Ich erhielt eine Rechnung von unserem Erdbauer, der angeblich riesige Mengen Erde abgefahren hat. Auf Nachfrage erklärte er, dass bei BINDIGEM Lehm ein Lockerungszuschlag von 40 - 50 % angesetzt wird.
Mir stinkt das gewaltig nach Beschiss. Rieche ich richtig?
Wer kann mir dazu zuverlässige Angaben machen?
Danke im Voraus!
Lockerungszuschlag bei Erdaushub
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
Lockerungszuschlag bei Erdaushub
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Üblicherweisse ...
wird nach m³ abgerechnet. Oder Gewicht. Wir hatten z.B. 450 m³ lehmig-Bindigen Boden. Da gab es kein Lockerungzuschlag. Einzig und alleine dass der Preis für die Deponie abgerechnet wurde, das Material aber effektiv in einem Steinbruch abgekippt wurde (wo es wohl billiger) ist. War im Raum Stuttgart, Deponie ca. 30,- DM je Tonne. -
Wie kommt der Erdbauer
auf diesen Hohlweg. Wenn nicht anders vereinbart, dann haben Sie vor Beginn der Erdarbeiten ein Höhenniveau des Geländes gehabt und haben davon die entsprechenden Aushubtiefen für die Baugruben - mit Arbeitsbereichen - als Aushubarbeiten und dazu die Abfuhr dieser Aushubmengen.
Anders könnte es natürlich sein, wenn der Aushub von jemand anders gemacht wurde und dieser Erdbauer hatte lediglich den Auftrag zur Abfuhr des Bodens. Dann gibt es schon Ladefaktoren von 10 %, im Normalfall gehen die aber in den kalkulierten Einheitspreis ein. -
Erweiterungsfrage
Kann mir jemand einen rechts- / idiotensicheren Ausschreibungstext für das Laden, Abtransportieren und Abkippen von überschüssigen Erdaushub E-Mailen?
Wie "händelt" man dabei Deponierungsabfall und Verwertungsabfall, die sich ja bei den Deponiekosten gravierend unterscheiden? Lässt man sich Minderpreise angeben?
Soll dieser LVAbk.-Titel die Kippgebühren enthalten, oder sollte man die Kippgebühren nur auf Nachweis und/oder Vorlage der Wiegekarte bezahlen (Eigenkostennachweis) und nur den Teil für Laden und Transport auflisten lassen?
Hintergrund: Siehe Posting Herr Ostertag. Ich möchte verhindern, dass mein teuer bezahlter Aushub auf einer anderen Baustelle als Wertstoff eingebaut wird (=2x verkauft wird) und ich nicht daran partizipieren soll; bzw. mir Deponie-Entsorgungskosten in Rechnung gestellt werden, obwohl das Zeug auf einer Verwertungsdeponie landet oder sogar schwarz entsorgt wird.
Wer kann helfen? -
Für sowas gibt es ...
Für sowas gibt es Tiefbauingenieure. Die sollten eigentlich einen narrensicheren Ausschreibungstext kennen. Nachteil: die kosten Geld. -
Gibt es keinen Standardtext aus dem Standardleistungsbuch,
oder wie das Ding heißt? Oder ein simpler AfA-Textbaustein. Nachteil _Geld_ sehe ich nicht, aber für so'ne Lappaliebemühe ich doch nicht einen Fach-Ing. Müsste doch hier jeder Bauträger, Generalunternehmer, Hausanbieter in der (elektronischen) Schublade haben, weil simples Tagesgeschäft. Oder wie schreiben Sie IHRE Erdarbeiten aus?
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richtig, fpt
das ist Tagesgeschäft! allerdings bekomme ich beim Bäcker auch keine Brötchen auf lau (nicht mal eins) und das ist auch sein Tagesgeschäft. -
Und um Rossi zu ergänzen ...
Und um Rossi zu ergänzen xxx m³ Boden laden und abfahren. Ob er das anschließend verhökert oder seinen Hof damit pflastert ist absolut egal. Punkt -
Muss man alles selber machen?
)
@MoRüBe: Leider nicht so ganz egal, was der AN damit macht, sofern Sie ihm nicht die Vorgaben dazu machen. Da stehen einige gesetzliche Regelungen im Weg.
