Verehrte Leser,
nachdem ich dieses Forum entdeckt habe, lese ich sporadisch mit und habe schon den ein oder anderen Hinweis dankbar zur Kenntnis genommen.
Auch wir planen ein Einfamilienhaus zu bauen und haben ggf. ein Grundstück in Aussicht. Dieses liegt jedoch teilweise in einem Überschwemmungsgebiet.
Um weitere Informationen bzgl. der Bebaubarkeit zu erlangen, habe ich im Vorfeld mit verschiedensten Verwaltungsstellen telefoniert. Eine Höhenmessung ergab Höhen über NNAbk., die unterhalb der nötigen Höhe lagen. Mindesthöhe Fundamentunterkante 190,35 m. ü. NN. Geländehöhen 189,80 - 190,17 m. ü. NN. Laut Aussage der Struktur und Genehmigungsdirektion muss ich in dem Gebiet hochwasserverträglich bauen.
Meine Frage: Wenn ein Bau von ca. 8x11 m, Massiv, auf eine Bodenplatte gebaut wird, kosten dies einen Betrag X. Was kann ich an Mehrkosten veranschlagen, wenn ich die ganze Sache aufständern muss, sodass sich das Wasser ggf. darunter ausbreiten kann? Alternativ nur der geforderte halbe Meter oder ggf. höher, das man einen Bereich als Stellplatz oder ähnliches nutzt. Möglich wäre auch ein Keller, der allerdings flutbar sein muss. Das Gebiet war einmalig von einem 160 jährigen Hochwasser nach Schneeschmelze und 3 Wochen Dauerregen überschwemmt.
Ich hoffe im richtigen Forum zu sein. Ansonsten bitte ich um Rückmeldung.
Hoffe von Ihnen zu hören
MfG
PS: Bitte auch Ergänzungen und Antworten im Forum Hochwasser einsehen.
Parallele Frage aus Forum Hochwasser
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
Parallele Frage aus Forum Hochwasser
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Lassen Sie die Finger davon
nie würde ich in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet bauen. Aber wenn es sich nicht vermeiden lässt, weshalb bilden Sie das UGAbk. nicht als Garage aus und nutzen es auch wirklich nur so. Vorn und hinten Scherengitter-Tore, das Wasser durchfließen kann und dann nur Autos, Geräte ohne Motoren, ggf. Sport- und Spielgeräte rein. Die Autos müssten bei Hochwasser sowieso fort und der Rest trocknet auch wieder. Es spart dann Abstellräume, die sonst aunders geschaffen werden müssten. und nicht vergessen, neben der Eingangstür den Poller zu bauen, wo auch mal ein Boot anlegen kann! -
und fragen sie die Versicherung, ...
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