Durchführungsverordnung, die 1974 gültig war
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Durchführungsverordnung, die 1974 gültig war

Hallo Forumsteilnehmer, kann mir jemand weiterhelfen?
Ich bin auf der Suche nach der Durchführungsverordnung zur bayerischen Bauordnung, die 1974 gültig war.
Im Speziellen suche ich nach dem Passus, in dem es um die Auflage geht, dass für jeden getrennten Speicher jeweils ein eigener Zugang ausgewiesen sein muss. (Vielleicht auch Brandschutzrechtlich)
Vielen Dank für alle Bemühungen im Voraus und Grüße aus Bayern, Norbert

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