unbekannte Leitung auf Grundstück
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unbekannte Leitung auf Grundstück

Bundesland: Thüringen
Auf unserem Grundstück wurde versehentlich eine bisher unbekannte Abwasserleitung beschädigt. Sie steht weder im Baulastenverzeichnis noch in irgendwelchen anderen Plänen. Die Abwasserbehörde teilte uns mit, dass für die Instandsetzung unser Einverständnis nicht nötig sei. Dann baggerten sie unser Grundstück auf, kappten alle unsere Leitungen und schlossen die fremde Leitung an unseren privaten Schacht an. Bei Auflehnung unsererseits drohten sie mit Anzeige und damit, dass sämtliche Kosten für die Behebung des Schadens an uns gehen. Da an der Leitung zwei Familien in der Nachbarschaft hängen, will die Abwasserbehörde die Leitungen jetzt öffentlich machen. Die Nutzung unseres Grundstückes wäre damit erheblich beeinträchtigt und der Wertverlust enorm. Daher wollten wir dagegen angehen. Doch unser Rechtsanwalt sagte, in solchen Fällen zahlt die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht. Und privat können wir uns einen solchen Rechtsstreit, der von allen Seiten als aussichtslos beschrieben wird, nicht leisten.
Bleibt uns nichts weiter als das alles zu dulden?
Hat jemand Erfahrung damit?
Vielen Dank, Mary
  • Name:
  • Marion J.
  1. das ist ja ein Ding ...

    Die Rechtschutzversicherung zahlt nicht bei Bauwerken.
    Sie sollten Ihrem Versicherungsvertreter den Fall schildern.
    Des weiteren ist das Vorgehen der Abwasserbehörde Willkür und die Drohungen sind schikanös.
    Hier wurde früher die Eintragung eines Leitungsrechtes versäumt.
    Das muss nun nachgeholt werden, aber schonend für Ihr Grundstück und nur wenn es keinen anderen Weg gibt.
    Fragen Sie nach einer Einmessung der Leitung und lassen Sie die Eigentumsverhältnisse abgrenzen.
    Weisen Sie das Eigentum beim Schacht nach und verlangen Sie den Rückbau in den ursprünglichen Zustand.
    Vermutlich vertuschen untergeordnete Mitarbeiter der Behörde frühere Fehler von denen Vorgesetzte nichts wissen.
    Das sollten Sie ändern und ihrerseite Anzeige wegen den Drohungen erstatten.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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