Probleme mit dem Grundbuchamt (Sachsen-Anhalt)
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Probleme mit dem Grundbuchamt (Sachsen-Anhalt)
Hallo!
Ich habe mir im Mai ein Reihenhaus gekauft, alles soweit auch glatt gegangen.
Ich habe vür den Kauf auch die Zustimmung des Verwalters gebraucht, die er auch gegeben hat.
Jetzt bekomme ich einen Brief vom Notar, wo als Anhang ein Brief des Grundbuchamtes dran ist, mit folgendem Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr XYZ,
unter Bezug auf vorgenanntes Schreiben wird mitgeteielt, dass die Verwaltereigenschaft des Herrn ABC dem Grundbuch nicht bekannt ist.
Eine entsprechende Nachfrage bei dem Verwalter hätte bereits eine Klärung herbeiführen können ... "
Daraufhin war ich bei dem Verwalter, worauf ich ein Miteigentümerversammlung Protokoll bekommen habe, wo alle Eigentümer von dem Reihenhauskomplex den Herrn ABC als Verwalter eingesetzt haben. Auf diesem Schreiben haben alle Eigentümer unterschrieben.
Meine Frage ist nun reicht das dem Grundbuchamt?
Danke für die Hilfe!
Ich habe mir im Mai ein Reihenhaus gekauft, alles soweit auch glatt gegangen.
Ich habe vür den Kauf auch die Zustimmung des Verwalters gebraucht, die er auch gegeben hat.
Jetzt bekomme ich einen Brief vom Notar, wo als Anhang ein Brief des Grundbuchamtes dran ist, mit folgendem Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr XYZ,
unter Bezug auf vorgenanntes Schreiben wird mitgeteielt, dass die Verwaltereigenschaft des Herrn ABC dem Grundbuch nicht bekannt ist.
Eine entsprechende Nachfrage bei dem Verwalter hätte bereits eine Klärung herbeiführen können ... "
Daraufhin war ich bei dem Verwalter, worauf ich ein Miteigentümerversammlung Protokoll bekommen habe, wo alle Eigentümer von dem Reihenhauskomplex den Herrn ABC als Verwalter eingesetzt haben. Auf diesem Schreiben haben alle Eigentümer unterschrieben.
Meine Frage ist nun reicht das dem Grundbuchamt?
Danke für die Hilfe!
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hat keiner eine Antwort?
Beamte müssen sich durch Vorgänge beschäftigen.
Ein Verwalter ist gewählt und kann jedes Jahr wechseln.
Hat einer den Job, tut er so als gehöre die WEGAbk. ihm.
Also ist ein Verwalter unwichtig und der Beamte auf den Job neidisch.
Da steht nun irgendwo, ein Verwalter muss zustimmen.
Ein gefundenes Fressen für einen Beamten, der noch nicht mal einen i-Punkt ergänzt aus Angst es ist Urkundenfälschung.
Überlassen Sie das alles dem Notar, der ist für die ordentliche Abwicklung zuständig.
Gruß