Rückbau einer Mauer, die vor 28 Jahren auf Nachbargrund gebaut wurde
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Rückbau einer Mauer, die vor 28 Jahren auf Nachbargrund gebaut wurde

Hallo Forumsteilnehmer.
Ich habe 1977 ein Reihenmittelhaus in NRW gekauft. In 1978 habe ich eine ca. 1 m hohe Mülltonneneinfriedung aus Basaltsteinen gemauert (direkt am Hauseingang), die ca. 10 cm auf dem Nachbargrundstück verläuft (in Anlehnung an die Dehnungsfuge). Zum damaligen Eigentümer bestand ein sehr guter Kontakt, die kleine Überschreitung wurde akzeptiert. Vor 10 Jahren zog meine Nachbar nach dem Tod seiner Frau um und verkaufte das Haus. Auch vom neuen Eigentümer wurde diese kleine Grenzbebauung nie bemängelt.
Dieser Nachbar hat sich leider im Laufe der Zeit zum "Stinkstiefel der Siedlung" entwickelt. Heute habe ich von ihm Post bekommen, in der er mich auffordert, die Einfriedung rückzubauen. Ist sowas nach all den Jahren möglich? Ich habe gehört, es gibt ein sogenanntes Gewohnheitsrecht. Greift dieses, oder muss ich wirklich diese 28 Jahre alte Mauer rückbauen? Wenn sie hässlich wäre, könnte ich dies ja noch verstehen, aber mein Nachbar ist nur auf Ärger aus (vermutlich Selbstbestätigung da keiner in der Siedlung mit ihm spricht). Bekommt er gerichtlich Recht oder soll ich seine Eskarparden nur aussitzen?
Bereits jetzt vielen Dank für die Hilfe aus diesem Forum.
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F = Dehnungsfuge (Hausgrenze?)
x = Eingangssockel
y = Basaltmauer
  • Name:
  • H. Sch.
  1. Gewohnheitsrecht gibt es nicht ...

    Gewohnheitsrecht gibt es nicht aber auch keinen Rückbau.
    Schlimmstenfalls eine Überbaurente in geringstem Ausmaß.
    Die Mauer ist keine Sache des Baurechts, sondern des Nachbarrechts.
    Und hier gibt es eine Verjährung.
    Die Mauer ist seit Jahrzehnten akzeptiert und ist Bestand.
    Lassen Sie sich keinen "Schwarzbau" einreden, denn ein Schwarzbau verjährt nie.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Überbaurente?

    Schön, Rückbau kann nun nicht mehr gefordert werden, weil der eigentlich "Geschädigte", der Vorbesitzer es geduldet hat. Die Sache mit der Überbaurente erscheint mir aber auch umstritten. Zwei Argumente dagegen:
    [1. ] Vielleicht wurde bereits früher eine Überbaurente an den alten Nachbarn gezahlt und dies nur nicht beurkundet! Wer weiß das schon nach all den Jahren?! Oder  -  wenn der nette frühere Nachbar auf eine Überbaurente ausdrücklich verzichtet hat, dann ist der Anspruch doch erledigt oder?
    [2. ] Der neue Nachbar hat das Grundstück "gekauft wie gesehen". Wieso sollte der plötzlich einen Anspruch auf eine Überbaurente haben, die vielleicht bereits an den alten Nachbarn gezahlt worden ist?
    [3. ] Wenn Sie heute eine Überbaurente an ihren "Lieblings"-Nachbarn zahlen und er verkauft morgen das Grundstück an einen 3. Darf dann dieser neue Erwerber des Nachbargrundstücks wieder eine Überbaurente fordern? Ich glaube eher nicht!
    Mein persönliche Fazit (bin kein Anwalt): Der Nachbar hat mit allem schlechte Karten. Rückbau sowieso nicht und Überbaurente auch nicht. Er muss die Wand so lange dulden bis sie baufällig ist und darf dann drüber wachen, dass die von Ihnen dann neu errichtete Mauer nicht wieder die Grundstücksgrenze überbaut. Bis dahin muss er sich schweigend weiterärgern. Fragen Sie mal einen Anwalt, ob der das nicht genauso sieht.
  3. elegante Lösung

    Dass vor 28 Jahren eine Überbaurente gezahlt wurde ist natürlich eine elegante Lösung mit nur einem Schönheitsfehler:
    Der damalige Eigentümer hätte die Information von sich aus an den Käufer weitergeben müssen.
    Aber gegen diese kleine Nachlässigkeit kommt der heutige Besitzer nicht an.
    Es wird alles bleiben wie es ist.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. Danke für die Tipps

    Ich habe das zuständige Bauamt um Rat gebeten. Dort sagte man mir, das ich wegen solch einer Lappalie nichts unternehmen soll.
    Alles bleibt so wie ist ist, der "Stinkstiefel" soll sich ruhig weiter ärgern.

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