"Courtagevertrag" gleich im Exposé überreicht?
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"Courtagevertrag" gleich im Exposé überreicht?

Hallo!
Ich habe neulich als absoluter Neuling ein Exposé eines Hauses von einem Makler übersandt bekommen. Grundsätzlich sind wir an diesem Haus interessiert und würden es uns auch gerne mal anschauen.
Mich machte allerdings etwas stutzig, dass diesem Exposé gleich erstmal ein Vertrag beilag, in welchem darauf hingewiesen wurde, dass bei Vertragsabschluss (auch mündlich) im Laufe der Besichtigung oder danach grundsätzlich die Courtage fällig sei.
Dabei lag auch der Hinweis auf ein Gerichtsurteil, dass entschieden hätte, dass dieses Vorgehen auch bei Abschluss über Internet und so weiter rechtfest sei.
Grundsätzlich habe ich mit sowas ja kein Problem, aber die Vorgehensweise finde ich jedoch etwas "unseriös" und nicht unbedingt vertrauenserweckend. Ist das Standard? Liegt so etwas grundsätzlich einem Exposé anbei?
Danke Ihnen schon jetzt für Antworten und schöne Grüße!
Paeppie
  • Name:
  • Paeppie
  1. wenn Sie das Exposé angefragt haben

    • wovon ich ausgehe  -  ist die Lage eindeutig.

    Dem Makler steht seine Courtage zu, wenn Sie kaufen, denn Er hat ihnen das Haus nachgewiesen.
    Sie hätte ihm auch zugestanden, wenn er nichts dazu geschrieben hätte, denn nach Treu und Glauben können Sie nicht davon ausgehen, dass der Makler ausgerechnet für Sie umsonst arbeitet.
    Die Beifügung der Rechtgrundlage ist sozusagen ein zusätzlicher Service, aber nicht erforderlich für das Entstehen des Vergütungsanspruchs.
    Laienmeinung  -  keine Rechtsberatung

  2. ich sag ma so ...

    ich sag ma so mir wäre es so lieber, als das er Sie NACH der Besichtigung bi der Sie gesagt haben "oh ja das nehme ich" erst drauf hingewiesen hätte und sogleich die Hand aufgeahlten hätte.
    So wissen Sie genau was Sie erwartet und was Sie bei der Besichtigung womöglich besser vermeiden sollten.
    Ich find's so herum seriöser, als anders.
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  3. Sehe ich auch so

    Leider übersehen viele Zeitgenossen, das auch der Makler eine Leistung erbringt und zum Schluss einen Lohn, also die Courtage haben möchte, die ihm auch zusteht. Dem Maklerberuf haftet durch einige schwarze Schafe ein nicht sehr positives Berufsbild an. Aber glauben Sie mir, der größte Teil arbeitet anständig. Dazu gehört auch, seine Courtageforderung vor der Leistungserbringung dem Kunden zu unterbreiten. Nur dann wird ihm der Richter im Streitfall diese auch zugestehen, was aus einer (zu) verbraucherfreundlichen Rechtsprechung entstanden ist.
    Ich bin froh, das Ihr Makler Sie informiert hat und nicht in 14 Tagen erst ein Beitrag erscheint "Mein Makler möchte plötzlich Geld".
    Wichtig wäre noch, das der Makler erfolgsbezogen arbeitet, also nur wenn Sie die von ihm nachgewiesenen (Adresse- und Eigentümernennung genügen) oder vermittelte (wird aktiv, besichtigt, führt Preisverhandlungen etc.) Immobilie erwerben, steht ihm Courtage zu.

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