Sicherheit auf der Baustelle
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Sicherheit auf der Baustelle

Wir sind mit unserem Neubau fast fertig und wohnen auch schon im Haus. Jetzt haben wir die Gestaltung der Außenanlagen beauftragt. Bei der Ausführung der Bauarbeiten ist ein Arbeiter in der Garage in eine provisorisch abgedeckte Montagegrube mit 2 m Tiefe gestürzt und hat sich verletzt. Er hat die Garage betreten, um die Steckdose zu nutzen. War der beauftragte Unternehmer verpflichtet, sich von der Sicherheit zu überzeugen, oder waren wir als Bauherren/Eigentümer verpflichtet, die Grube abzusichern? Wer muss jetzt für den Schaden aufkommen?
  • Name:
  • Heike
  1. Verantwortlichkeit

    ist hier nachzulesen ...
    • Name:
    • M.P.
  2. Hier der

    genaue Text. Fazit: verantwortlich ist der Bauherr
    • Name:
    • M.P.
  3. Wie schwer wurde denn der Kollege verletzt?

    Ich hoffe nur leicht.
    Normalerweise läuft das doch so ab, dass der verunfallte Arbeiter zum D-Arzt geht, sich behandeln lässt und ansonsten wieder weiterarbeitet (bei schwerer Verletzung wird er eventuell arbeitsunfähig geschrieben).
    Der D-Arzt registriert die Berufsgenossenschaft des Verletzten und rechnet mit dieser seine Kosten ab. Thats it. Du als Bauherrin wirst mit dieser Geschichte gar nicht weiter belastet, Heike.
    MfG Ortwin
  4. Bauherr ist verantwortlich

    Hallo,
    der Bauherr hat die Gefahrenquelle (Baustelle) geschaffen und ist deshalb verantwortlich.
    Neben dem Bauherren gibt es bzw. sollte es noch den Bauleiter, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) und den Unternehmer geben. Selbst die Mitarbeiter des Unternehmers haben eine Mitverantwortung.
    Sie sollten dies in jedem Fall Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Alles andere läuft "automatisch" seinen behördlichen Weg.
    Mit freundlichen Grüßen
  5. Abnahme schon erfolgt?

    Da Ihr schon eingezogen seid, nehme ich das mal an.
    Dann ist die Baufirma nicht mehr verantwortlich für die Absicherung des Schachtes. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) und Architekt auch nicht.
    Grüße Thomas
    • Name:
    • Herr Tho-322-Feh
  6. Falsch Herr Tho-322-Feh

    Hallo,
    der Arbeitsschutz ist eine grundlegende Pflicht des Unternehmers (sh. z.B. ArbSchG, BGV A1, BaustellVAbk.). Insbesondere sind dabei auch Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten auf dem Gelände, auf dem oder in dessen Nähe die erstgenannten Arbeiten ausgeführt werden zu berücksichtigen.
    Mit freundlichen Grüßen
  7. Vielen Dank für die Antworten.

    Unser Haftpflichtversicherer weiß schon Bescheid. Die Verletzung ist doch schon etwas schwerwiegender: ein gebrochenes Sprunggelenk. Die Abnahme für das Haus insgesamt war schon im März diesen Jahres. Die Abdeckung für die Grube und andere Restarbeiten in der Garage führen wir in Eigenleistung aus. Die Beauftragung der jetzigen Firma erfolgte also im Nachhinein unabhängig vom Neubau. Es gibt damit also auch weder einen Bauleiter noch andere Firmen, die derzeit Arbeiten ausführen. Spielt es eine Rolle, dass der Verunglückte eigentlich gar nichts in der Garage zu suchen hatte, und wir vorher darauf hingewiesen haben, dass die Garage nicht betreten werden soll, da Absturzgefahr besteht? Schließlich haben wir die Gestaltung der Außenanlagen beauftragt. Es war auch nicht notwendig, für irgendwelche Nebenarbeiten die Garage zu betreten. Diese zählt damit m.E. auch gar nicht zur Baustelle.
    • Name:
    • Heike
  8. Da war das ja sogar fast ...

    Da war das ja sogar fast ein Bruch durch Einbruch.
    Sorry
    Dann hätten Sie die Garage auch zuschließen
    sollen, können oder müssen
    und ein Kabel rauslegen.
    Wurde aktenkundig darüber informiert, dass die Garage tabu ist?
    Grüße
  9. Aha.

    Dann ist die Baufirma also auch noch fünf Monate nach der Abnahme verantwortlich für die Sicherheit!?
    Ich bitte darum, die genannten Verordnungen nochmal genau durchzulesen
    Grüße
    • Name:
    • Herr Tho-322-Feh
  10. Mach dir keine Sorgen, Heike.

    Es läuft alles so ab, wie ich es in meinem ersten Beitrag beschrieben habe.
    MfG Ortwin
  11. Hallo Ortwin

    Du meinst also die BG wird solche "kleineren" Fälle gar nicht überprüfen?
    Grüße Thomas
    • Name:
    • Herr Tho-322-Feh
  12. Hallo Thomas

    Ich weiß nicht, inwiefern dieser Unfall von der BG überprüft wird. Aber selbst wenn, die Bauherrin ist in jedem Fall außen vor. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die BG die Schlüssigkeit der Angaben des Arbeiters beim Arzt mit den Angaben im Unfallbericht des Unternehmers checkt und das war es dann. Eventuell steigt im nächsten Jahr die BG-Prämie des Unternehmers ...
    MfG Ortwin

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