Rechnung für Baumängel: Was ist üblich? Prüfung, Kürzung & Ihre Rechte!
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Rechnung für Baumängel: Was ist üblich? Prüfung, Kürzung & Ihre Rechte!

Rechnung für beseitigte Baumängel
  • Name:
  • MCS
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Wenn Sie eine Rechnung für die Beseitigung von Baumängeln erhalten, ist es wichtig, diese sorgfältig zu prüfen. Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu beachten:

    • Prüfung der Rechnung: Vergleichen Sie die Rechnungspositionen mit dem ursprünglichen Auftrag und den festgestellten Mängeln. Sind die berechneten Leistungen tatsächlich erbracht worden?
    • Angemessenheit der Kosten: Holen Sie Vergleichsangebote ein, um die Angemessenheit der Kosten zu überprüfen. Übliche Preise für die Beseitigung ähnlicher Mängel können als Richtwert dienen.
    • Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass die Mängel gut dokumentiert sind (z.B. durch Fotos oder Gutachten). Dies ist wichtig, falls es zu Streitigkeiten kommt.
    • Gewährleistungsansprüche: Prüfen Sie, ob die Mängel noch unter die Gewährleistung fallen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer zur kostenlosen Beseitigung verpflichtet.

    Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, empfehle ich, die Rechnung unter Vorbehalt zu bezahlen und den Auftragnehmer schriftlich auf die Mängel hinzuweisen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzu, um die Rechnung und Ihre Rechte prüfen zu lassen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand eines Bauwerks. Er kann die Gebrauchstauglichkeit, die Sicherheit oder das Aussehen beeinträchtigen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelrüge, Baugutachten.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seinem Werk einzustehen. Sie beginnt mit der Abnahme des Bauwerks. Verwandte Begriffe: Baumangel, Mängelrüge, Verjährung.
    Mängelrüge
    Die Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Auftragnehmer, in der er die vorhandenen Mängel beanstandet und zur Beseitigung auffordert. Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Nachbesserung.
    Baugutachten
    Ein Baugutachten ist eine fachliche Bewertung von Baumängeln durch einen Sachverständigen. Es dient der Klärung der Ursache, des Umfangs und der Beseitigungskosten der Mängel. Verwandte Begriffe: Baumangel, Sachverständiger, Beweissicherung.
    Abnahme
    Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Übergabe.
    Bauvertrag
    Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Auftragnehmer regelt. Er enthält in der Regel Bestimmungen zur Gewährleistung und zur Mängelbeseitigung. Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Leistungsbeschreibung.
    Nachbesserung
    Die Nachbesserung ist die Beseitigung von Baumängeln durch den Auftragnehmer. Der Bauherr hat Anspruch auf Nachbesserung, wenn das Werk mangelhaft ist. Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Mängelrüge.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn die Rechnung für die Mängelbeseitigung zu hoch ist?
      Vergleichen Sie die Rechnung mit dem ursprünglichen Angebot und holen Sie Vergleichsangebote ein. Dokumentieren Sie alle Abweichungen und besprechen Sie diese mit dem Auftragnehmer. Bei Uneinigkeit sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
    2. Kann ich die Zahlung der Rechnung verweigern, wenn die Mängelbeseitigung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde?
      Sie können einen angemessenen Teil der Rechnung zurückbehalten, der den Kosten für die Nachbesserung entspricht. Dokumentieren Sie die Mängel und setzen Sie dem Auftragnehmer eine Frist zur Nachbesserung.
    3. Welche Fristen gelten für Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln?
      Die Gewährleistungsfristen sind im BGBAbk. geregelt und betragen in der Regel fünf Jahre für Bauwerke und zwei Jahre für bewegliche Sachen. Es ist wichtig, Mängel innerhalb dieser Fristen schriftlich zu rügen.
    4. Was ist ein Baugutachten und wann ist es sinnvoll?
      Ein Baugutachten ist eine fachliche Bewertung von Baumängeln durch einen Sachverständigen. Es ist sinnvoll, wenn die Ursache oder der Umfang der Mängel unklar ist oder wenn es zu Streitigkeiten mit dem Auftragnehmer kommt.
    5. Wie kann ich mich vor unseriösen Handwerkern schützen?
      Holen Sie mehrere Angebote ein, prüfen Sie Referenzen und achten Sie auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung im Vertrag. Zahlen Sie keine hohen Vorauszahlungen und bestehen Sie auf eine ordnungsgemäße Rechnung.
    6. Was bedeutet "Abnahme" im Baurecht?
      Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Es ist wichtig, bei der Abnahme alle Mängel zu protokollieren.
    7. Welche Rolle spielt der Bauvertrag bei der Beseitigung von Baumängeln?
      Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Auftragnehmer. Er enthält in der Regel Bestimmungen zur Gewährleistung und zur Mängelbeseitigung. Es ist wichtig, den Bauvertrag sorgfältig zu prüfen und einzuhalten.
    8. Was ist eine Mängelrüge?
      Eine Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Auftragnehmer, in der er die vorhandenen Mängel beanstandet und zur Beseitigung auffordert. Die Mängelrüge ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

