Kaufpreisminderung ja nein?
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Kaufpreisminderung ja nein?

Wir (10 Hauskäufer) haben von einem ganz großen Bauträger viele Mini-kleine Häuser gekauft, natürlich zu maxi Preisen (ab 330 000 € = 150 m-2 Grundstück mit 4,75 x 10 m Haus drauf)
Nun hat der Bauträger einen Bauleiter der behende alle Baufehler
durchwinkt (und mir u.a. erklärt hat, dass wenn zwei Wände, wenn sie denn ohne jegliches Überbindemaß gemauert, in einer Hausecke zusammentreffen als bedenkenlos in Ordnung zu bezeichnen sind, weil doch das Styropor von außen drauf kommt und der Blower-Door-Test exzellent ausfallen wird.) Da kamen dann aber, (aber erst nachdem ich die Verarbeitungsrichtlinien des Steinerherstllers beibrachte, ) doch Edelstahlnägel rein, ob das gleichwertig einer mit Überbindemaß gemauerten Mauerecke ist?
Dann hat der Bauleiter mal nicht aufgepasst und so wurde denn Gartenseite des Hauses mit Eingangsseite verwechselt und die Kellerfenster von Eingang und Gartenseite verwechselt. Nachdem dem Beton 7 Tage Zeit gegeben wurde sich zu verfestigen und ich schon erklärt hatte, dass ich dieser "neuen Planung" zustimme, ließ es sich die Bauleitung (grundlos? oder weil ein anderer Käufer es nach Plan haben wollte?) doch nicht nehmen, diese "Schlamperei" zu beheben. Es wurde der verfestigte Beton wieder herausgebrochen und die Kellerfensteröffnungen neu betoniert.
Das muss nicht, könnte aber doch später zu Rissen im Beton führen sagte mir ein Architekt.
Dann isolierte man das Haus ringsherum, aber nur das Dach nicht, ging dann zum Innenputz machen und Estrich verlegen über. Dadurch wurde es im Innern nun feucht und diese Feuchtigkeit kondensierte an den OSBAbk. Platten des Daches. Es zeigte sich Schimmel an den OSB Platten. Wer nun dedacht hätte, dass der Bauleiter Fenster und Türen aufreißen würde, liegt total daneben. Der Bauleiter entschloss sich mit Unterstützung eines "Bausachverständigen Zimmermannes" den Schimmel nicht entkommen zu lassen, dies erreichte er durch konsequentes Verschlossenhalten von Fenster und Türen über ca. 5 Wochen. Seit 4 Monaten wird nun dem Schimmel gezeigt, was "sanieren" nach Art des Bauträgers heißt. Er sanierte nicht etwa nach Empfehlungen des Umweltbundsamtes, sondern zunächst mit H2O2, und jetzt mit Sandstrahlen.
Nun bekommen wir Häuser über die wir im Falle eines Weiterverkaufs
zu Angaben verpflichtet sind:
1. dass im Haus Schimmel war,
2. dass die OSB Platten des Daches durchbohrt sind (mehrfache Probenentnahmen mit Dosenbohrer) Dabei wurde eine Folie durchbohrt.
Diese Folie ist aber nach Bauträger funktionslos, andere (schlechtere Bauträger) bauen da gar keine Folie ein.
3. dass der Beton im Keller zweimal betoniert wurde und eventuell Rissbildung entwickeln könnte.
4. dass die Hausecke ohne Überbindemaß gemauert ist und durch Edelstahlnägel zusammen gehalten wird. (eine zugesagte Stellungnahme des Statikers vom Bauträger ist nach jetzt 6 Monaten immer noch nicht da)
Frage: Das Haus ist doch nicht neuwertig, oder doch?
Müssen wir für ein so geflicktes Haus den vollen Preis bezahlen?
Wenn wir das Haus mal verkaufen wollten, sagen wir dem zukünftigen Käufer was da alles war, dann will doch keiner mehr dieses Haus kaufen. Das heißt das Haus hat durch den Murks und den Schimmel wohl erheblich an Wiederverkaufswert verloren, d.h. wir haben einen erheblichen Verlust, Ist da etwsa gegenüber dem Bauträger durchsetzbar, gibt es dazu Präzedenzfälle?
Wie verhält man sich gegenüber dem Bauträger?
Was würdet ihr an unserer Stelle machen?
(Anmerkung: Von einem wegen dem Überbindemaß zur Baustelle eingeladenen öffentlich bestellten und vereidgten Dipl Ing Architekt war ich nicht so begeistert, da er mit dem Überbindemaß auch nicht recht was anzufangen wusste) Nun können wir Hauskäufer doch nicht jede Menge Sachverständige hinzuziehen. Der Sachverständige eines anderen Hauskäufers sagte nicht jede Folie kann man man unten Kleben, darauf sagt der Bauträger die Folie ist überflüssig. Für etwas überflüssiges kann man doch keine Mängelbehebung verlangen?
Danke und Grüße
rirfox@gmx.net
  1. also

    wenn Mängel professionell behoben werden, gibt es keene Wertminderung.
    Inwieweit Mängel da sind, kann nur ein Sachverständiger beurteilen.
    Die Stumpfstoßtechnik ist auch beim Außenmauerwerk zulässig, wenn sie fachgerecht ausgeführt wird.
    Falsche Öffnungen können fachgerecht zubetoniert und abgedichtet werden.
    Kurzum: ohne eigenen bezahlten Fachmann wird es nix.
    Oder ärgern sie sich nachträglich über den überhöhten Kaufpreis, den sie als Hein Doof akzeptiert haben?
    PS: Kann OSBAbk. schimmeln?
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto

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