Was ist von diesem Vorschlag zu halten: (?)
020.220.00 Erdaushub
020.220.10 Erdaushub
Maschinen- und/oder Handaushub des gewachsenen Bodens bzw. der Baugrube. Aushub ab GOK, für Streifen- und Einzelfundamente (Streifenfundamente, Einzelfundamente), Frostschürzen, etwaiger Arbeitsräume, bestehend aus i.d.R. baggerfähigem, unterschiedlichem Boden, in den Bodenklassen 2 bis 5 nach DINAbk. 18300. Profilgerecht lösen/ausheben. Gerechnet wird nach m³ Abtrag ohne Lockerungszuschlag.
Aushub erfolgt nach Abtrag des Oberbodens, Pos. 020.210.00.
1 m³ M: ... L: ...
020.220.20 Überschüssiger Erdaushub
der Pos. 020.220.10 laden, als Zulage. Der Boden geht in den Eigentum des AN über und wird von der Baustelle entfernt.
Die Koordinierung bzw. Ausgleich der Massen erfolgt durch den AN.
1 m³ M: ... L: ...
020.220.30 Erdaushub
wie vorstehend beschrieben auf eine vom Unternehmer eigenverantwortlich zu suchende Kippe abfahren und abladen. Einschl. Kippgebühr. Der Nachweis der geordneten Entsorgung ist unmittelbar zu erbringen. Als Zulage.
Abrechnung nur nach gemeinsamen Aufmaß und Vorlage der Wiegekarte der zugelassenen Deponie (Beseitigungsabfall). Für Deponierung als Verwertungsabfall ist ein Minderpreis von
... €/to anzusetzen.
1 to. M: ... L: ...
Oder sollte man die Kippgeführ separat ausweisen und auf Nachweis bezahlen? -
Sie haben was ganz entscheidendes vergessen ...
Sie haben was ganz entscheidendes vergessen wenn Sie den AN dann schon so knebeln wollen, nämlich genau anders herum: der AG weist dem AN nach, das es sich um unbelasteten Boden handelt. Eventuell anfallende Mehrkosten wegen belastetem Boden gehen zu Lasten des AG. Sie sehen es gibt immer zwei. Einer der knebelt und einer der sich knebeln lässt. Des weiteren ist Ihr Text in sich nicht schlüssig. Wenn Sie einerseits sagen, der Boden geht in Eigentum des AN ein, dann geht es Sie einen feuchten Kehricht an, was der AN mit seinem Eigentum macht. Und wenn es sich um belasteten Boden handelt, dann ist die gesicherte Entsorgung nachzuweisen. -
Danke MoRüBe für den Hinweis
Auch wenn ich meine (hoffe), mein Baugrundstück sei unbelastet, werde ich Ihren Hinweis mit aufnehmen. Das hat nichts mit Knebeln und Geknebeltwerden zu tun, sondern mit sauberer Klärung der Verhältnisse VOR Beauftragung. Ich weiß, dass man alle Eventualitäten nicht erschlagen kann. Meine Knebeltexte sind aber leicht abgewandelte Standardausschreibungstexte.
Ihr Passus wird "verewigt".
Was den Widerspruch angeht, muss ich noch mal nachforschen, auch hier im Forum. Ich erinnere mich noch vage an den Hinweise von Frau Tussing, man sollte diesen Eigentumsübergang unbedingt im LVAbk. aufnehmen. -
Hallo FPT und MORÜBE, es geht den ag eventuell schon was an was nach dem Eigentumsübergang
auf den an durch ihn damit gemacht wird. Wir haben Vertragsfreiheit! wenn der ag dem an zur Bedingung macht, das der Aushub in sein Eigentum übergeht wenn er ihn nicht weiterveräussert oder deponiert, dann ist das so zu erledigen, das heißt der an darf den Boden verschenken, aber nicht verkaufen oder deponieren.MfG Holzauge
-
Habe zwar nichts kapiert Holzauge
aber mir zwischenzeitlich die Posting von TU zum Thema angeschaut. Irgendwie passt da wirklich etwas nicht: Wenn Eigentum des AN (dann ist es mir wurscht, was damit passiert), ODER, ich schreibe partout die Deponierung aus. (Dann gibt's aber nur Kohle nach Wiegekarte der Deponie).
