.
Aber immer gleich nach Miederwert und Schadensersatz rufen, anstelle zu fragen: Wie können wir das gemeinsam bessern, zeigt doch schon wieder wo lang der Hase läuft. Wobei mir die Frage zu stellen erlaubt ist, wie hoch Ihr TATSÄCHLICHER Schaden ist? Auch wenn ich genau weiß, dass dieses keine Roller spielt. Aber glauben Sie mir, Ihnen stehen jetzt die Dollar in den Augen und wenn so eine Leute wie ich ankommen und Ihnen ausrechnen (ja, dass lässt sich Nachvollziehbar berechnen) was als Minderwert angemessen wäre, dann sind es die Tränen welche Sie in den Augen haben.
Wenn nun also der Bauunternehmer die unter § 3 ausgeführten Arbeiten (Mal wieder) Kostenlos ausgeführt haben sollte, dann zahlen Sie Ihm dieses doch auch bitte (in Tagelohn) bevor Sie Ihm versuchen dann die letzte Möhre aus der Hosentasche zu ziehen. Grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr ... Ich höre immer nur Schadensersatz, Minderung ... Warum fragt mich so selten einer, WIE KANN ICH DAS GEMEINSAM MIT DEM Bauunternehmer wieder HIN BEKOMMEN. -
stimmt
ich habe schlechte Laune😉 -
Bodenplatte: Was bedeutet 'Mieder Wert' in diesem Kontext?
Vielleicht
wird jetzt die Laune besser:
Was ist denn das Mieder Wert? -
OT: Drittelfinanzierer im Bauwesen – Ein Exkurs
OT: Dunnerlittchen Marc ...
OT: Dunnerlittchen Marc und ich dachte immer ich wäre für die Drittelfinanzierer zuständig ...🙂 ) -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Bodenplatte zu hoch: Schadensersatz, Minderung & Lösungen
💡 Kernaussagen: Die Bodenplatte wurde 10 cm zu hoch gebaut, was zu einer Reduzierung der Raumhöhe führt. Die Diskussion dreht sich um mögliche Schadensersatzansprüche, eine Minderung des Kaufpreises und Lösungsansätze. Entscheidend ist, ob eine detaillierte Werkplanung vorliegt und wer die Verantwortung für die Höhenangabe trägt. Die Einhaltung der DINAbk. 4108 bezüglich des Mindestwärmeschutzes spielt ebenfalls eine Rolle.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Bodenplatte: Fehlende Werkplanung – Minderung möglich? könnte eine fehlende Werkplanung die Durchsetzung einer Minderung erschweren. Es ist entscheidend zu prüfen, ob die Höhe des Bodenaufbaus im Anbau in den Plänen definiert ist, wie in Bodenplatte: OKFF im Plan? Aufbauhöhe Anbau definiert? thematisiert wird.
📊 Zusatzinfo: Die Wahl der Dämmung beeinflusst die Aufbauhöhe. PUR-Dämmung kann die Höhe reduzieren, wie im Beitrag Bodenplatte: PUR-Dämmung reduziert Aufbauhöhe – Mehrkosten? erwähnt. Die Verantwortlichkeit für die Höhenangabe vor Ort ist gemäß VOB-Vertrag zu klären (siehe VOB-Vertrag: Höhenangabe vor Ort – Verantwortlichkeit?).
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Werkplanung und den VOBAbk.-Vertrag, um die Verantwortlichkeiten und möglichen Ansprüche zu klären. Ziehen Sie einen Baurechtsexperten hinzu, um die Erfolgsaussichten einer Minderung oder eines Schadensersatzanspruchs zu bewerten. Prüfen Sie alternative Dämmmaterialien, um die Aufbauhöhe zu minimieren und die Raumhöhe zu optimieren.
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