Fremde Statik vom Bauträger erhalten
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Fremde Statik vom Bauträger erhalten

Bauträger hatte die Statik eines sehr ähnlichen Hauses verwendet als:
  • Unterlage für das Bauamt (Baugenehmigung)
  • Unterlagen für uns

Sichtbarer Unterschied beider Häuser beim Wohnzimmer:

  • bei uns 1 Fenster mit 3 m Breite, anderes Haus 2 Fenster mit 2 m
  • bei uns keine Wandabmauerungen in den Raum hinein; anderes Haus hat je 1 m kurze Mauer von Außenwand und v. Innenwand
  • die Geschossdecke (aus 2 Teilen) hat bei uns nur 3 Auflageseiten; bei anderem Haus 4 Auflageseiten

Der Statiker (er hat das Statikbüro erst vor kurzem von früherem Inhaber gekauft) hat mich vor wenigen Wochen über diese Tatsache informiert, als ich ihn wegen der Statik anrief (im September d.J., wegen evtl. Einbau zusätzl. Fensters im Wohnzimmer)
Er sagte, es wurde nur das Deckblatt der statischen Berechnung gewechselt und mit unserer Anschrift versehen, die auf der Statik angegebene Objektnummer gehört tatsächlich zu einem anderen Haus (gleicher Haustyp aber eben mit Änderungen).
Das örtliche Bauamt prüft bei eingereichten Bauanträgen niemals die Statik-Unterlagen, sondern stempelt nur ab, dass diese Unterlagen dem Bauamt vorlagen.
Wir hatten die Baugenehmigungen usw. nebst Statik erst viele Monate nach Einzug in unseren damaligen Neubau vom Bauträger (erst nach mehrmaligem Nachfragen) ausgehändigt bekommen. Und da wir Statiken (statische Berechnungen, Pläne etc.) nicht "lesen" können war uns dies nie aufgefallen.
Wir konnten überraschend kurzfristig unser Haus aber im Oktober d.J. verkaufen (Arbeitsplatzwechsel).
Haben wir noch Rechte gegenüber dem Bauträger? Dieser hat auf meine schriftlichen Bitten die für uns gültige Statik auszuhändigen nicht reagiert (es wird wahrscheinl. keine gültige existieren).
Haften wir gegenüber den neuen Besitzern dafür (auch wenn die Statik diesen von uns nicht überreicht wird?)
Haus steht in Niedersachsen (BJ 1995)

  • Name:
  • Angie
  1. Das ist ja wohl nicht nur Arglist

    sondern auch noch Betrug. Aber beschränken Sie sich mal auf die Arglist. Ein Hinweis dazu im 1. Link. Und dann schauen Sie mal noch zur Verjährung bei Arglist im BGBAbk. § 438 Absatz 3. Die Verjährung beginnt entsprechend § 199 BGB. Ohne Anwalt und Erstberatung werden Sie nicht auskommen, die Frage ist, was Sie erreichen wollen.
  2. Meinen uns mit der Arglist?

    Wir haben den Käufern bevor der Vertrag unterzeichnet wurde, bereits div. Unterlagen überreicht, alle die sie nachgefragt hatten. Dabei waren auch Gebäudezeichnungen die uns vorlagen. Auch da war unsere Fensterausführung nicht eingezeichnet, sondern nur die des anderen Hauses. Und wir haben die Käufer explizit auf die Unterschiede in der Zeichnung aufmerksam gemacht und auch hatte ich die Aussage des Bauträger an die Käufer übermittelt, der sagte auf meine erste Nachfrage nach der Statik (im Sept.), dass dass die Geschossdecke schon richtig bemessen sei, das mache die Firma mit der er immer arbeite und wie der Fenstersturz bemessen sei könne er nicht mehr aus dem Kopf heraus beantworten.
    Wir selbst hatten uns seit Kauf des Haus nie darüber Gedanken gemacht, dass die Zeichnung nicht den tats. Gegebenheiten entsprach und hoffen nunmehr, dass der Bauträger uns doch noch eine passende Statik aushändigen kann.
    Erst vor 2 Tagen sprach ich den Bauträger nochmals an, uns eine passende Statik zu senden. Dieser sprach aber von seiner Aufbewahrungsfrist (5 Jahre) seien schon vorbei, aber evtl. ist noch was da. Ich selbst weiß nicht, ob ein Bauträger nicht doch länger aufbewahren muss. Falls der Bauträger tatsächlich keine korrekte Statik für unser Haus hat berechnen lassen, hat er uns getäuscht.
    • Name:
    • Angie
  3. Nein, da ist ja wohl eher der

