Eigenheimzulage
BAU-Forum: Sonstige Themen

Eigenheimzulage

Hallo,
wir haben an unseren Altbau zwei Zimmer, ein Treppenhaus und ein Badezimmer angebaut. Insgesamt beläuft sich das Ganze auf 55 neue m²2.
Der "Anbau" ist derzeit zum Altbau durchgängig. Später soll das Neue aber als eigenständige Wohnung genutzt werden. Wir im Nachhinein beim Finanzamt einen Antrag auf Eigenheimzulage gestellt, da wir erst verspätet erfahren haben, dass der Anbau möglicherweise als Neubau einzustufen ist und das dies dann der Förderung der Eigenheimzulage unterliege.
Leider ist der Antrag abgelehnt worden. Begründung ist, dass das FA den Anbau als Erweiterung einstuft und der Bauantrag auch so gestellt worden wäre.
Meine Frage ist nun: Der Architekt hatte damals in der Tat der Bauantrag auf Wohnhauserweiterung gestellt. Kann ich deswegen, die Eigenheimzulage vergessen?
Grundsätzlich bin ich nämlich nicht der Meinung, dass es sich bei unserem Bau um eine Erweiterung handelt ...
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
MfG
Anja
  • Name:
  • Anja Tal
  1. Und jetzt ...

    soll der böse Architekt noch für die entgangene Eigenheimzulage haften?
    Wenn es sich nicht um eine selbstständige Nutzungseinheit handelt (Sie schreiben selbst "Später"), gibt es keine Eigenheimzulage.
    Und selbst wenn es eine wäre, gäbe es Eigenheimzulage nur für SELBSTGENUTZTES Wohneigentum! .
    Bedeutet, Sie hätten aus dem Altbau ausziehen und im Neubau einziehen müssen. Hätten Sie das gewollt?

    Baurechtlich kann es sogar notwendig gewesen sein, dass der Kollege von Anbau gesprochen hat, weil ein eigenständiger Bau nicht genehmigungsfähig gewesen wäre oder schärfe Auflagen bekommen hätte.
    Die Damen und Herren im FiA sind sehr gut in der Lage, finanzrechtliche Begriffe von baurechtlichen zu trennen.


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