Vorsicht vor April-Scherzen
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Vorsicht vor April-Scherzen

Der Deutsche Rechtsanwalt Zentralruf (DRAZ) weist darauf hin, dass pünktlich zum 1. April eine Neuregelung in Kraft tritt, die Aprilscherze ab sofort zum teuren Spaß werden lässt. Laut DRAZ erlangt damit fast unbemerkt von der Öffentlichkeit eine Verordnung Rechtsgültigkeit, die es Vater Staat erlaubt, eine Gebühr von zehn € für jeden Aprilscherz zu erheben. Ähnlich wie bei der Gebührenregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden Verstöße mit einem Bußgeldverfahren geahndet. Verantwortliche Stelle hierfür ist die staatseigene Bundeszentrale für deutsche Sprache (BdS). Verbraucherschützer haben bereits eine Klagewelle gegen die ihrer Meinung nach die Meinungsfreiheit des einzelnen Bürgers einschränkende Regelung angekündigt.
Besondere Vorsicht rät DRAZ bei Aprilscherzen, die in schriftlicher Form und in der Öffentlichkeit geäußert werden:
"Wird ein Aprilscherz in einer größeren Gruppe geäußert, oder in Pressemitteilungen, im Internet oder in Printmedien veröffentlicht und als solcher im Nachhinein kenntlich gemacht, so fällt eine Gebühr an und bei Nichtbezahlen droht ein Bußgeldbescheid", erläutert Michael Steinmetz vom Deutschen Rechtsanwalt Zentralruf (DRAZ).
Für den privaten und familiären Bereich gibt Steinmetz jedoch Entwarnung.
"Im Freundes- und Familienkreis ist die Gefahr natürlich weiterhin gering, dass die falschen Ohren mithören und ein Bußgeld dadurch fällig wird. "
Nach Ansicht von DRAZ sind die von Experten geschätzten jährlichen Mehreinnahmen von 270 Millionen € für die Staatskasse jedoch zu hoch angesetzt. Grundlage hierfür bilde eine Hochrechnung, dass etwa 27 Millionen Aprilscherze pro Jahr in Deutschland gemacht werden.
Da jedoch im privatem Bereich die Aprilscherze wohl weiterhin unangetastet bleiben, seien vor allem die schriftlich verfassten und in der Öffentlichkeit verbreiteten Aprilscherze betroffen. Hier liege man jedoch nur bei etwa 9,5 Millionen Aprilscherzen, was in etwa 95 Millionen € entspricht. Bei weitergehenden Fragen bietet der Deutsche Rechtsanwalt Zentralruf (DRAZ) Ratsuchenden unter der kostenlosen Telefon-Hotline 0800 / 5009010 rund um die Uhr direkte Rechtsberatung an.
Bitte auch Link beachten
  • Name:
  • RA
  1. sind wir nicht alle

    eine große Familie?
  2. Haben Sie die 10 € schon bezahlt?

    Ansonsten erhebe ich ein Bußgeld wegen Verstoß gegen das Narrengesetz.
    • Name:
    • Herr Klaus

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