Frage zur Notarrechnung über Verwalterbestellung
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Frage zur Notarrechnung über Verwalterbestellung

Hallo.
Ich habe mir ein Reihenhaus gekauft. Zu diesem Kauf muss ein Verwalter seine Zustimmung geben, die auch erfolgte. Leider wurde diese vom Grundbuchamt nicht anerkannt, da dem Amt der Verwalter nicht bekannt war. Da dieses von der Eigentümergemeinschaft versäumt wurde.
Daraufhin hat der Notar mit der Reihenhausgemeinschaft und den Voreigentümern, meines Reihenhaus, die Verwalterbestellung vorgenommen.
Nun bekam ich die Notarrechnung, wo 1. die Beglaubigung der Verwalterzustimmung, für den Kauf des Hauses, sowie 2. Beglaubigung der Verwalterbestellung aufgeführt sind.
Das ich 1. bezahlen muss ist mir ja klar, aber für 2. (Verwalterbestellung) glaube ich nicht. Da ich ja bei 2. nicht beteiligt bin, da mir ja das Haus zu diesem Zeitpunkt noch nicht gehört hat. Laut Grundbuchamt muss ein Verwalter eh alle 5 Jahre neu berufen werden.
Meine Frage ist nun, muss ich die Verwalterbestellung bezahlen?
Danke im Voraus
  • Name:
  • Holger B.
  1. unwichtig ...

    Ein Verwalter ist das unwichtigste in einer WEGAbk., er kann jederzeit abgewählt werden, kostet nur Geld, ist nur für das Allgemeineigentum zuständig und ist meistens nur geldgierig und ansonsten unfähig.
    Sie haben ein Haus gekauft und nur das ist für das Grundbuch wichtig und nicht das Anhängsel von Allgemeineigentum.
    Das Verhalten des Grundbuchamtes ist ein Rätsel und hätte schnell nachgereicht geheilt werden können.
    Ein Verwalter wird mit Mehrheit gewählt und zwar von den zum Stichtag eingetragenen Eigentümern.
    Ein Notar hat damit nichts zu tun, auch nicht frühere Eigentümer.
    Zahlen für eine Verwalterbestellung?
    Nur wer bestellt der bezahlt auch!
    Alles kommt mir seltsam vor, auch wegen mangelnder Detailinfo.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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