Mietwohnung, EBK wer zahlt bei Reparaturen?
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Mietwohnung, EBK wer zahlt bei Reparaturen?

Hallo,
da wir kurz davon stehen unsere Eigentumswohnung zu vermieten und wir auch bereits Interessenten haben, sind ein paar Fragen aufgetaucht zu denen ich nicht direkt etwas im Netz gefunden haben.
In der Wohnung befindet sich eine hochwertige Einbauküche mit Elektrogeräten.
Wenn an diesen Geräten Reparaturen anfallen-X1234Xwer ist dafür zuständig? Wir oder die Mieter?
Ich gehe mal davon aus, dass wir es sind, oder? Das stellt auch kein Problem dar, wir wollen das nur im Mietvertrag dann auch festhalten, damit es später keine Probleme gibt.
Wenn mal ein Elektrogerät ausgetauscht werden muss, kann ich dann entweder das Gerät so ersetzten wie ich will und falls der Mieter etwas anders haben möchte, muss er dann das Gerät selber bezahlen, kann es aber im Falle eines Auszugs auch wieder mitnehmen?
Vielleicht kann mir jemand auch noch sagen, wieviel Monatsmieten Kaution üblich sind, zwei oder drei Monatsmieten?
vielen Dank und Grüße
  1. Alle Reparaturen ...

    gehen zu Lasten des Vermieters, wenn nicht ein Kleinreparaturklausel (ich glaub max. 100 € p.A.) vereinbart ist.
    Austausch geht nach dem Wunsch des Vermieters.
    Mietkaution: gesetzl. Obergrenze 3 * Nettokaltmiete, also Miete ohne Nebenkosten und Verbrauchskosten. Kaution ist zu verzinsen.
    Am sinnvollsten auf einem an den Vermieter verpfändeten Sparbuch => mal die Hausbank hierzu fragen.
  2. danke Ralf,

    habe ich mir schon fast gedacht.
    Da fällt mir noch ein, wie verhält es sich mit Halogeneinbaustrahlern? Müssen die dann auch wir ersetzten?
    Fast die ganze Wohnung hat solche, der Mieter braucht vielleicht insgesamt drei Lampen.
  3. Gemeine Frage..

    Im Prinzip nein, würd ich sagen  -  bin aber kein Jurist.
  4. stimmt

    gemein, aber man kann sich gar nicht vorstellen, was einem die Leute so fragen.
    Die einen kommen, schauen sich in vier Minuten die Wohnung an, fragen gar nichts und sagen, super die nehmen wir, die anderen sind fast eine Stunde da und fragen einem ein Loch in den Bauch.
    Ich will nur gerne alle Eventualitäten ausschließen können, schließlich möchte ich mit dem Mieter ein gutes Verhältnis haben, und hoffentlich auch einen langfristigen, zuverlässigen Mieter dafür bekommen.
  5. Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten ...

    Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten, dann denken Sie an Ihre Verpflichtungen aus der WEGAbk.!
    Hausordnung, Reinigung, Parkplatz, Gartenbenutzung etc. im Mietvertrag verankern oder ausschließen.
    Vor allem aber dem Mieter klarmachen, dass er nur Mieter und nicht Eigentümer ist.
    Teilen Sie auch dem Verwalter Ihre Anschrift für Schreiben der WEG mit.
    • Name:
    • Herr Klaus
  6. Herr Klaus,

    Die Wohnung befindet sich in einem Zweifamilienhaus, die EGAbk. Wohnung gehört der Schwester meines Mannes, unsere Wohnung wird ab Juni vermietet. Vielen Dank für den Hinweis, wir wollten die Hausordnung mit den potentiellen Mietern besprechen und schriftlich festhalten, damit es hinterher keine Probleme weder mit Schwägerin noch Mietern gibt.
    Grüße

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