VOB-Fragen zum Vertragsabschluss
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VOB-Fragen zum Vertragsabschluss

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befasse mich zurzeit genauer mit der VOBAbk. und hätte dazu folgende Fragen:
1.) Ist ein Bauvertrag, der nur mündlich geschlossen wurde, wirksam? Gilt in einem solchen Fall die VOB?
2.) Kann die VOB auch zwischen einem Auftraggeber und einem Architekten vereinbart werden?
Wäre super wenn mir jemand bei der Beantwortung der Fragen behilflich sein kann.
MfG BSC
  • Name:
  • BSC
  1. Gesetze

    Die VOBAbk. muss gesondert vereinbart werden ansonsten gilt BGBAbk..
    Bei Streitigkeiten vor Gericht kann bei "gewolltem Zweck" die VOB von Gutachtern herangezogen werden.
    Architektenleistungen sind eine Bauleistung, also kann die VOB vereinbart werden.
    Die Betonung liegt auf KANN.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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