Problem: Standardausschreibungstexte sehen die Deponierung vor. Gleichzeitig soll man den Eigentumsübergang explizit angeben.
Ja, was denn nun? : -$#124; -
Vielleicht denken wir ja nur alle zu kompliziert ...
Vielleicht denken wir ja nur alle zu kompliziert hier oben haben wir i.d.R. Mutterboden und/oder Lehm/Sand. In den Baugenehmigungen steht als Auflage normalerweise drin, dass Mutterboden in brauchbarem Zustand auf der Baustelle zu verbleiben hat. Bleibt über also Lehm oder Sand. Den Lehm wird kaum jemand verhökern bleibt also Sand übrig. Ein anderer Tiefbauer wird Ihren Tiefbauer damit vom Hof jagen, weil der einwandfreie Ware für seinen speziellen Bedarf braucht. Da sind feste Körnungen vorgeschrieben. Gehen wir also davon aus, dass er bestenfalls Füllsand verkauft. Kostete hier vor Jahresende 8,00 DM/m³. Mithin "streiten" wir uns also um rd 80,00 DM pro Tour (plus Fahrtkosten). Und dafür diesen ganzen Aufwand? Lohnt doch nicht. Ach ja, hier oben kostet ein m³ laden und abfahren 27,00 DM. Wenn man jetzt den ganzen Sch ... überwachen will, habe ich Kosten, die in keinem Verhältnis mehr zum Aufwand stehen. Das war es, was ich sagen wollte. -
Zu einfach gedacht?
Wieso gehen Sie davon aus, dass der Aushub von Tiefbauer zu Tiefbauer wandert? Wäre nicht die Annahme von Baustelle zu Baustelle des selben Tiefbauers wahrscheinlicher?
Es gibt auch Lehme, die nicht verdichtungsfähig sind (und abgefahren werden müssen) und Baustellen, bei denen nicht nur Lehm und Sand auftritt.
Bei "normalen" 10 Touren pro Bauplatz summiert sich auch das. Und wo, Herr/Frau Berg, sehen Sie da Überwachungsaufwand, sofern vorher eine gemeinsames Bauplatz"Aufmessung" stattgefunden hat. Im übrigen sollte das ein Bauleiter ganz nebenbei erledigen können.
Wenn Sie als Hausanbieter "Sieben gerade sein" lassen können: schön für Sie, aber es gibt auch Bauherren, die mit dem spitzen Bleistift rechnen müssen und erfahren haben, das Beschiss/Übervorteilung (siehe Ausgangsfrage?) an jeder Ecke lauern. -
Ihre Rechnung könnte von einem Beamten stammen ...
Ihre Rechnung könnte von einem Beamten stammen Wenn ein Bauleiter den ganzen Tag eine Baustelle überwachen soll, indem er zuschaut wie ein Tieflöffel Boden nach dem anderen aufgeladen wird, um eine wirksame Kontrolle zu haben, Touren zählen, Scheine abzeichnen usw. dann kostet dieser "Stasi-Tag" so mal eben 1.000,00 DM. So was macht hier der öffentliche Dienst, allerdings noch nen Zacken schärfer. Bei Aufnahme einer alten Bundesstr. fand man Großkopfplaster. Einer an der Baustelle der die abfahrenden Lkws zählte, zwei Leute die ständig mit den Fahrern mitfuhren und einer der die ankommenden zählte. 4 Leute, alle hoch dotiert, ja ja, sowas nenn ich, ach man, was reg ich mich auf ... -
Was haben Sie denn für Bauleiter?
Hat der nichts besseres zu tun, als Sandkrümel zu zählen) )?
Da reicht ein Schulterblick zum Zählen und Begutachten der Lkws aus.
Merkwürdige/s Idee/Argument, einen Bauleiter ausschließlich zum Überwachen der Erdarbeiten zu beschäftigen (...). Das macht man "en passant". Ein fähiger Polier sollte das neben seinen eigentlichen Aufgaben schaffen. Weia. -
@ FPT, das "wenn" in Zeile drei muss an den Zeilenanfang.
das ganze zeigt dann ein Beispiel einer möglichen Vertragsgestaltung und deren Auswirkungen. nicht mehr aber auch nicht weniger. MfG Holzauge
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