Pläne und Kaufvertrag weisen unterschiedliche Eigentumsanteile auf.
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Pläne und Kaufvertrag weisen unterschiedliche Eigentumsanteile auf.

Hallo,
ich habe , wie ich finde, ein riesen Problem. Ich habe vor zweieinhalb Wochen eine ETW in einem Zweifamilienhaus gekauft. Laut Kaufvertrag habe ich dort einen Eigtumsanteil von 494/1000. Die zweite Partei entsprechend den Rest.
Laut Berechnung müssten das ca. 75 m² sein. In den beurkundeten Plänen steht die Terrasse nun aber als SN1 (Sondernutzungsrecht). Mit anderen Worten, sie gehört mir nicht. Und da liegt das Problem. Wenn die Terrasse nur SN1 ist, dann habe ich nur ca. 65 m² und somit einen Eigentumsanteil von rund 428/1000. Sondernutzungsrecht kann ja meines Wissens nicht als als Eigentum gerechnet werden.
Die Pläne und der Kaufvertrag sind beurkundet worden. Leider wurden diese nicht genau geprüft und nun liegt dieses Problem vor.
An den Miteigentumsanteil werden ja auch die Nebenkosten berechnet. Ich müsste also für Versicherungen usw. mehr bezahlen. Obwohl ich weniger besitze.
Der Bauträger meint, dass es jetzt zu spät wäre und es keine Möglichkeit mehr geben würde, dieses Problem zu lösen und ich damit leben müsste.
Und ich bin mir sicher, dass ich das nicht muss. Aber um das irgendwie zu festigen, bräuchte ich mal eure Meinung zu diesem Thema. Wie sollte ich da am besten vorgehen.
Mein Ziel wäre entweder den Miteigentumsanteil im Kaufvertrag entsprechend anzupassen, oder die Terrasse als mein Eigentum abzuändern.
Ist das in beurkundetetn Verträgen möglich.
Gruß
Frank
  • Name:
  • Frank
  1. Teilungserklärung gilt

    Was in der Teilungserklärung steht das gilt.
    Abweichungen am Bau sind möglich.
    Bei Terrassen und Balkonen werden 25 Prozent der Fläche zur Wohnfläche hinzu gerechnet.
    Der tausendstel-Anteil ist damit ein fiktiver Wert und wird nur für die Nebenkosten und Stimmrechte benötigt.
    Weiterhin ziehen Sie daraus den Nutzen bei der Terrasse und deren Instandhaltung.
    Ich glaube nicht, dass Sie eine Änderung erreichen.
    Sie müssten eine arglistige Täuschung beweisen und das ist in diesem Falle schwer.
    Eine Klage wäre gegen den Verkäufer zu richten.
    Lassen Sie sich die Berechnung der Anteile erläutern.
    Nur bei einer Ungleichbehandlung und Bevorteilung der anderen Sondereigentümer haben Sie eine theoretische Chance.
    Wie ist bei Ihnen das Stimmrecht geregelt?
    Bei 2 Parteien und Stimmrechten nach Köpfen muss jeder Antrag einstimmig beschlossen werden sonst ist er abgelehnt.
    Bei Stimmrechten nach Anteilen werden Sie IMMER überstimmt.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Vielen Dank für die Antwort. Beide Parteien haben ...

    Vielen Dank für die Antwort.
    Beide Parteien haben eine Gleichwertige Stimme. Zum Glück hat dies nichts mit den Miteigentumsanteilen zu tun.
    In der Teilungserklärung stehen mir als Miteigentumanteil 494/1000 zu. Der zweiten Partei somit 506/1000. Die 494/1000 kommen aber nur zustande, wenn die Terrasse zu 100 % mein Eigentum ist. Laut den beurkundeten Pläne ist diese aber Sondernutzungsrecht.
    Der Dachterrasse des zweiten Käufers ist jedoch 100 % Eigentum.
    Da dies so ist, habe ich laut Pläne also weniger Eigentumanteil als in der Teilungserklärung.
    Gruß
    Frank

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