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      Informationen zu Fristen und Voraussetzungen für Gewährleistungsansprüche.
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  2. Werk mangelfrei: Dachdeckers Pflichten bei Baumängeln

    Hallo, der Dachdecker muss sein Werk mangelfrei ...
    Hallo, der Dachdecker muss sein Werk mangelfrei ...
    • Name:
    • Antonio Voss
  3. Unterschied

    Unterschied
  4. Baumängel: Abnahme der Leistung – Ihre Rechte

    Wenn die Leistung abgenommen wurde, kann ...
    Wenn die Leistung abgenommen wurde, kann ...
    • Name:
    • Veronika Leuschke
  5. ups!

    ups!
  6. Rechnung für Giebel-Mängel: Vorgehen in Brandenburg

    Foto von Markus Reinartz

    Jawollll Herr Tilgner!
    Hallo,

    wir haben eine Dach neu decken lassen, hierbei wurden Arbeiten am Giebel nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Nun haben wir mit dem Dachdecker die Beseitigung dieses Mangels mündlich vereinbart. Nun hat er uns aber doch nach 1 Monat eine Rechnung geschickt. Wie soll man jetzt vorgehen?

    Besten Dank

    Bundesland: Brandenburg Hallo, der Dachdecker muss sein Werk mangelfrei Hallo,

    der Dachdecker muss sein Werk mangelfrei übergeben ist das im Vorwege (mangelhaft ) nicht geschehen hat er das Recht nachzubessern jedoch nicht hierfür ein Extra Honorar zu verlangen.

    Wenn alle Leistungen die der Dachdecker vertraglich zugesichert hat erbracht wurden (inkl. der angesprochenen Mängelbeseitigung ) und er hierfür sein Werklohn erhalten hat ist die Vertragsleistung für beide Parteien erfolgt.

    Schön ist immer wenn man die Mängel fotografiert hat für evtl. spätere "Kommunikation" ...

    Ich würde erstmal den Dachdecker freundlich informieren (schriftlich!) das Du die Rechnung als gegenstandlos betrachtest da die mangelfreie Leistung zugesichert war und nicht im ersten Schritt erfolgte.

    Wenn Du Fotos von den Mängel hast kannst Du auch wenn der Dachdecker weiterhin "stört" zu Deiner Handwerkskammer gehen dort sitzen neben Gutachtern auch Schlichter die Dir sicherlich weiterhelfen können.

    Aber ich denke wenn der Dachdecker seine sonstigen Rechnung bezahlt bekommen hat und es jetzt nur um die Rechnung für seine Mängel geht wird er sich sicherlich nicht auf das Spiel mit einem Anwalt einlassen ...

