warum überhaupt Verbot der Grenzbebauung?
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warum überhaupt Verbot der Grenzbebauung?

Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich in diesem Forum richtig bin, da meine Frage eher philosophischer Art ist. Sie lautet:
1. Warum versuchen die Verwaltungen fast überall die offene Bauweise durchzusetzen? Warum werden Grenzbebauungen so stark eingeschränkt oder verboten?
2. Gibt es überhaupt noch Neubaugebiete mit geschlossener Bauweise, und zwar in dem Sinne, dass verschiedene Bauherren ihre Häuser direkt aneinander bauen dürfen? (Wenn nein, wieso nicht?)
  • Name:
  • Florian
  1. Die

    Festsetzung "offene Bauweise" im Bebauungsplan schließt Doppelhäuser oder Hausgruppen bis 50 m Länge nicht aus.
    Vergl. hierzu § 22 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)
    "In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen errichtet. 2 Die Länge der in Satz 1 bezeichneten Hausformen darf höchstens 50 m betragen".
    • Name:
    • M.P.

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