Freistehendes Reihenmittelhaus
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Freistehendes Reihenmittelhaus

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben ein Reihenmittelhaus gekauft und gebaut. Insgesamt sollten 5 Reihenhäuser auf diesem Grundstück entstehen. Die Grundstücke werden separat durch einen Landwirt (Grundstücksbesitzer) verkauft und nach Eintrag ins Grundbuch und Baugenehmigung fängt die Baufirma an zu bauen. Leider waren ich und mein Nachbar bis dato die einzigen die gekauft und gebaut haben. D.h. wir wohnen je in einem Reihenmittelhaus (zurzeit sieht es eher aus wie eine Doppelhaushälfte). Wir wissen auch nicht wann die nächsten Grundstücke verkauft werden. Es kann ja passieren das niemand dort bauen möchte. D.h. das eine Seite des Hauses nicht so isoliert und gebaut wurde wie ein Endhaus.
Wir können keine Terrasse und keinen Eingangsbereich anlegen, da nicht komplett aufgeschüttet werden kann. Weil eigentlich noch ein Haus neben uns gebaut werden soll.
Ein weiteres Problem was während des Winters auftauchte, war das durch Kältebrücken Schimmel entstand und zwar nur auf der Seite die noch offen ist (fehlendes Reihenendhaus)
Meine Fragen:
1. Wie lange muss ich diesen Zustand ertragen, keine Terrasse und Eingangsbereich zu gestalten?
2. Wie ist es mit der Isolierung. Wärmeverlust. Da ein Reihenmittelhaus an der Seitenaußenwand nicht so isoliert ist wie ein Reihenendhaus.
3. Wie kann ich dagegen vorgehen?
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß
Stefan
  • Name:
  • Stefan Corthaus
  1. keiner antwortet, ich versuche es mal

    Sie haben ein Grundstück gekauft, dessen Bebauungsplan vorschreibt, direkt an Ihr Haus anzubauen.
    Wenn nicht angebaut wird, muss Ihr Haus der Wärmeschutzverordnung entsprechen.
    Der eventuelle Nachbar baut nicht für Sie, sondern Sie nutzen später die Bauweise für sich selbst.
    Der Wärmeschutz wird später zum Schallschutz.
    Auf keinen Fall dürfen Sie den Wärmeschutz aus brennbarem Material ausführen sonst muss der wieder runter wenn gebaut wird.
    Und die Eingangssituation lässt sich mit einer Betonwand auf der Grenze (oder Winkelsteine) lösen.
    Richten Sie es so ein als würde nie angebaut, Ansprüche haben Sie nicht, es sei denn Sie haben unter der Bedingung gekauft, dass in einem bestimmten Zeitraum das Nachbargrundstück bebaut werden muss.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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