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Wie hoch darf ein Bordstein/Randstein bei einer Grundstückszufahrt sein?
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Wie hoch darf ein Bordstein/Randstein bei einer Grundstückszufahrt sein?

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wegen des Neubaus eines Wohnhauses mit Garage hat die zuständige Gemeinde an der innerörtlichen Ortsstraße die im Bereich der vorhandenen Grundstückszufahrt vorhandenen Randsteine abgesenkt. Sie sind jedoch noch immer 5 cm höher als die angrenzende Asphaltdecke.
Problem:
Da die weiterführende Grundstückszufahrt einen Hang hinuterführt, setzen Pkws manchmal geringfügig auf dem Randstein auf.
Dazu meine drei Fragen:
1. Gibt es eine Vorschrift oder technische Regel, wonach solche Randsteine nur eine bestimmet Höhe haben dürfen?
2. Gibt es eine Vorschrift oder technische Regel, wie die weiterführende Grundstückszufahrt auszubilden ist (z.B. maximale Neigung ab Straßenkante etc.)?
3. Wer trägt die Kosten für das Absenken der Randsteine?
Danke!
  • Name:
  • Johann Kagerbauer
  1. Verständnisproblem

    Foto von Lieselotte Tussing

    Guten Morgen!
    Wenn ich das richtig verstehe, hat also die Straße die Höhe x, dann kommt der Bordstein mit Höhe x + 5 cm und dann kommt die Einfahrt, die abwärts führt?
    Verstehe ich weiterhin richtig, dass die Fahrzeuge in ihrer Mitte aufsetzen?
    Dann ist das aus meiner Sicht allein das Problem des Eigentümers der Einfahrt, weil
    • die Straße  -  mit Bordstein  -  ist als feste Höhe da
    • die Planung der privaten Einfahrt hat sich anzupassen
    • der Bordstein dient auch dazu, dass Oberflächenwasser der Straße von der Einfahrt fern zu halten

    Lösung 1: Sprechen Sie mit dem zuständigen Amt in Ihrer Gemeinde, ob eine weitere Absenkung möglich ist (wird Ihnen natürlich kostenmäßig angelastet)
    Lösung 2: Lassen Sie die Einfahrtssituation nochmals planen  -  evtl. sogar den Planer in die Haftung nehmen.
    Die Kosten für die Bordsteinabsenkung trägt der Verursacher  -  also der, der eine Einfahrt und damit die Absenkung benötigt.

    • Name:
  2. Ja, so habe ich das gemeint  -  Gibt es eine DIN?

    Ich denke, dass nicht nur die steile Abfahrt schuld ist, sondern auch die Randsteinhöhe. Gibt es da nicht irgend eine DINAbk. oder so was, die das genau regelt?
    • Name:
    • Kagerbauer
  3. Regelwerke

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Mir bekannt sind folgende Regelwerke:
    • DINAbk. 18318 Verkehrswegebauten; Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen

    Eine Höhenangabe bei Absenkungen enthält die DIN nicht.

    • EAR-91 Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs

    Die EAR-91 wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Straßenwesen, Verkehrswesen) FGSV aufgestellt, einem technischen Verein ähnlich dem DIN, der auch mit DIN zusammenarbeitet. Die EAR-91 schreibt einen Ausrundungsradius von 15 m am oberen Rampenende vor.
    Ist ein Gehweg vorhanden, darf die Ausrundung m.E. nicht bereits unmittelbar am Bordstein beginnen, sondern erst an der Hinterkante des Gehwegs. Der Gehweg darf eine bestimmte Querneigung nicht überschreiten, je nach Belag 3 %. Trägt man diese Vorgaben bei einer Gehwegbreite von 1,00 m in Verbindung mit einem PKW Radstand 265 cm und Bodenfreiheit 10 cm auf, sieht man, dass es bei 5 cm Bordsteinabsenkung nicht zu einem Aufsitzen des PKW kommen kann.

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