Darf der Makler mir einen Notar "aufzwingen"?
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Darf der Makler mir einen Notar "aufzwingen"?

Hallo,
meine Eltern haben sich ein Haus gekauft. Das Haus haben wir über einen Makler gefunden.
Wir haben uns das Haus angesehen, es gefiel uns und wir wollten es kaufen.
Ich rief den Makler an um ihm das zu sagen. Er schickte mir daraufhin eine Reservierungsvereinbarung zu.
Ein Teil dieser Reservierungsvereinbarung lautet:
Vorbereitung eines Beuurkundungstermins:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer zusätzlich nach Abstimmung mit dem Verkäufer einen notariellen Kaufvertrag vorzubereiten und einen Beurkundungstermin zu vereinbaren.
Nun hat die Frau von der Bank, die unseren Kredit bearbeitet hat, allerdings schon einen Termin mit einem anderen Notar ausgemacht. Wir und die Verkäufer sind mit diesem Notar einverstanden, weil wir richtig schnell einen Temrin bekommen haben. Bei diesem Notar wird jetzt schon der Kaufvertrag aufgesetzt und der ganze Grundbuchkram ist auch schon erledigt.
Nun zu meiner Frage: Kann sich der Makler jetzt quer stellen und uns seinen Notar aufzwingen?
Müssen wir mit einer Vertragsstrafe rechnen, da wir ja auf eigene Faust einen Notar gesucht haben?
Jana
  • Name:
  • Jana
  1. Nach dem Motto ...

    Nach dem Motto "wer zahlt, schafft an" hat der Käufer das Recht auch einen Makler seiner Wahl. Punkt.
    Freundliche Grüße
  2. Grrr ...

    Grrr soll natürlich heißen "hat das Recht auf" ...
    Freundliche Grüße
  3. Vertragsparteien

    sind Käufer und Verkäufer.
    Wenn die beiden sich über den Notar einig sind ist es doch OK.
    Dem Makler kann es egal sein wer beurkundet.
    Streiche Sie den Passus in der Reservierungsvereinbarung nach vorheriger Rücksprache mit dem Makler.
    • Name:
    • M.P.
  4. Spannend wird es, wenn der Termin noch platzt

    und der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Der Makler lässt sich die Reservierung von Käufer und Verkäufer unterschreiben, bekommt sicher bei "seinem" Notar auch schnell Termine und hat in der Regel das Gerüst des Notarvertrages zur Einsicht bereit ohne das der Notar noch mal tätig werden muss, Besonderheiten werden bei der Beurkundung besprochen und eingefügt. Sollte der Vertrag platzen, kann sich der Notar, so überhaupt schon Kosten entstanden sind, sich bei der Partei schadlos halten, die den Verkauf verhindert, da beide Parteien die Reservierung unterschrieben haben.
    Was mir neu ist, ist, das die Bank-Tante hier aktiv wird. Das ist mir noch nicht passiert, das halte ich eher für ungewöhnlich. Aber die macht ja nur die Finanzierung ...! Aber wenn ihr mit dem Notar einverstanden seit, ändert den Text in der Reservierung sinngemäß in: ... die Parteien haben einvernehmlich beim Notar xxx eine Termin für den xx. xx. xxxx vereinbart und die Ausfertigung eines Kaufvertrag-Entwurfes beauftragt. Normal dürfte nichts schief gehen. Ist beim Termin etwas ungewöhnlich, immer den Notar fragen, der ist zur Neutralität verpflichtet, unabhängig davon, wie er heißt.

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