Integrierung v. Außenbereich zu dem Zweck, höhere Beiträge zu kassieren?
BAU-Forum: Sonstige Themen

Integrierung v. Außenbereich zu dem Zweck, höhere Beiträge zu kassieren?

Ich bin Eigentümer eines ehemals landwirtschaftlich genutzten, bebauten Grundstückes in Thüringen. Das Grundstück besteht aus 5 Flurstücken. Nur eines davon grenzt an die Straße, für die die Gemeinde Straßenausbaubeiträge verlangen wird. Auf diesem befindet sich auch die Bebauung. Das Haus ist das letzte Gebäude am Ortsrand. Die anderen Flurstücke liegen derzeit voll im Außenbereich und sind auch nur über das Flurstück mit der Bebauung oder über einen Feldweg erreichbar.
Die Gemeinde hat jetzt trotz meines Widerspruchs die 4 im Außenbereich liegenen Flurstücke im Rahmen einer Abrundungssatzung in den Innenbereich integriert. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für diese Abrundungssatzung liegt noch nicht vor.
Da ich keinen Grund habe, meinen (Streuobstwiesengarten) künftig zu bebauen und auch keinerlei gewerbliche Nutzung hier anstrebe, ist für mich nicht klar, warum ich künftig für Gartenland den selben Beitrag zahlen soll, wie für bebaute Innenbereichsfläche. Da die nicht bebauten Flurstücke ziemlich groß sind (Insgesamt 2500 m²) zahle ich bei der endgültigen Festlegung zum Innenbereich ca. 5000 € mehr Straßenausbaubeiträge, als wenn die Flurstücke im Außenbereich bleiben. Die Grundstücke sind bisher auch überhaupt nicht erschlossen.
Die offizielle Begründung der Gemeinde ist, dass ein randlich an meine Flurstücke- näher zum Ort gelegenes Grundstück künftig bebaut werden soll. Eine Abrundungssatzung für nur ein Grundstück würden sie aber bei der Rechtsaufsicht nicht "durchkriegen"
Meine Fragen: Wie kann ich mich gegen eine Abrundungssatzung wehren? Muss eine Abrundungssatzung für die Genehmigung durch die Rechtsaufsicht durch die Gemeinde begründet werden? Kann eine Gemeinde willkürlich auch gegen den Willen der Grundstückseigentümer Innen  -  und Außenbereich ändern?
  • Name:
  • Nadine Schwesig

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN