Vereinbarte Arbeiten werden nicht erbracht
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Vereinbarte Arbeiten werden nicht erbracht

Hallo,
wir haben für unseren Neubau in NRW einen Fliesenleger Anfang 2005 mit dem Fliesenarbeiten beauftragt. Diese Arbeiten hat er auch zu unserer Zufriedenheit bis zum Einzug im September 2005 erledigt. Für das Verlegen von Grauwackeplatten (inkl Abfluss und einer Drainage) für die Kelleraustreppe haben wir deswegen diesen Fliesenleger wieder in Erwägung gezogen und uns parallel noch 2 weitere Angebote eingeholt. Der uns bekannte Fliesenleger hat im Juli 2005 dafür ein Angebot abgegeben. Das Angebot war im Vergleich zur Konkurrenz OK und Aufgrund der bis dahin zuverlässigen Arbeit hat er nach ein paar Rückfragen im September 2005 den Auftrag als Erweiterung des bestehenden Bauvertrages erhalten. Eine Fertigstellungstermin haben wir nicht vereinbart, aber mündlich hat der Fliesenleger zugesichert, dass die Abdichtungsarbeiteren bis Ende 2005 auf jeden Fall fertiggestellt sind und dass in Abhängigkeit vom Wetter die Arbeiten bis Anfang 2006 fertiggestellt werden. Vorab wollte er noch ein Verlegeplan zusenden.
Im Frühjahr 2006 habe ich (zusätzlich der Architekt) dann angefangen dem Fliesenleger nachzutelefonieren, da er weder einen Verlegeplan zugesendet hatte noch irgendwelche Arbeiten begonnen hatte. Ausreden hatte er immer auf Lager: schlechtes Wetter, keine Zeit, Bandscheibenvorfall, etc. Im Mai 2006 hat er uns nach penetranten hinterhertelefonieren einen per Hand erstellten Verlegeplan zugefaxt. Im Juni 2006 wurde er von mir per Fax zweimal im Abstand von 2 Wochen aufgefordert die Arbeiten abzuschließen. Angeblich waren nun die Platten noch nicht lieferbar und sie hätten noch eine gewisse Wartezeit (zur Erinnerung: wir reden über banale Grauwackeplatten in einer üblichen Größe). Seit Oktober 2006 hat unser Architekt im nun 3 Faxe mit der Aufforderung der Fertigstellung zugefaxt. Nach dem ersten Fax hat er ihn "beschimpft" und uns über den Architekten angedroht, die nun angeblich vorhandenen Platten vor das Haus zu kippen und uns diese und seine bisherige Arbeit in Rechnung zu stellen. Passiert ist aber nichts. Letzte Woche ist nun die dritte Aufforderung zur Fertigstellung an ihm herausgegangen, und das sollte aus meiner Sicht auch die letzte sein.
Unser Architekt ist aus meiner Sicht in dieser Angelegenheit sehr unsicher und weißt uns daraufhin, dass der Fliesenleger uns die Erstellung des Verlegeplans und die Kosten für die Platten (gesehen haben wir diese aber bisher noch nicht) in Rechnung stellen darf. Ich kann das nicht so recht glauben und würde mich deswegen über einen rechtlichen Rat freuen. Über ein Jahr Zeit zur Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten (Erteilung des Auftrages in Sept 2005!) ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung, weswegen ich ihm den Auftrag kündigen möchte, natürlich ohne jegliche Bezahlung. Eigentlich sollte aus meiner Sicht der Handwerker für evtl. Mehrkosten bei Beauftragung eines anderen Handwerkers aufkommen.
  • Name:
  • Herr Mar-339-Vau
  1. schriftlicher Vertrag?

    Wenn Sie einen schriftlichen Vertrag haben dann lesen Sie den sehr genau und kündigen Sie den schriftlich unter Androhung der Mehrkosten.
    Vorher können Sie den Handwerker in Verzug setzen mit Fristsetzung.
    Bei einem mündlichen Vertrag ist der Architekt ein Unsicherheitsfaktor, er wird für den Handwerker aussagen denn den braucht er öfter und Sie bauen nur einmal.
    Ich finde, Sie haben viel zu lange gewartet.
    Nach einem Monat Verzug hätten Sie oder der Architekt aktiv werden müssen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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