Neues Problem bei Wegerecht  -  siehe Beitrag 1432
BAU-Forum: Sonstige Themen

Neues Problem bei Wegerecht  -  siehe Beitrag 1432

Zuerst mal vielen Dank für die Antworten auf meine Frage Nr. 1432. Leider hat sich meine Vermutung bestätigt, dass sich meine Bekannte doch sinnvollerweise einen Anwalt nimmt.
Jetzt gibt es aber ein neues Problem: Als nach einem Notarvertrag (im Vertrag wird keine Flurnummer genannt, sondern die Hausnummer) im Jahre 1905 das Wegerecht für das Grundstück der Bekannten eingetragen wurde, hatte das Grundstück mehrere Flurnrummern: eine für das Haus, andere für Hofraum, für Gras- und Baumgarten (Grasarten, Baumgarten), etc. In den 60er Jahren wurde mit Einverständnis der Nachbarn auf dem Grundstück der Dame ein neues Haus gebaut. Hier ist im Lageplan nur noch eine Flurnummer aufgeführt  -  die flächenmäßig größte aus der alten Ansammlung. Wann und warum diese Änderung vorgenommen wurde, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Dann wurden die gut 10 m² (siehe 1432) verkauft. Wer vergibt die Flurnummern  -  das Vermessungsamt, das Grundbuchamt? Das alte Haus wurde ein paar Jahre später abgerissen.
Bedingt durch die Meinungsverschiedenheiten mit den neuen Nachbarn hat die alte Dame jetzt Einblick im Grundbuchamt genommen, um festzustellen, was genau auf dem Nachbargrundstück eingetragen ist. Dies (und nur diese Eintragung) wurde ihr ausgedruckt und dann haben wir mit Entsetzen folgendes festgestellt: das Wegerecht wurde ursprünglich für die Flurnummer des Hauses (das jetzt abgerissen ist) eingetragen. Beim Verkauf der 10 m² wurde ausgerechnet diese Flurnummer wieder vergeben.
Bedeutet dies, dass für das Grundstück meiner Bekannten kein Wegerecht mehr besteht? Es ist trotz sorgfältigster Durchsicht aller vorhandenen Unterlagen kein Hinweis auf die Änderung der Flurnummern zu finden, auch keine Information, dass das Wegerecht 1905 auf die Flurnummer des Hauses eingetragen war. Es bestand also nie die Möglichkeit  -  außer durch Grundbucheinsicht, die bisher durch ein sehr gutes nachbarschaftliches Verhältnis nicht nötig war  -  zu kontrollieren, was genau eingetragen ist.
Ich gehe davon aus, dass irgendwann als Verwaltungsvereinfachung die vielen Flurnummern zusammengelegt wurden und es "nur" übersehen wurde, dass ein Eintrag für das Wegerecht besteht. Weiterhin hoffe ich, dass hier nur eine "Korrektur" vorgenommen werden muss und die Sache keine weiteren Konsequenzen hat.
An wen muss sich die alte Dame jetzt wenden  -  Vermessungsamt, Grundbuchamt? Ist hier eine Korrektur einfach? Sollte dies vor dem Einschalten eines Anwaltes (siehe 1432) geschehen, oder sollte dieser gleich ebenfalls damit betraut werden. Wann erfährt der jetzige Nachbar davon  -  ohne Wegerecht gibt es mit Sicherheit noch mehr Schikanen.
Vielen, vielen Dank für jeden Rat!
  1. Fachanwalt: ja

    Nur ein Fachanwalt kann das noch entwirren.
    Grundsätzlich geht ein Wegerecht nicht verloren wenn es jahrzehntelang ausgeübt wurde.
    Fallstricke können sein:
    a) es gibt einen weiteren Zugang und
    b) beim Hausabriss wurde das Wegerecht einvernehmlich gelöscht und für das neue Haus wurde das Wegerecht nicht erneuert.
    Geänderte Flurnummern ändern am Wegerecht nichts, ebenso wie sich Baugenehmigungen dadurch nicht ändern.
    Ohne notarielle Änderungen gilt das Wegerecht zum Tage der Herstellung, also 1905.
    Sollte es tatsächlich Unklarheiten geben so steht der alten Dame ein Notwegerecht zu, alles Andere wäre Schikane.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN