Erschließungskosten
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Erschließungskosten

Guten Morgen,
folgender Fall: Ich habe ein Grundstück gekauft (550 m²), dessen Erschließungsmaßnahme fast fertiggestellt, aber noch nicht abgerechnet war. Vor 3 Jahren habe ich die erste Abschlagsrechnung erhalten: 27.000 €. Betroffen von der Erschließung sind laut Bebauungsplan 8 Grundstücke.
Gegen den Bescheid hatten 5 von diesen 8 Grundstückseigentümern Widerspruch eingelegt und klagen zurzeit, dass sie nicht betroffen seien. Aus diesem Grund hat die Gemeinde die Gesamtkosten auf die restlichen 3 Grundstücke verteilt und mir eine vorläufigen neuen Bescheid über 70.000 € geschickt.
Wie gesagt, es handelt sich um einen vorläufigen Bescheid, dazu kommen die Kosten für erstmaligen Wasseranschluss von 5.000 € und erstmaligen Anschluss an Kanal von 4.000 €. Und die Schlussrechnung steht noch aus.
Hat Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wenn ja, wie ist die Geschichte ausgegangen?
Vielen Dank und Grüße von:
Stefan
  • Name:
  • Stefan
  1. Wow, da ist ja jede Menge Zündstoff drin ...

    Wow, da ist ja jede Menge Zündstoff drin Frage deshalb: erstmalige Erschließung oder Straßenausbau? 4 Mille für nen Kanalanschluss, wofür? Soll da etwa das Klärwerk noch mal bezahlt werden?
  2. Die Kosten für den Anschluss an Frischwasser und Abwasser

    entnehmen Sie der örtlichen Frischwasser- bzw. Abwassersatzung (Frischwassersatzung, Abwassersatzung) Ihrer Kommune.
    Kosten für Gas, Telefon und Strom dem jeweiligen Versorger.
    Die Kosten für Wasser/Abwasser könnten ungefähr stimmen. Da wären Sie nicht die einzigen die soviel zahlen müssen. Evtl. lässt sich das reduzieren, wenn Sie den Kanal auf ihrem Grundstück selber verlegen und nur bis zum Übergabeschacht legen lassen. Satzung lesen. z.B. ob Kosten ab Grundstücksgrenze oder ab Straßen-MIITTE zu zahlen sind. Und auch ob Unterhalt ab Straßen-Mitte von Ihnen zu zahlen sind (das wird langsam der "Normalfall", früher war es oft erst ab Grundstücksgrenze. Pech, wenn sich die Straße setzt z.B. wg. Schwerlastverkehr und Sie Ihren Kanal reparieren lassen müssen auch wenn Sie gar nichts dafür können. Satzung lesen.
    Was jedoch zu klären wäre, aus meiner Sicht, ob die Gemeinde, die Kosten von ursprünglich 8 Grundstücken nun auf 3 Grundstücken reduzieren kann und Sie den Mehrbetrag zu zahlen haben.
    Da hilft leider wohl nur Anwaltliche Beratung. Sie sollten dafür aber einen Anwalt haben, der sich mit Baurecht bzw. Kommunalrecht ausrennnt. Ein Familienanwalt wäre sicherlich falsch.
  3. Anwalt ist bereits eingeschaltet

    Vielen Dank für die Antworten,
    den Anwalt habe ich bereits eingeschaltet. Auch wenn ich zunächst dachte, dass das alles nicht rechtens sein kann, musste ich erfahren, dass die Erschließungskosten von den "Betroffenen" zu zahlen sind. Wenn 5 von 8 gerichtlich erstreiten, dass sie nicht betroffen sind, müssen die restlichen 3 alles bezahlen. Toll!
    Ich hoffe, dass Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mir sagen kann, wie Gerichtsurteile in dieser Sache ausgegangen sind.
    Ach so: Die Kosten für (erstmaligen) Kanal- und Wasseranschluss meines Grundstücks sind in der örtlichen Wasser- und Abwassersatzung so festgelegt. Die Hausanschlusskosten sind da nicht drin, die habe ich extra bezahlt.
    Grüße von: Stefan

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