Wohnungskauf: Ist die Schlussrate bereits zum Zeitpunkt der Abnahme bereits fällig?
BAU-Forum: Sonstige Themen

Wohnungskauf: Ist die Schlussrate bereits zum Zeitpunkt der Abnahme bereits fällig?

Abnahme bei einer Neubauwohnung:
Guten Tag Zusammen,
mein Bauträger fordert mich auf zum Zeitpunkt der Abnahme/Schlüsselübergabe die Schlussrate zu bezahlen. Ansonsten wurde mir angekündigt, dass der Wohnungschlüssel nicht ausgehändigt wird.

1) Bin ich im Recht, die Schlussrate einzubehalten, bis alle Mängel beseitigt wurden?

2) Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Bauträger sich tatsächlich weigern sollte, den Wohnungsschlüssel auszuhändigen um möglichst schnell Zugang zu meiner Wohnung zu bekommen.
Vielen Dank im Voraus für das Interesse an dieser Meldung und hoffentlich baldigen Rückmeldungen.
Freundliche Grüße
Phuc

  • Name:
  • Phuc
  1. was steht im Vertrag?

    Wie hoch ist die Schlussrate in Prozent zum Gesamtbetrag und was sind die Mängel?
    Die Abnahme ist ein Rechtsakt und die Umkehr der Beweislast, nur so kommen Sie in den Besitz des Hauses und auch zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.
    Umkehr der Beweislast bedeutet: die Baufirma muss die Mängelfreiheit beweisen, danach müssen Sie beweisen, dass die Mängel von der Baufirma verursacht wurden.
    Wenn die Mängel gering sind und das Haus bewohnbar ist, können Sie nur einen geringen Betrag einbehalten, falls die Wohnung durch grobe Mängel unbewohnbar ist, sollte die Schlussrate nicht bezahlt werden.
    Prüfen Sie auch ob "Durchlaufposten" wie Erschließung und Anschlussgebühren bezahlt sind oder ob die Mängel durch die Nichtbezahlung von Handwerkern nicht beseitigt werden.
    Sehr gerne machen Baufirmen nach Bauende pleite und obige Posten sind noch offen, die müssen Sie dann nochmal bezahlen.
    Zu klären wäre auch ein Sicherheitseinbehalt für versteckte Mängel für die Zeitdauer von höchstens 5 Jahren.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. eilt  -  Abnahme ohne Schlüssel?

    Hallo Herr Klaus,
    die letzte Rate beträgt 3,5 % (nach vollständiger Fertigstellung). Die vorletzte Rate von 13,3 % haben wir bereits zur Zahlung angewiesen (Nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten sowie nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe.)
    Die Mängel an der Wohnung selbst halten sich eigentlich in Grenzen, aber die Außenanlage sowie Tiefgarageneinfahrt und Aufzug und andere Dinge sind noch nicht fertiggestellt.
    Wir haben das so verstanden dass die letzte Rate als unser Schutz zurückbehalten werden kann, solange diese Dinge noch nicht erledigt wurden.
    Wir können ja vermutlich auf unserem Abnahmeprotokoll nur die Dinge unserer Wohnung festhalten, der Rest des Bauvorhabens wird von dem Verwalter abgenommen  -  wer weiß wann das sein wird.
    Sind wir denn nicht im Recht wenn wir sagen dass die letzte Rate nach vollständiger Fertigstellung bezahlt wird, der Besitz, also der Schlüssel uns aber bereits nach der vorletzten Rate ausgehändigt werden sollte?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe  -  leider ist es sehr dringend  -  die Abnahme findet bereits am Montag statt.
    Gruß Phuc
  3. Protokoll anfertigen

    Erstellen Sie ein Abnahmeprotokoll und trennen Sie in Mängel und Restleistungen.
    Bewerten Sie Mängel und Restleistungen gemeinsam mit dem Generalunternehmer.
    Wenn Sie zu folgender Feststellung kommen:
    "Mängel sind geringfügig und werden bis ... beseitigt, Restleistungen werden bis ... erbracht" dürfte einer Schlüsselübergabe nichts im Wege stehen.
    Versuchen Sie folgende Vereinbarung: Restzahlung wird mit festgestellter Mängelfreiheit und erledigter Restarbeit fällig.
    Jedenfalls sind 3,5 Prozent kein Betrag um die Schlüsselübergabe zu verweigern.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN