Notarvertrag zum Immobilienkauf
BAU-Forum: Sonstige Themen

Notarvertrag zum Immobilienkauf

Hallo,
bei mir steht am kommenden Freitag ein Notartermin an um
einen Immobilienverkauf zum Ende zu bringen.
Ich bin der Käufer und der Verkäufer, bzw. der Immobilien-Hai
hat den Vertrag aufsetzen lassen!
Auf was muss ich nun achten bevor ich die Urkunde unterzeichne?
Ist das ganze Procedere rechtlich klar oder kann es Fallen
im Vertrag geben?
Gebt mir mal ein paar Tipps
CU
TOM
  • Name:
  • Thomas
  1. Immobilien-Hai

    Hallo Thomas,
    Du gebrauchst den Ausdruck 'Immobilien Hai'. Gehe also mal davon aus, dass der vertragliche Gegner mit allen Wassern gewaschen ist. Lass Dir den Vertrag vorab aushändigen und geh damit zu Deinem Anwalt. Kostet Geld, klar. Aber besser vorher ein wenig bezahlt als hinterher bluten. Und lass Dich nicht unter Zeitdruck setzen. Das wird sehr gerne gemacht.
    Gruß,
    Andreas
  2. Wessen Notar

    Einen habe ich noch: Notare müssen natürlich neutral sein. Aber lass mich mal raten: Der Notar wurde vom Verkäufer mit irgend welchen fadenscheinigen Argumenten (da bekommen wir einen guten Preis ... der hat kurzfristig Termine frei ...) vorgeschlagen. Wenn dem so ist: Erst mal eigenen (anderen Notar) ins Spiel bringen.
    Gruß,
    Andreas
  3. Hai oder Nicht-Hai!

    Hallo,
    danke für die Antwort!
    Der Notar wurde vom Immobilien-Makler (diesmal ohne Hai) beauftragt und hatte seit 4 Wochen KEINEN freien Termin!
    Jedoch hat man mir bis heute keinen Vertragsentwurf
    zukommen lassen und ich habe eben mit dem Notariat telefoniert.
    Mein Entwurf hätte der "Immobilien- ... " bekommen und sollte
    mir diesem zukommen lassen.
    EGAL  -  ich bekomme heute noch einen Entwurf!
    Nun die Frage  -  was muss alle drinnen stehen und wen lassen
    ich den Vertrag prüfen?
    (ein normaler Rechtsantwalt kann dies doch nicht wirklich
    beurteilen  -  brauche ich einen "Fachanwalt" dafür?
    Danke
    TOM
  4. Sehr seltsam

    Hallo Tom,
    wenn ich am Freitag eine Immobilie kaufen wollte und bis heute noch keinen Vertrag (sentwurf), dann wäre der Fall für mich klar.
    Kurzform: Vertrag zuschicken lassen, mitteilen, dass bis zur Prüfung durch eigenen Anwalt (für Baurecht) kein Notartermin nötig ist.
    Interessant: Makler hat beauftragt ... Zahlt der auch die Notarkosten?
    Die Notare haben Standardverträge vorliegen, die für die Standardimmobilie für beide Seiten fair sind. Das kann aber von uns hier keiner beurteilen. Ich würde vor allem auf die Haftung bei Altlasten, eine etwaige 'sofortige Unterwerfung der Zwangsvollstreckung' und ähnliche Nettigkeiten achten. Auch auf die Zahlungsziele nach Vertragsabschluss achten. Das kann mit dem Kreditvertrag bei der Bank schon mal eng werden.
    Keine Rechtsberatung, nur Bauherrenmeinung.
    Gruß,
    Andreas
  5. Immobilienkauf

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo Thomas!
    Andreas hat recht.
    Gerade wegen seiner Neutralitätsverpflichtung  -  zu beiden Seiten  -  kann und darf dir der beurkundende Notar nicht die Tipps und Infos geben, die dir ein Anwalt gibt.
    Lass den Vertragsentwurf anwaltlich überprüfen. Handele mit deinem RA einen Festpreis aus (z.B. 200,- € brutto, das sollte für eine 1  -  2 stündige Beratung reichen) und verschiebe den Notartermin lieber, als ohne Beratung dort anzutreten.
    Reiche den Vertragsentwurf 1  -  2 Tage vorher bei deinem Anwalt herein (aber vorher: Gebührenvereinbarung, s.o.!), damit er schon mal reingeschauen konnte, bevor die Beratung los geht.
    Viel Erfolg
    Ralf
  6. Ein Notar beurkundet alles..

    Ein Notar beurkundet alles ohne Prüfung auf Richtigkeit.
    Folglich haftet der Notar auch nicht wenn was falsch ist.
    Also erst mal die Baugenehmigung auf Übereinstimmung prüfen, nachmessen, auf Mängel untersuchen, Baulasten und Grunddienstbarkeiten prüfen, Abnahmebescheinigungen und sonstige Hausunterlagen einsehen.
    Noch genauer bei alten Objekten und WEGAbk.'s prüfen sowie bei Grenzbebauungen, notfalls mit Genehmigung des Verkäufers Grundbücher und Bauamtsakten einsehen.
    Rechnen Sie grundsätzlich mit Betrugsversuchen durch Verschweigen und Vertuschen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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