    Viel Erfolg! Sie müssen aber unbedingt unterscheiden, ob es sich um einen Mangel (Schlechtleistung) oder um eine fehlende Leistung (offene Restleistung) gehandelt hat. Für Restleistungen oder zusätzliche Leistungen kann der Werkleistende natürlich Rechnungen stellen. Wenn die Leistung abgenommen wurde, kann der Bauträger in voller Höhe Rechnung stellen. Der Betrag ist fällig. Kann allerdings unter Verweis auf Mängel gekürzt werden. Fehlt die Abnahme kann auch keine Rechnung gestellt werden, falls nicht Abschlagsrechnungen vereinbart sind. MfG Ekscheul Auf welche Frage haben Sie denn hier geantwörtert, liebe Frau Leuschert?

    Bauträger? Hier war doch nur von Bauherr und Dachdecker die Rede! Natürlich kann der Dachdecker eine Rechnung stellen, wenn er meint alle vom Bauherrn aufgegebenen Leistungen ordentlich erbracht zu haben. Und wenn dem Bauherren dann auffällt, dass noch was fehlt, dann muss geklärt werden, ob es sich

    • a) um eine zusätzliche Leistung handelt oder
    • b) um eine noch offene Restleistung aus dem weitgehend erfüllten Vertrag oder
    • c) tatsächlich um eine mangelhaft ausgeführte Leistung, die der Nachbesserung bedarf.

    Im Fall a) besteht gesonderter Vergütungsanspruch. Im Fall b) besteht evtl. Vergütungsanspruch wenn die Leistung nicht bereits in der vorliegenden Rechnung mit enthalten war. Im Fall c) besteht wohl kein Vergütungsanspruch.

    Aber vielleicht warten wir erstmal ab, was der Fragesteller zu diesem Thema noch zu ergänzen hat. Was für Leistungen waren das denn genau, die der Dachdecker jetzt nachträglich abrechnet? So würde ich das auch sehen.
    Allerdings sollte nicht vergessen werden, dass es das Recht und auch die gute Pflicht des Dachdeckers ist, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass wenn er (als Auftragnehmer) den Mangel nicht zu verschulden hat, er aber Arbeiten ausführt, der Auftraggeber die -"dann zusätzlichen"  -  Leistungen der Beseitigung des Mangels zu vergüten/zu bezahlen hat.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Rechnung für Baumängel: Prüfung, Kürzung & Ihre Rechte!

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt die Vorgehensweise bei Rechnungen für beseitigte Baumängel. Diskutiert werden die Pflichten des Handwerkers zur mangelfreien Leistung, die Rechte des Bauherrn bei Abnahme und die korrekte Vorgehensweise bei strittigen Rechnungen. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Baurecht in Brandenburg.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass der Dachdecker sein Werk mangelfrei erbringen muss, wie im Beitrag Werk mangelfrei: Dachdeckers Pflichten bei Baumängeln erläutert wird. Eine mangelhafte Leistung rechtfertigt eine Beanstandung.

    ✅ Zusatzinfo: Nach der Abnahme der Leistung können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Der Beitrag Baumängel: Abnahme der Leistung – Ihre Rechte gibt wichtige Hinweise zu Ihren Rechten als Bauherr nach der Abnahme.

    💰 Zusatzinfo: Die korrekte Vorgehensweise bei einer Rechnung für Giebel-Mängel in Brandenburg wird im Beitrag Rechnung für Giebel-Mängel: Vorgehen in Brandenburg diskutiert. Hierbei geht es um die mündliche Vereinbarung zur Mängelbeseitigung und die anschließende Rechnungsstellung.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Rechnungen für Baumängel sorgfältig und vergleichen Sie diese mit den erbrachten Leistungen. Bei Unstimmigkeiten suchen Sie das Gespräch mit dem Handwerker oder ziehen Sie einen Baurecht-Experten hinzu. Dokumentieren Sie alle Mängel und Vereinbarungen schriftlich.

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