    Bauträger zu sehen oder Statiker der da Arglist betrieben hat.
    So ist das wohl zu verstehen.
    Die Frage ist nur, was ein Rechtsstreit kostet resp. wieviel Geld sie weniger beim Verkauf bekommen haben Aufgrund der falschen Statik. Denn nur das wäre ein "Nachteil".
    Obs mit der Statik insg. passt weiß ich nicht. Das kann der Statiker besser sagen (aber am besten ein anderer, der aber erstmals auch Geld kostet).
  4. mal langsam ..

    der Kollege, dessen Arbeit entfremdet wurde, wird darüber nicht begeistert
    sein  -  ich wäre es jedenfalls nicht ..
    der Bauträger hat sich gegenüber der Genehmigungsbehörde einen Vorteil
    verschaft  -  ob aber zivilrechtlich (von Seiten des Bauherren) Ansprüche
    bestehen, ist (vom eigenen RA) zu prüfen.
  5. genau das meinte ich

    es muss doch erst ein "Schaden" in Messbarer Höhe vorliegen.
    Mit "anderem" Statiker meinte ich nur wenn der Statik nicht zu trauen ist, weil diese für ein anderes Haus gerechnet wurde, und ich möchte absolute Sicherheit, dann muss ich halt das Haus nochmals von einem anderen Rechnen lassen. Aber das kostet Geld.
  6. Ne, ne

    der Bauträger handelt arglistig, wenn er Ihnen wider besseren Wissen eine falsche Statik, welche sie als Laie nicht auswerten können müssen, andreht.
    Da ich rechtlicher Laie bin, würde mich als Käufer bei einem Anwalt meines Vertrauens in der Erstberatung die Klärung folgender Fragen interessieren:
    1. Begann damit die Verjährung wegen Arglist für die Statik und Rechten daraus erst vor wenigen Wochen, als Sie Kenntnis von der falschen Statik erhalten haben?
    2. Betrifft dies auch die Abnahme des Gesamtwerkes, also der ganzen Immobilie, da eine Abnahme unter Kenntnis der arglistig verschwiegenen falschen, eventuell mangelhaften Statik und damit verbundenen baulichen Mängeln nicht erfolgt wäre, so das die gesamte Verjährung für die Immobilie erst jetzt bzw. nach der Erstellung einer neuen Statik und ggf. fälligen Nachbesserung an der Immobilie beginnt?
    Wenn sie veräußern, sollten Sie auf das Problem mit der Statik im Kaufvertrag hinweisen, sonst könnte es für Sie nach hinten losgehen. Ich weiß nicht, in wie weit es möglich ist, Ansprüche die noch nicht gerichtlich festgestellt wurden, abzutreten. Diese Möglichkeit würde ich auch prüfen lassen, um ggf. den Käufer in ihre Gewährleistung eintreten zu lassen. Machen Sie aber damit den Käufer noch nicht verrückt, fragen Sie erstmal den Anwalt ggf. den Notar dazu.
  7. Statik neu errechnen  -  wie soll es gehen?

    Für Ihre Beiträge erstmal danke.
    Wie könnte ein anderer Statiker korrekt berechnen, wenn keine Unterlagen bei uns vorliegen  -  z.B. : Stärke des Fenstersturzes (PU-Schalungssteine oder wie die heißen), Ausführung der Betondecke (Stärke, Ausführung, Bewehrung etc.) u. der Bauträger auf die abgelaufene Aufbewahrungsfrist verweist?
    • Name:
    • Angie
  8. Nur mal als Laie,

    was soll eigentlich der ganze Aufstand? Ist der neue Eigentümer so hinter der Statik her, dann kann ich's verstehen, die Frage klang allerdings nicht so. Wie wäre denn Folgendes: Die geplanten Umbauten werden von einem neuen Statiker beurteilt/begutachtet/gerechnet, Kosten werden geteilt, weil der Aufwand höher ist als normal, denn der Ist-Zustand muss ja auch neu gerechnet werden. Das Ganze am besten vertraglich festhalten, aber das soll ein Anwalt beurteilen, inwieweit Sie in der Haftung sein könnten.
    Die alte Statik gibt es natürlich auch nach der Aufbewahrungsfrist noch, nämlich beim Bauamt. Was da drinsteht, entspricht leider nicht dem Gebauten, ein ziemlich wichtiger Grund, den Ball flach zu halten (Schwarzbau?). Sollte auch das Amt Interesse dran haben, die stehen sonst auch etwas dumm da. Alternativ, schlimmster Fall: Verkauf ungültig, weil Mangel verschwiegen, Rückabwicklung, Bauamt: Schwarzbau, Standsicherheit nicht nachgewiesen, im jetzigen Fertig-Zustand auch nicht nachzuweisen, Rückbau. Mag stark übertrieben sein, aber das wissen die Fachleute besser, lieber etwas Paranoia :-)
    Gruß
    VL

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