Verschwiegener Feuchteschaden im Keller
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Verschwiegener Feuchteschaden im Keller

Im Rahmen eines Kaufes einer ETW einer Wohnungsbaugesellschaft
wurden den Mietern/Eigentümern und Vormietern das Stillschweigen abgerunden mir als neuen Käufer zu sagen, dass es mal vor einigen Jahren einen Wasseraustritt im Keller gegeben hat, den man schon mehrfach versucht hat  -  auf Kosten der Eigentümer  -  instand zu setzen. Der Verkäufer der WBG hat mir diesen Mangel verschwiegen. Letzten Samstag musste ich 2xmal den Keller auspumpen lassen. Was kann ich tun, bzw. wie sind meine Rechte?
Vielen Dank für eine Antwort
Bundesland Rheinland-Pfalz, Stadt Birkenheide
  • Name:
  • Stefanie
  1. Wandlung oder Sanierung?

    Wollen Sie die Wohnung wieder zurückgeben oder behalten? Fall 1  -  Sie brauchen einen Anwalt, der das für Sie durchzieht. Fall 2  -  Sie müssten eine nachträgliche Kellerabdichtung (auf Kosten aller Eigentümer) durchdrücken.
  2. arglistige Täuschung

    Das ist ein Grund für eine Rückabwicklung.
    Als Straftatbestand verjährt das nach 5 Jahren.
    Ihr Verkäufer haftet 30 Jahre für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung.
    Da es sich aber um Gemeinschaftseigentum handelt bleibt nun strittig, ob Sie sich an den Kosten beteiligen müssen.
    Ja würde ich sagen wenn die Gemeinschaft die Sanierung verzögert hat, nein wenn die Voreigentümer auch die Erstverkäufer und Bauherren waren.
    Das ist auf jeden Fall juristisch schwierig.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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